Freitag, 20. Dezember 2013

Steuerzahler subventioniert Spielbank

Der SPD Senat senkt die Spielbankenabgabe für die Spielbank Hamburg.

In Zeiten leerer Staatskassen und Kürzungen im Haushalt, besonderes im Kulturbereich sowie Erziehung und Wissenschaft, setzt der Senat ein fatales Zeichen. Die privat geführte Spielbank, deren Eigentümer beste Beziehungen in die Politik haben, wird mit einer Abgabensenkung belohnt.

Ohne Not hat der Hamburger Senat die letzten 10 Jahre bereits die Abgabe von 90% auf 70% reduziert. Und dies mit der Begründung, die Spielbank würde keinen Gewinn erwirtschaften.

Die Spielbank verweigert aber jede Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Mehrere kleine Anfragen hierzu an den Hamburger Senat blieben ohne Antwort.

Offensichtlich hat der Hamburger Steuerzahler auch das Casino Esplanade bezahlt. Wer damals den Umbau in der Presse verfolgt hat, kann erahnen, wie teuer dieses Millionenprojekt war, und natürlich ist in dem Jahr die Spielbankabgabe auch reduziert worden, denn die Spielbank machte mal wieder keinen Gewinn.

Ein einmaliger und unerhörter Vorgang. Jeder andere Unternehmer wäre begeistert, wenn er keinen Gewinn erzielt und auf Antrag die Steuer erlassen wird. Jeder weiß, dass man Unternehmensergebnisse legal beeinflussen kann. In Hamburg fährt – gefühlt – jeder 3. Bus mit der Werbung der Spielbank durch die Stadt, in der Vergangenheit sind Autos einer Luxusmarke aus Zuffenhausen verlost worden. Nach wie vor ist unklar, ob die Spielbank mittelbar auch an ihren eigenen Mietzahlungen partizipiert.

Noch schwerer zu verstehen ist die Senkung unter dem Aspekt des Spielerschutzes.

Bei der letzten Erhöhung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte privater Automatenaufsteller war eines der Hauptargumente, damit werde der Spielsucht entgegengewirkt.

Mit der jetzt zu Gunsten der Spielbank Hamburg geplanten Steuererleichterung will der Senat also offensichtlich die Spielsucht fördern.

Und wenn wir schon beim Spielerschutz sind, die Automaten in der Spielbank nehmen Einsätze bis zu 50 € pro Dreisekundenspiel. Da an diesen Automaten Gewinne bis 200.000 € möglich sind, müssen diese „Einarmigen Banditen“ entschärft werden.

Würde die Auszahlquote der Automaten nur um ein paar Prozentpunkte gesenkt werden, hätte sich das Problem erledigt und die Spielbank verdient genug und gut. Übrigens ist das die Argumentation des Hamburger Senates gegenüber privaten Automatenkaufleuten, die Beschwerden gegen die sog. Spielvergnügungssteuer führen, die eine der höchsten in ganz Deutschland ist.

Nun wird die Hamburger Bürgerschaft das neue Spielbankengesetz beschließen. Die neue Abgabe ist gesplittet. Die Spielbankenabgabe wird mit 80 von den Bruttospielerträgen bemessen sein. Aber, auf Antrag kann diese wieder um 25 reduziert werden und dieses wird auch so geschehen, wie bereits in der Vergangenheit. Die Spielbankabgabe wurde faktisch bereits vor kurzem gesenkt, als die Regelung eingeführt wurde, dass die Spielbank ihre zu zahlende Umsatzsteuer von der Spielbankabgabe abziehen durfte. Dieser Gesetzentwurf ist also nicht die erste Entlastung der Spielbank.

Fazit:
Der SPD Senat betreibt Klientelpolitik zugunsten der Spielbank Hamburg und der Steuerzahler soll die Geschenke des Senats bezahlen.

Quelle: Hamburger Automaten Verband e.V.



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Mittwoch, 18. Dezember 2013

BMF-Schreiben zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Änderungen zum 31.12.2013

Erscheinungsdatum:    12.12.2013
Aktenzeichen:             IV D 3-S 7015/13/10001, 2013/1118439

Das BMF beschäftigt sich in seinem Schreiben vom 12.12.2013 mit der Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionellen Änderungen beim Umsatzsteuer-Anwendungserlass.

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 17.12.2012 (IV D 3-S 7015/12/10001 - 2012/1098419 - BStBl I, 1260) ergangene Rechtsprechung, soweit diese im BStBl II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen.

Weitere Informationen:  (pdf-download)


BMF
Einarbeitung der Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zum 31.12.2013

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 17.12.2012 ergangene Rechtsprechung, soweit diese im BStBl II veröffentlicht worden ist.

Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen.

Dies hat das BMF nun nachgeholt.
BMF, Schreiben v. 12.12.2013, IV D 3 - S 7015/13/10001


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Umsatzsteuererklärung 2011: Wichtige Änderungen für die Erklärung 2011
Umsatzsteuererklärung Folgende Gesetze waren rückwirkend ab dem 1.1.2011, im Laufe des Jahres oder allen offenen Fällen in Kraft getreten. Sie spielen daher für die Erstellung der Steuererklärung eine wichtige Rolle.

Newsletter: BFH-Urteilsservice
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BMF-Schreiben zu den Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen
Innergemeinschaftliche Lieferungen sind gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a Umsatzsteuergesetz (UStG) umsatzsteuerfrei. Der liefernde Unternehmer muss die Voraussetzungen für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nachweisen. Mit Änderung zum 1. Januar 2012 wurde hierfür die sog. Gelangensbestätigung gesetzlich gefordert. Nachdem sich diese Regelung als praxisfern herausgestellt hatte, ist die Anwendung der geänderten Normen mehrfach durch Nichtbeanstandungsregelungen bis zu einer erneuten Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung hinausgeschoben worden.
Gesetzliche Neuregelung   Weiter zum vollständigen Artikel ...

Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (die „Mehrwertsteuerrichtlinie“)
EUR-Lex  Der Zugang zum EU-Recht







EEG Beihilfeverfahren: Wettbewerbsverzerrung durch Steuerbefreiungen

EEG Beihilfeverfahren: Wettbewerbsverzerrung durch Steuerbefreiungen
EEG-Rabatte Ökostrom-Rabatte


Ökostrom-Rabatte: EU leitet Verfahren gegen Deutschland ein
Brüssel macht seine Drohung wahr: Die EU-Kommission hat wegen der Ökostrom-Rabatte für Unternehmen ein Untersuchungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Kanzlerin Merkel hatte vor diesem Schritt gewarnt. Weiter zum vollständigen Artikel ...

Brüssels Angriff auf das EEG
Kaum ein Thema hat unter Lobbyisten für so viel Spannung gesorgt wie Brüssels Konfrontationskurs zur deutschen Ökostrom-Förderung. Nun ist die Katze aus dem Sack: Die EU-Kommission geht gegen das EEG vor. Deutschlands Industrie und Politiker sind entsetzt.
Keine Überraschung
Überraschend kommt das Vorgehen von Kommissar Almunia nicht: Seine Behörde hatte die deutsche Ökostrom-Förderung schon vor mehr als zehn Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof kippen wollen.....  Weiter zum vollständigen Artikel ...

Regierung muss umdenken – EU-Beihilfeverfahren erhöht den Druck
Die EU hat heute ein Beihilfeverfahren eröffnet, um die Unternehmensprivilegien bei der Ökostrom-Umlage zu prüfen. Damit steigt der Druck auf die neue Bundesregierung, die Energiewende zu reformieren. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher sehen die bisherigen Pläne der Großen Koalition rund um die Energiewende skeptisch. Eine Mehrheit von 59 Prozent bezweifelt, dass es der neuen Regierung gelingen wird, die Energiewende erfolgreich und bezahlbar fortzuführen. Das zeigt eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid. Weiter zum vollständigen Artikel ...

EEG - Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien - Aktuelle Gesamtausgabe
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BGH, 13.09.2012 - III ZB 3/12
Verhandlung über Rückforderung einer Beihilfe
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AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Wettbewerbsregeln (Art. 101 - 109)      
Staatliche Beihilfen (Art. 107 - 109)   
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EU-Kommission will  Subventionen in der Energiebranche abbremsen
In einem ganzen Bündel an Papieren erklärt die EU-Kommission, wann die Energiebranche staatliche Subventionen bekommen sollte. Oder besser: wann nicht. Denn am besten wäre ohnehin freier Wettbewerb - und da sind Geldbatzen aus der Staatskasse oft ein Klotz am Bein.
Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist der Kommission letztlich ein Dorn im Auge. Zwar habe das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wichtige Starthilfe für die Stärkung alternativer Energien geleistet. «Mittlerweile hat das EEG aber zunehmend Fehlanreize und führt zu Investments, die in keiner Form kosteneffizient sind», sagt Oettinger. Weiter zum vollständigen Artikel ...

EU-Kommission pocht auf EEG-Reform
Die EU-Kommission pocht auf eine Reform der Förderung von Ökoenergien in Deutschland. Das bisherige Fördersystem von Wind- oder Solarkraft mit der EEG-Umlage könne nicht so weitergehen, nun sei ein «Schnitt» nötig, sagte der Kommissionsbeamte Michael Haager am Mittwochabend beim «European Energy Colloquium» in Brüssel.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

EU-Verfahren gegen Ökostrom-Umlage

Die EU-Kommission hält die Rabatte für die deutsche Industrie bei der Finanzierung der Energiewende für unzulässige Beihilfen. Sie eröffnete ein Wettbewerbs-Verfahren gegen Deutschland.

Nach Ansicht der EU-Kommission verstoßen die Vergünstigungen für Industriebetriebe mit hohem Stromverbrauch gegen die Grundprinzipien des fairen Wettbewerbs in Europa. Die EU-Behörde hat daher gegen Deutschland ein Verfahren wegen des Verdachts auf unzulässige Beihilfen eröffnet, teilte die EU-Kommission mit. Sie beanstandet, dass stromintensive Betriebe weitgehend von der Finanzierung des Ausbaus von Solar-, Wind- und Biomasse-Anlagen befreit sind. Auf die Industrie könnten milliardenschwere Rückforderungen zukommen.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

Angela Merkel gibt Brüssel Contra
Die EU will die Ökostrom-Rabatte für Teile der deutschen Industrie unter die Lupe nehmen. Bundeskanzlerin Angela Merkel kündigt schon einmal an: Deutschland will stark bleiben - mit Rabatten.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

Mit diesem Entwurf macht Almunia wahr, was Philip Lowe, hoher Beamter der EU-Kommission, im Februar exklusiv in der „Presse“ angekündigt hat: das Aus für nationale Förderregimes für Ökostrom.
Die Kommission erhört damit auch das Wehklagen vieler Stromkonzerne, die durch die Energiewende in Bedrängnis gekommen sind. Ihr Problem: Subventionen machen Ökostrom für Konsumenten teurer, an den Börsen aber oft billiger als konventionellen Strom. Da grüner Strom zudem im Netz stets Vorrang hat, rechnen sich herkömmliche Kraftwerke kaum noch. Dabei sind sie notwendig, um einzuspringen, wenn Wind und Sonne gerade keinen Strom liefern. Erst kürzlich drohten Deutschlands Stromkonzerne damit, ihre fossilen Kraftwerke abzuschalten, weil sie unrentabel seien.

Der Umstieg auf ein Auktionsverfahren könnte einerseits Ökostromkosten für Konsumenten senken, andererseits aber den Ausbau der Erneuerbaren stark hemmen, was traditionellen Stromkonzernen zugutekäme.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

EU kündigt Verfahren gegen Deutschland an
Das deutsche Fördersystem für Ökostrom ist Brüssel ein Dorn im Auge. Die EU-Kommission wirft der Bundesregierung insbesondere vor, durch Steuerbefreieungen den Wettbewerb zu verzerren.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

Die europäischen Wettbewerbshüter sind der Auffassung, dass das EEG insgesamt eine unerlaubte Beihilfe im europäischen Binnenmarkt darstellt.

Industriekonzernen drohen Milliarden-Nachzahlungen
Die deutsche Ökostrom-Förderung ist der EU-Kommission ein Dorn im Auge. Die Behörden halten die Regelungen für wettbewerbsverzerrend – nun leiten sie ein Beihilfeverfahren ein. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Ziele für diese Befreiung von der Umlage zu nennen, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert ist. Es müsse gezeigt werden, dass die Hilfen insgesamt angemessen, die Wettbewerbsverzerrungen beschränkt und die Regeln so letztlich für den Handel in der EU positiv seien.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

Allein in diesem Jahr erhalten Ökostrom-Erzeuger 24 Milliarden Euro Subventionen, für die Stromkunden über die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) zahlen.

 Mit Einleitung des Verfahrens ist die deutsche Taktik gescheitert. Das Kanzleramt hatte im Herbst noch verhindert, dass das Verfahren vor der Bundestagswahl eröffnet wurde. Doch in der Sache bleibt Almunia hart.

Deutschland hatte stets argumentiert, dass es sich bei der Ökostrom-Umlage nicht um eine genehmigungsbedürftige Beihilfe handele, weil ja gar keine "staatlichen Mittel" fließen würden. Stattdessen zahlten (private) Stromverbraucher an Betreiber von Ökostrom-Umlagen. Die EU sieht das völlig anders: "Der Staat bestimmt Ziel und Zweck der Abgabe", heißt es in dem Entwurf. Er habe die Kontrolle, daher handele es sich um eine staatliche Beihilfe. Nach Einleitung des Verfahrens hat die Bundesregierung einen Monat Zeit, auf das Schreiben der Kommission zu reagieren. Dann entscheidet die Kommission endgültig.

Um Brüssel im Beihilfe-Streit gnädig zu stimmen, haben sich Union und SPD auf eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verständigt. Weiter zum vollständigen Artikel ...

Für die deutsche Industrie könnte es teuer werden.  Brüssel will ein Verfahren gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz einleiten. Weiter zum vollständigen Artikel ...

Doch nicht nur die Rabatte, auch die Produktionshilfen für die Erneuerbaren Energien selbst werden von der Kommission als unerlaubte Staatsbeihilfe gewertet.
Später habe es jedoch eine Reihe von Änderungen gegeben, die den Staatseinfluss auf das Fördersystem deutlich gemacht hätten. Die Umlage der Kosten auf die Verbraucher über den Strompreis werde nun auch als staatliche Beihilfe für die Ökostrom-Anbieter gewertet.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

Die Umgehung der Beihilfevorschriften der Union wird durch die Kommission nicht akzeptiert.
Deutschland hatte stets argumentiert, dass es sich bei der Ökostrom-Umlage nicht um eine genehmigungsbedürftige Beihilfe handele, weil ja gar keine "staatlichen Mittel" fließen würden. Stattdessen zahlten (private) Stromverbraucher an Betreiber von Ökostrom-Umlagen. Die EU sieht das völlig anders: "Der Staat bestimmt Ziel und Zweck der Abgabe", heißt es in dem Entwurf. Er habe die Kontrolle, daher handele es sich um eine staatliche Beihilfe.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Ökostrom-Förderung
Brüssel – Staatliche Markteingriffe im Stromsektor können nötig sein, um politische Ziele wie den Klimaschutz zu erreichen. Dabei ist jedoch stets auf die Kosten und etwaige Wettbewerbsverzerrungen zu achten. Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) stellt eine staatliche Intervention in den Strommarkt dar. Die EU-Kommission hat nun Leitlinien zur Förderung von erneuerbarer Energien herausgegeben.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

Scharfe Kritik am EU-Verfahren gegen Ökostrom-Förderung
IG-Metall-Chef Detlef Wetzel bezeichnete das drohende Verfahren als einen "wahnsinnigen Vorstoß" aus Brüssel, der gestoppt werden müsse. "Dieses Verfahren der EU-Kommission bedeutet die Entindustrialisierung Deutschlands", sagte der Gewerkschaftsvorsitzende der "Bild am Sonntag" laut Vorabbericht.  Weiter zum vollständigen Artikel ...