Der Hessische Landtag hat in der 122. Plenarsitzung vom Dienstag, 12.12.2017 zum Thema "Scheitern des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrags" Stellung bezogen und die Inkohärenz der Regelung bestätigt. (Auszug)
Hessischer Landtag
122. Plenarsitzung
Dienstag, 12.12.2017, 14:00 Uhr
Auch der Dringliche Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema "Scheitern des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrags" (19/5769)Quelle
wird gemeinsam mit Zweiter Lesung und Änderungsantrag diskutiert. Darin fordern die antragstellenden Fraktionen, dass die folgenden fünf Leitlinien für eine erfolgreiche Ausgestaltung des Glücksspielrechts in Deutschland umgesetzt werden sollten:
Leitlinie 1: Regulierung von Casino- und Pokerspielen im Internet, Leitlinie 2: Aufhebung der Zahl der zu vergebenden Sportwettkonzessionen, Leitlinie 3: Internet - Höchsteinsatzgrenze von 1.000 Euro; Anforderungen an die Registrierung im Internet, Leitlinie 4:Glücksspielkollegium – Zusammenarbeit der Länder; Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts und Leitlinie 5: Bundesweite zentrale Sperrdatei/Hessische Sperrdatei für Spielhallen; Anschluss der Spielhallen an die bundesweite zentrale Sperrdatei.
Somit wird noch immer eine rechtskonforme Regelung gesucht.
BVerfG: Glücksspielrecht seit 1999 rechtswidrig?
„Spielerschutz“ und „Suchtprävention“ sind überwiegend vorgeschobene Argumente, die finanziellen Interessen moralisch bemänteln. Staatliche Lotto-Toto-Anbieter und Spielbanken sollen vor Konkurrenz geschützt werden.
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