Donnerstag, 26. März 2009

wie alles begann....

Aus Verzweiflung über die Kaufabsagen und um etwas Zerstreuung zu finden ging meine Lebensgefährtin und ich am 8.9.2008 in ein Schwabinger Café.

Dort las ich den Artikel :"Immobilienkrise-Das 30 Euro-Haus“ der mein Leben verändern sollte.

Der Gedanke, mein Haus über ein privates Geschicklichkeitsspiel an den Mann/Frau zu bringen, ließ mich nicht mehr los.

Bereits im Jahr 2003 hatte ich über eine Hausverlosung in Österreich gehört, und mich etwas mit dem Thema beschäftigt. Der Gedanke eines Hausgewinnspieles war somit für mich nicht neu.

Nun aber fasste ich den Entschluss, mich intensiver damit zu befassen - mit dem Ziel dies auch in Deutschland umsetzen zu können. Die ersten Wege führten mich direkt zu meinem Anwalt bzw. zu meiner Steuerberaterin, die mich auf das neue Glücksspielmonopol aufmerksam machten und mir bis auf die Aushändigung eines Strafrechtskommentares nicht wirklich weiterhelfen konnten - mit Ausnahme der Empfehlung bei der Gemeinde / Landratsamt nachzufragen. Ich vereinbarte einen Termin, und war am 11.9.2008 beim Landratsamt in Ebersberg und am 12.9.2008 bei der Gemeindeverwaltung in Vaterstetten vorstellig.
Die Sachbearbeiter konnten mir nicht weiterhelfen, da sie keine Erfahrungen mit einem derartigen Vorhaben hatten und empfahlen mir, mich an die Bayerische Staatsregierung in München zu wenden. Ich versuchte einen Termin zu bekommen. Auf mehrfaches Nachfragen hin wurde mir mitgeteilt, dass ich mich an die Regierung der Oberpfalz in Regensburg wenden sollte, da diese für Bayern die zuständige Aufsichtsbehörde sei.

Gleichzeitig führte ich mit einem weiteren Rechtsanwalt ein Gespräch in dem das Konzept einer Auslobung (§ 657 BGB) besprochen und ausgearbeitet wurde. Auch wurde mit einem Münchner Notar der Ablauf einer solchen Veranstaltung besprochen. Meine Recherchen führten mich zur Anwaltskanzlei Arendts um das Konzept eines Hausgewinnspieles gem. einer Auslobung als Geschicklichkeitsspiel das nicht dem GlüStV unterliegt zu besprechen. Das Problem war, einen Modus zu finden, der Manipulationen verhindert. So hat man sich entschlossen als Endrunde eine kleine "nichtöffentliche" Verlosung unter den Siegern durchzuführen, die nachvollziehbar und unter notarieller Kontrolle durchzuführen ist. Dadurch könne ich auch einem eventuellen Vorwurf entgegentreten, jemanden zu bevorzugen. Die Beratung und Erstellung des Konzeptes des Gewinnspiels und der Ausgestaltung als Geschicklichkeitsspiel erfolgte durch die Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de).

Dies führte am 1.10.2008 zum ersten Schreiben an die Regierung der Oberpfalz nach Regensburg, welches mit dem Schreiben vom 10.10.2008 beantwortet wurde. Dieses Schreiben habe ich am 13.10.2008 mit meinen Anwälten besprochen und am 15.10.08 beantwortet. Der Behörde wurde detailliert das Konzept des Geschicklichkeitsspieles vorgetragen.

Eine Stellungnahme der Aufsichtsbehörde auf dieses Schreiben vom 15.10.2008 ist bis heute nicht zugegangen ! Dieser Sachverhalt wurde durch das Gericht nicht gewürdigt !

Auf meine mehrfachen Anrufe bei der Behörde, hieß es jedesmal: "Wenn Sie von uns nichts hören, haben wir nichts dagegen".

So ging ich ans Werk und gestaltete die Webseite. Ich hatte noch keine Vorstellung über die optimale Ausgestaltung und was alles gebraucht würde. Freunde halfen mir, alles zusammenzutragen. Mit Versuch und Irrtum entstand die Webseite. Es wurde das Quizspiel gestaltet und integriert.

Die Behörde hatte ich kurz vor Weihnachten erneut angerufen und über den Stand der Dinge informiert. Auch bei dieser Gelegenheit wurde mir lediglich mitgeteilt: "Wenn der Wissensanteil überwiegt, ist die Verlosung am Ende kein Problem!"
Die Webseite wurde online gestellt und probeweise betrieben. Anmeldungen waren noch nicht möglich. Auch war die Seite noch nicht auffindbar, da sie noch nicht gelistet war. Mit meinem Schreiben vom 18.12.2008 habe ich die Behörde gebeten, die Webseite durchzusehen und auf Rechtmässigkeit zu prüfen.
Dies wurde später vom Gericht als "unter Druck setzen" gewertet.

Die Passauer Neue Presse zitierte am 24.12.2008 den Pressesprecher der für das Glücksspielrecht in Bayern zuständigen Regierung der Oberpfalz, Joseph Karl: "Wir sind mit Herrn Stiny in Kontakt. Das mit dem Quiz könnte schon gehen. Der Wissensanteil muss auf alle Fälle größer sein als der Zufallsanteil. Dann ist es kein Glücksspiel, sondern ein Gewinnspiel und damit nicht erlaubnispflichtig.“

Daraufhin aktivierte und bewarb ich das Spiel.

Auf der Eingangsseite meiner Webseite stand unmissverständlich:
International Contest - 600.000,-- Euro Quizspiel
Im Rahmen eines Geschicklichkeitsspieles können Sie ein Haus mit Grundstück im mediterranen Stil bei München für nur 19 Euro gewinnen - auf 48.000 Teilnehmer limitiert
Der Name der Seite lautete: 600.000,00 EURO SUPER-QUIZ
Da in Deutschland eine reine Verlosung leider nicht erlaubt ist, wird ein zulässiges Geschicklichkeitspiel durchgeführt, steht zur Klarstellung auf der Webseite. Unserer Bestätigungsmail mit Zahlungsaufforderung lässt sich entnehmen: "vielen Dank für Ihre Teilnahme am SUPER-QUIZ - Gewinnspiel"

Damit ist wohl ausreichend dargetan, dass es sich um ein Geschicklichkeitsspiel im Quizformat handelte und nicht um eine reine Verlosung ! Die Teilnehmer haben sich zum "SUPER-QUIZ" einem Turnier-Spiel angemeldet, einem sehr großen Quiz mit 48.000 Teilnehmern, in dem zunächst so lange gespielt werden sollte, bis die 100 Finalisten für die Tombola ermittelt sind, wie dies bereits aus dem Artikel der PNP vom 24.12.2008 hervorgeht.

Am 1.1.2009 wurde die Akte von der Regierung von Mittelfranken übernommen.

Am 15.1.2009 und am 23.1.2009 begründet RAin Frau Wotsch von der Kanzlei Arendts Anwälte, warum Hausgewinnspiele in Deutschland möglich sind. Mit den Veröffentlichungen wird bestätigt, dass ich bei der Erstellung des Konzeptes des Gewinnspiels und der Ausgestaltung als Geschicklichkeitsspiel von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE beraten wurde.

Die Regierung von Mittelfranken schrieb am 15.1.09: "...erhalten Sie hiermit die Gelegenheit, sich .......... innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens zu äußern." Mit dem Antwortschreiben meiner Anwälte, wurde der Aufsichtsbehörde angeboten den Spielverlauf entsprechend anzupassen.

Meine Anwältin schreibt am 30.1.2009: "Im Übrigen begründet die Regierung von Mittelfranken ihr massives Vorgehen in der Untersagungsverfügung selbst unter anderem mit dem medialen Interesse und den Anfragen, die bei ihnen diesbezüglich eingegangen sind. Auf die Gesprächsbereitschaft des Veranstalters über die Ausgestaltung der einzelnen Spielmodalitäten ist die Regierung von Mittelfranken überhaupt nicht eingegangen." weiterlesen

Die Regierung von Mittelfranken schreibt an das Verwaltungsgericht: " ...erhebliche Nachahmungseffekte zu registrieren sind.... Derartige Bestrebungen lassen die zeitnahe Gefahrenabwehr als geboten erscheinen." Gefahr für wen oder was ?

Was haben "Anfragen von Nachahmern" bei den Aufsichtsbehörden mit der rechtlichen Einordnung meines Falles zu tun ? Die Beurteilung über die Rechtmäßigkeit kann nicht von der Anzahl von Anfragen von Nachahmern abhängig sein. Diese muss neutral erfolgen.

Meine Anwältin schreibt: "Die Regierung von Mittelfranken will mit dem massiven Vorgehen gegen das Gewinnspiel im Raum München offensichtlich ein Exempel statuieren."

Eine "solche" Abschreckungungsmaßnahme gegen eine Privatperson, kann in einem sozialen Rechtsstaat nicht "rechtens" sein. Weder die Behörde noch das Verwaltungsgericht hat den Spielverlauf geprüft. Wie der Behördenvertreter vor dem LG München bestätigte erfolgte die Verfügung aus politischen Gründen. Dies obwohl eine Kohärenzprüfung zwingend notwendig gewesen wäre wie die Generalanwälte des EuGH Anfangs 2010 erneut feststellten.

Um alles „richtig“ zu machen und mich „korrekt“ zu verhalten, bin ich sehr früh auf die zuständigen Behörden zugegangen.

Der Beschluss vom 9. Februar 2009 wird hier von meinem Anwalt kommentiert.

Mich ärgert es besonders, dass ich so verheizt wurde, insbesonders wenn sich in unseren Nachbarstaaten diese Vermarktungsmöglichkeit großer Beliebtheit erfreut ! Selbst im streng reglementierten Frankreich wurde kürzlich eine solche Aktion positiv beendet.

Der ursprüngliche Spielverlauf wird hier, hier, hier, hier, hier und hier ausführlich beschrieben und in den TV Beiträgen genau erklärt:
ZDF-Sendung vom 15.01.2009
RLT-Sendung vom 21.01.2009
BR-Sendung vom 22.01.2009
Die alten Teilnahmebedingungen können hier eingesehen werden.

ARD-Mittagsmagazin vom 03.02.2009 über das Verbot meines Spieles mit RAtin Wotsch
ZDF Auslandsjournal

Auf die nachfolgenden Veröffentlichungen und mein Rundschreiben vom 15.5.09 möche ich verweisen. Für alle Teilnehmer, bis auf die Finalisten änderte sich am Spielverlauf nichts, das sind 99,8% aller Teilnehmer.

FAZ vom 29. Januar 2009
Merkur/TZ vom 15. Februar 2009
der-michel vom 23. Februar 2009
Die Welt vom 20. März 2009

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