Am 22. Februar 2018 fand vor dem Finanzgericht Kassel die angekündigte mündliche Verhandlung statt, die die Frage zu klären hatte, ob der Unternehmer mit der Verbrauchssteuer, in Form der unionsrechtlich harmonisierten Mehrwertsteuer finanziell belastet werden darf.
Der Kläger ist der Meinung, dass er entsprechend der unmittelbar anzuwenden Rechtsgrundlage, der MwStSystRL, als Unternehmer lediglich "Steuereinnehmer für Rechnung des Staates" sei und finanziell nicht mit der Mehrwertsteuer belastet werden dürfe.
Der Kläger machte deutlich, dass die Endverbraucher nicht mit Mehrwertsteuer spielen und auch keine Mehrwertsteuer gewinnen dürfen. Deshalb ist es für ihn als Unternehmer auch unmöglich die Mehrwertsteuer richtlinienkonform zu erlangen und abzuführen.
Auch sei gemäß dem BFH - Urteil v. 30.08.2017 (XI R 37/14) zwischen den im Rahmen eines Leistungsaustausches geleisteten Antrittsgeldern und Spielgewinnen als sonstige Leistungen zu unterscheiden.
Dem 6. Senat, unter Leitung des Vorsitzenden Richters Knab, saßen neben dem Kläger gleich vier „EuGH - erfahrene“ Rechtsanwälte gegenüber. – Nach Meinung der zahlreich erschienenen Besucher das „Who is Who“ der Rechtsvertreter der Automatenaufstellerbranche.
von links nach rechts: Prof. Dr. R. Schmidt mit Ra. Wagner aus Düsseldorf -
Ra. R. Karpenstein aus Hamburg - Ra. B. Hansen aus Jesteburg
Die vier Rechtsanwälte des Klägers, erläuterten wechselweise die Sach- und Rechtslage und verdeutlichten nachvollziehbar, dass bei den bisherigen höchstrichterlichen Entscheidungen wesentliche Fakten überhaupt nicht bzw. nicht hinreichend genug beachtet wurden. Insbesondere würden auch die „historischen Erkenntnisse“ aus den bisherigen Verfahrensverläufen, dazu beitragen, dass umfassende Recherchen neue Sachvorträge notwendig gemacht haben, welche nunmehr den Mitgliedern des 6. Senat vorgetragen wurden.
Die Revisionszulassung dürfte bedeuten, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mehrwertsteuererhebung erkannt wurden.
Kontakt: Der Kläger Günter Utikal beantwortet gerne Ihre Fragen. Tel.: +49 (0) 172 9128830