Donnerstag, 5. Dezember 2019

Mehrwertsteuer auf Glücksspielgeräte erneut vor dem BFH


Update vom 19.12.2019

Aus meiner Sicht zeigte der 11. Senat ernste Zweifel an den Entscheidungen der Vorinstanzen über die Steuerbarkeit von Glücksspielen.
Eine Entscheidung zu den Revisionsverfahren liegt noch nicht vor.
Die beteiligten Rechtsanwälte werden das Ergebnis ab dem 27.12.2019 erfahren.

Über die Entscheidung des BFH werde ich an dieser Stelle berichten.


Ihr Volker Stiny


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Mehrwertsteuer und Glücksspiel - Never ending story?
Näheres ersehen Sie bitte aus der Veröffentlichung des BFH

Potentielle Grundrechtseingriffe durch Steuergesetze
Steuergesetze können den Schutzbereich der Grundrechte auf Berufsfreiheit und unternehmerische Freiheit berühren. Das juristische Prinzip der Neutralität hat primärrechtlichen Rang, soweit es Ausprägung des Gleichheitssatzes ist.
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Buchempfehlungen:
Juliane Kokott: Das Steuerrecht der Europäischen Union
Cornelia Zirkl: Die Neutralität der Umsatzsteuer als europäisches Besteuerungsprinzip
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Pressemitteilung


Seit Jahrzehnten bittet der Staat mit der Mehrwertsteuer einige Unternehmer bewusst unauffällig und durchaus unverfroren zur Kasse.

Schon zweimal hatte der Europäische Gerichtshof eine gemeinschaftsrechtswidrige Besteuerung festgestellt. Bis heute wurde das Gemeinschaftsrecht nicht vollständig umgesetzt.

Das Gemeinschaftsrecht hat zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehung oder Missbrauch, bestimmte Umsätze grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit und mit dem Artikel 137 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie bestimmten Steuerpflichtigen verboten, zur Mehrwertsteuer zu optieren.

Entgegen den harmonisierten Mehrwertsteuervorschriften der Union zwingt die deutsche Regelung den Steuerzahler jedoch zu einem Rechtsbruch gegen das übergeordnete Gemeinschaftsrecht.

Am 11.12.2019 um 9:30 Uhr wird der Bundesfinanzhof (BFH) in München, Ismaninger Straße 109 (Az. XI R 13/18) darüber entscheiden, ob dieser unionsrechtswidrige Zustand so bleibt, oder aber abgeschafft werden muß.

Nach Ansicht des Unterzeichners, ist das Gesetz mit dem unverfänglichen Namen:
"Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
vom 28. April 2006 (BGBl. I S.1095)" 
unvereinbar mit den grundlegenden Prinzipien des geltenden Unionsrechts.

Diese Rechtsänderung ermöglicht den sog. Karussellbetrug!

Die Europäische Kommission schätzte den jährlichen Schaden EU-weit bereits vor fünf Jahren auf 160 Milliarden Euro.

Nachdem Deutschland noch immer das Grundprinzip des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems, den Neutralitätsgrundsatz nicht vollständig umsetzt und die entsprechende Rechtsprechung des EuGH missachtet, hat die Europäische Kommission am 10. Mai 2019 erneut Klage eingereicht. (RS. C-371/19)

Mit dem Urteil C-617/10, Fransson hat der EuGH entschieden, dass Verstöße gegen die Mehrwertsteuervorschriften strafbar sind, wozu auch ein unzulässiger Vorsteuerabzug gehört, zu dem der Unterzeichner von den Finanzbehörden genötigt wird.

Der Kläger hofft auf zahlreiches erscheinen.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Utikal
Tel. +49 172 912 88 30