Dienstag, 28. April 2015

Die Spielbanken werden nicht rentabel !


update: 09.06.2015
Freistaat investiert in Bad Steben

Bayerns Finanzminister Söder will die Attraktivität des Staatsbades steigern. Der Freistaat investiert daher zwei Millionen Euro in die Therme und verlagert eine Abteilung in die Marktgemeinde.
Söder ging auf Gerüchte über eine geplante Schließung der Spielbank ein: "Die Spielbank Bad Steben bleibt erhalten, es gibt keine Bestrebungen, das Angebot des Hauses zu reduzieren - ganz im Gegenteil, wir entwickeln Maßnahmen, um die Spielbank attraktiver zu machen."
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Erneut ein Jahresfehlbetrag

Gewinnorientierung steht für Freistaat nicht an oberster Stelle – warum auch, der Steuerzahler zahlt alles!

Wie der Staat Millionen im Casino verzockt
Nordrhein-Westfalen versteigert Kunstschätze, um seine Kasinos zu sanieren. Kein absurder Einzelfall, sondern der Offenbarungseid einer ganzen Branche – mit staatlichem Auftrag. 
........Doch dahinter steht eine grundsätzliche Frage: Wozu braucht der Staat seine Spielbanken überhaupt, wenn er nicht mal mehr Geld damit verdient? 
........änderte sich das Freizeitverhalten der Deutschen. Zur Kur ging man bald nur noch, weil es die Krankenkasse bezahlte, und als auch das in den Neunzigerjahren abgeschafft wurde, fielen mit einem Schlag die Besucherzahlen in den Keller. Zugleich mussten die Spielbanken erdulden, was ihr Geschäftsmodell nicht vorsah: Konkurrenz. Erst waren es nur ein paar Automaten in den Eckkneipen der Republik, später ganze Spielhallen, von der Online-Daddelei gar nicht anzufangen. Die Spielbank aber war immer noch auf die Frackträger ausgerichtet.
........Und es dürfte noch viele Warhols dauern, bis in den Spielbanken die eigentliche Botschaft ankommt: 
In ihrer aktuellen Form sind sie weder konkurrenzfähig – noch nützlich.

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Die Vernichtung von Steuergeldern, durch ein überholtes Geschäftsmodell, kann niemals staatlicher Auftrag sein!

Zum staatlichen "Auftrag" führt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung 1 BvR 539/96 vom 19.07.2000 aus:
.......Denn der Betrieb einer Spielbank ist eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaubt, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen.
Mitglieder von Bundesgerichten sehen den Rechtfertigungsgrund zunehmend kritisch.
So führt HAHN (Richter am Bundesverwaltungsgericht) aus: 

“In einem beklagenswerten Widerspruch zu den weiteren Zielen des gewerblichen Spielrechts, die Spielsucht einzudämmen, steht die vielfach zu beobachtende Ausweitung von Spielbanken mit Automatensälen, in denen vielfach hunderte sog. einarmiger Banditen (“Slot-Maschinen”) stehen, und der Veranstaltung von Lotterien und Ausspielungen, für die nicht zuletzt im öffentlichen Einnahmeinteresse teils aggressive Werbung betrieben wird.”
(HAHN,  Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Gewerberecht und zum Gaststättenrecht, GewArch 1999 S. 355, 361).  Ähnlich kritisch das KG Berlin WuW 1996 S. 633, 647 (gewerbliche Spielvermittler).

Zuschuss fürs staatliche Glücksspiel  
Im Haushaltsausschuss des Landtages musste das Ministerium Anfang Februar bekannt geben, dass der Ertrag der staatlichen Spielhallen 2014 wieder, wie seit Jahren gewohnt, gesunken war; um 4,6 Prozent. Der mit Steuergeldern zu deckende Jahresfehlbetrag soll bei 2,5 Millionen Euro liegen. "Es ist mir ein erheblicher Dorn im Auge, dass wir das Glücksspiel bezuschussen müssen", sagte Bernhard Pohl (Freie Wähler) damals im Ausschuss.
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Der Freistaat hat sich auch mit der Spielbank Bad Kötzting “verzockt“
Die Konkurrenz aus Tschechien und dem Internet ist groß.
Seit Jahren muss der Steuerzahler helfen, die roten Zahlen auszugleichen.
Doch die Stadt ist zum Durchhalten verdammt.
27 Millionen Mark hat Kötzting in Grundstück und Bau seiner Spielbank investiert.
Der Pachtvertrag läuft 2025 aus, ohne Kasino wäre das Haus kaum zu bewirtschaften.
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Hartmut Hamerich:
Die Casinostrategie der Landesregierung ist gescheitert

Nach der Anhörung vom 05. März 2014 zum Spielhallen- und Spielbankgesetz sieht der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hartmut Hamerich, die Strategie der Weiterentwicklung staatlicher Casinos zu ”Clubsinos”, wie sie in Travemünde mit dem neuen Standort Lübeck vorgenommen wurde, als gescheitert an:

”Die Umsatz- und Besucherzahlen zeigen eindeutig, dass dieses Konzept nicht trägt. So wird keine Kanalisierung im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages erreicht. Die Landesregierung darf den Schiffbruch weiterer Casinos durch eine Übernahme des Konzeptes nicht zulassen”, erklärte Hamerich in Kiel.

Die Stellungnahme aller Angehörten in diesem Fall bis hin zu der Mitarbeitervertretung sei eindeutig gewesen. Der verantwortliche Geschäftsführer habe sich völlig verrannt.

”Wenn die Landesregierung weiter auf Clubsinos setzt, dann wird das ein Millionengrab für die Finanzministerin”, so Hamerich.

Im Übrigen habe die Anhörung gezeigt, daß die Landesregierung einheitliche Regeln für staatliche und private Anbieter schaffen müsse:”SPD, Grüne und SSW wollen ernsthaft, dass in staatlichen Spielcasinos vor 60 Spielautomaten gegessen, getrunken und geraucht werden darf. In privaten Spielhallen wollen sie mit der Begründung der Suchtprävention lediglich zwölf Automaten erlauben, vor denen weder verzehrt noch geraucht werden darf. Herr Stegner und seinen Koalitionären geht es dabei nicht um maximalen Spielerschutz, sondern um maximale staatliche Glücksspieleinnahmen”, so der CDU-Abgeordnete.

Der vorliegende Gesetzentwurf zu den Spielhallen stelle darüber hinaus die Kommunen vor unlösbare Probleme und setze diese horrenden Schadenersatzforderungen aus.

Denn SPD, Grüne und SSW wollten den Kommunen nach Ablauf der Übergangsregelungen und unklaren Härtefallregelungen die Entscheidung zuschieben, welche Spielhalle in einem Umkreis von 300 Metern bleiben darf, und welche nicht.

”Es ist klar, weshalb die Regierungsfraktionen so vorgehen wollen: Sie haben Angst, selbst zu entscheiden, weil die Regressansprüche dann an das Land gestellt würden”, erklärte der CDU-Abgeordnete.

Casinos in Mainz, Trier und Bad Ems seit Jahren in den roten Zahlen
Hoffen auf neues Spielbanken-Gesetz .....
und auf eine Steuersenkung

MAINZ - Als der Glückspielstaatsvertrag 2007 geändert wurde, verschlechterte sich die Lage der Spielbanken erheblich; bundesweit sackten die Einnahmen der Casinos um 50 Prozent ab. Es folgten Sanierungs- und Kostensenkungsprogramme mit entsprechenden Konsequenzen fürs Personal. Doch auch nach den Programmen besserte sich die Lage vielerorts nicht entscheidend – auch weil sich die gewerblich betriebenen Spielhallen ausbreiteten.
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Dazu stellte das Ifo Institut fest:
"Die Spielbanken haben in den letzten Jahrzehnten einen dynamischen Aufschwung erlebt. Besonders ausgeprägt war die Entwicklung beim so genannten Kleinen Spiel. Der Erfolg in diesem Marktsegment steht in enger Beziehung zu einer expansiven Geschäftspolitik, die in der Eröffnung neuer Spielbanken sowie örtlich getrennter Automatensäle zum Ausdruck kommt und zu immer neuen Spielangeboten führt. Gezielt werden neue Kundenkreise angesprochen die bisher nicht in den Spielbanken zu finden waren. Die Eröffnung von Dependancen der Spielbanken im Bereich der Innenstädte, aber auch in der Aufweichung der in der Vergangenheit strikten Kleiderordnung sind Maßnahmen, um Kunden mit "kleinerem Geldbeutel" anzusprechen."
Quelle: ifo-institut (2007), S. 14

Im Gutachten, Wettbewerb als Determinante des Spieler- und Konsumentenschutzes
v. Prof Dr. Dr. Franz W. Peren und Prof. Dr. Reiner Clement wurde auf Seite 60 festgestellt:
”....eine Abwanderung von Spielbanken zu Spielhallen lässt sich empirisch nicht belegen.
Es gibt eher Argumente, die gegen diese Form der Abwanderungsbewegung sprechen...”

Aktuelle Studie: Expansion der Spielhallen ausgebremst
YELLOW PAPER (pdf-download)

Damit ist die Schutzbehauptung der Spielbankbetreiber widerlegt, die Spielhallen seien an der wirtschaftlichen Misere schuld !

Der EuGH entschied, dass das nationale Gericht neben der Möglichkeit einer (Um-)Programmierung der Automaten zu prüfen hat, ob die Verringerung der Stätten für Automatenspiele auch mit einer Begrenzung der Höchstzahl der Spielkasinos und der dort benutzbaren Spielautomaten einhergeht. (Fortuna; C-213/11, Rn 38) weiterlesen
s.a.:
Spielbanken in Bayern, Zuschuss fürs Glücksspiel
Bayerns Staatskanzlei-Chefin Christine Haderthauer sieht die neun Spielbanken im Freistaat als Verlustbringer, deren Sanierungsbemühungen weitgehend gescheitert sind.
http://winyourhome.blogspot.de/2013/12/auch-die-bayerischen-spielbanken-werden.html
http://sz.de/1.2429261

Spielbanken BW
http://winyourhome.blogspot.de/2013/06/wettbewerbsverzerrung-durch.html 
Spielbanken Rheinland-Pfalz, seit Jahren in den roten Zahlen
http://winyourhome.blogspot.de/2013/02/landesrechnungshof-rlp-deckt.html
http://www.allgemeine-zeitung.de/wirtschaft/wirtschaft-ueberregional/casinos-in-mainz-trier-und-bad-ems-seit-jahren-in-den-roten-zahlen-hoffen-auf-neues-spielbanken-gesetz_15174162.htm

Ostsee-Spielbanken
Wettbewerbsverzerrung durch Steuerstundung
Wie aus den im Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanzen (s.u.) hervorgeht, wurde dem staatlich konzessionierten Spielbankunternehmen in privater Trägerschaft, Mecklenburg-Vorpommerns, Ostsee-Spielbanken die Spielbankenabgabe gestundet

http://winyourhome.blogspot.de/2013/06/wettbewerbsverzerrung-durch_21.html
http://winyourhome.blogspot.de/2013/08/aus-fur-spielbanken-in-mecklenburg.html

weitere Veröffentlichungen:
http://winyourhome.blogspot.de/2014/10/marode-spielbanken-nrw-will-bilder-fur.html
Mehr zur Steuergeldverschwendung bei deutschen Spielbanken
http://winyourhome.blogspot.de/2013/09/mehr-zur-steuergeldverschwendung-bei.html