Sonntag, 22. August 2010

Um eine mögliche Spielsucht einzudämmen, hat der Gesetzgeber Lotto im Internet in Deutschland verboten

Zur Umsatzsteigerung wird mit dem neuen E-Postbrief das Internetverbot umgangen. Lotto Hessen bezahlt sogar den Versand der Tippabgabe. Quelle: ad-hoc-news

"Dass diese Ziele ("Suchtbekämpfung" v. Unterzeichner angefügt) nicht ernsthaft verfolgt werden, verdeutlichen die zahlreichen Verstöße der staatlichen Monopolbetreiber gegen die zur Suchtbekämpfung etablierten Werbebeschränkungen" so Dr. Robert Kazemi (EuGH C-258/08 [Ladbrokes], Rn.30)

Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) - Interview
mit Prof. Dr. Pohl, Rheinhold-Würth-Hochschule, Heilbronn-Künzelsau

Herr Dr. Pohl ist Professor für Wirtschaftsinformatik und Medientechnologie und beschäftigt sich schon seit über 10 Jahren mit dem Thema „Lottospielen im Internet“. Nachdem der Glücksspielstaatsvertrag seit Anfang 2009 endgültig das Spielen über das Internet in Deutschland untersagt, gibt es unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema. weiterlesen