Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Eilantrag eines Sportwettanbieters gegen eine Untersagung der Veranstaltung und Bewerbung von Sportwetten im Internet hat Erfolg
In einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren für einen internationalen Sportwettanbieter hatte die zuständige Aufsichtsbehörde in Berlin einem Anbieter für Sportwetten untersagt, solche Sportwetten über das Internet im Lande Berlin zu veranstalten und/oder zu bewerben. Gegen diese entsprechende Ordnungsverfügung war Widerspruch erhoben worden.
Das erstinstanzliche Verwaltungsgericht Berlin hatte dann zunächst vor einigen Monaten im Verfahren – VG 35 L 376.11 – dem Eilantrag der von uns vertretenen Sportwettanbieterin stattgegeben. Die hiergegen von Seiten der Behörde gerichtete Beschwerde wurde nunmehr seitens des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg durch Beschluss vom 24.08.2012 im Verfahren OVG - 1 S 44.12 – zurückgewiesen.
Das Oberverwaltungsgericht verweist zur Begründung insbesondere auf die zwischenzeitlich geänderte Rechtslage seit dem 01.07.2012.
Dabei stellt das Gericht in seiner Begründung zunächst darauf ab, dass sich die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Untersagungsverfügung nach dem Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung richte, weil es sich vorliegend um einen Dauerverwaltungsakt handele. Die Verfügung unterliege sodann massiven Zweifeln hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit. Das Gericht vertritt die (zutreffende) Auffassung, dass die Ordnungsverfügung zum Verbot des Angebots von Sportwetten über das Internet nach Inkrafttreten des ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages zum 01.07.2012 nicht mehr hätte erlassen werden dürfen. Zwar sehe die Neuregelung in § 4 Abs. 4 weiterhin ein Internetverbot vor, dieses Verbot werde aber zu Gunsten von Lotterien und Sportwetten nach Maßgabe des § 4 Abs. 5 Glücksspieländerungsstaatsvertrag aufgeweicht. Es kann danach nicht mehr von einem bundeseinheitlich geltenden Verbot gesprochen werden, vielmehr stelle sich die Rechtslage innerhalb Deutschlands regional unterschiedlich dar. Während in Schleswig-Holstein auf der Grundlage der eigenständigen, landesgesetzlichen Regelung der Vertrieb über das Internet zugelassen sei, besteht in Nordrhein-Westfalen nach wie vor ein vollständiges Internetverbot auf Basis des dort noch geltenden alten Glücksspielstaatsvertrages. Insofern verweist das Gericht hier sinngemäß auf die Inkohärenz des Internetverbotes, die sich nach Änderung der Gesetzeslage auch aus unserer Sicht heute als offenkundig darstellt. Zur weiteren Begründung verweist das Gericht darauf, dass im Lande Berlin ein Vertrieb von Sportwetten über das Internet materiell-rechtlich nicht mehr generell verboten sei, sondern grundsätzlich eine Erlaubnisfähigkeit für konzessionierte, privatrechtliche Veranstalter vorliege. Es stehe auch zu erwarten, dass sich Großanbieter, zu denen die Mandantin des vorliegenden Falles zähle, mit guten Chancen auf einen Zuschlag an dem Konzessionsvergabeverfahren beteiligen werden. Es erscheine auch nicht anzunehmen, dass der Wettanbieterin ihr früheres, vermeintlich verbotswidriges Verhalten im Rahmen einer auf die Zukunft gerichteten Zuverlässigkeitsprognose ernsthaft entgegen gehalten werden könne. Die Behörde jedenfalls könne sich nicht mehr auf ein allgemeines Verbot der Veranstaltung von Sportwetten im Internet berufen und eine vollständige Untersagung lasse sich im Hinblick auf ein künftig unter bestimmten Umständen erlaubnisfähiges Verhalten nicht mehr rechtfertigen. Um dem Übermaßverbot zu genügen, müsse sich eine Ordnungsverfügung gegenüber der Mandantin bis zur Vergabeentscheidung über die Konzession an den Maßgaben für die Öffnung des Internets für Sportwetten orientieren. Es wäre gerade nicht angemessen und im übrigen auch eine unverhältnismäßige Beschränkung der europäischen Dienstleistungsfreiheit, der in einem anderen Mitgliedsstaat der europäischen Union ansässigen Antragstellerin im Land Berlin eine gewerbliche Betätigung zu untersagen, die sie nach Erteilung der Konzession hier alsbald ausüben dürfte. Unter Berücksichtigung des Gesichtspunktes der Durchsetzung des Rechts, insbesondere unter Berücksichtigung des Erlaubnisvorbehaltes ergäbe sich keine andere Sichtweise.
Insoweit könne auch offen bleiben, ob möglicherweise eine andere Rechtseinschätzung für die Veranstaltung von Sportwetten im Internet durch Anbieter zu gelten habe, die sich am Konzessionsvergabeverfahren nicht beteiligten.
Damit hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg seine vorläufige, bisherige Rechtsauffassung zur Anwendbarkeit des Internetverbot abgeändert und erstmals im Beschlusswege dem Eilantrag eines Internet-Wettanbieters stattgegeben, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass dieser Wettanbieter auch über den terrestrischen Vertrieb Sportwetten aus Deutschland an sich vermitteln läßt.
Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar, so dass die Untersagung der Behörde folgerichtig nicht vollstreckt werden kann.
Anzumerken ist noch, dass der hier entscheidende Senat des OVG Berlin-Brandenburg auch in noch laufenden Berufungsverfahren von Sportwettvermittlern, gegen die über Jahre zahlreiche Untersagungen erlassen worden waren, im Rahmen eines Termins zur mündlichen Verhandlung bereits zum Ausdruck gebracht hatte, dass auch dortige Untersagungsverfügungen unter Berücksichtigung der heute bestehende Rechtslage sich als voraussichtlich rechtswidrig erweisen werden. Es handelte sich dabei aber nur um eine vorläufige, mündlich erklärte Rechtseinschätzung des Senats.
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Bongers
Rechtsanwalt Guido Bongers
Gustav-Heinemann-Ufer 56
D - 50968 Köln
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 1. Senat
Entscheidungsdatum: 24.08.2012
Aktenzeichen: OVG 1 S 44.12
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Art 56 AEUV, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 4 Abs 1 GlüStVtr BE, § 4 Abs 4 GlüStVtr BE ... mehr
Beschwerde; sofort vollziehbare Untersagungsverfügung; Glücksspielveranstalter aus anderem EU-Mitgliedstaat; Internetangebot; Verbot der Veranstaltung im Internet; Erlaubnisvorbehalt; Änderung der Rechtslage; Aufgabe des Sportwettmonopols; Aufweichung des Internetverbots für Lotterien und Sportwetten; Konzessionsverfahren; Bewerber im Konzessionsverfahren; Zuverlässigkeit; vollständige Untersagung unverhältnismäßig
Leitsatz
Auf der Grundlage des zum 1. Juli 2012 im Land Berlin in Kraft gesetzten geänderten Glücksspielstaatsvertrages kann eine nach bisheriger Rechtslage erlassene umfassende Untersagungsverfügung gegenüber einem Konzessionsbewerber für die Veranstaltung von Sportwetten nicht mehr aufrechterhalten werden.
Die umfassende Untersagung eines Internetangebots eines Veranstalters aus einem anderen EU-Mitgliedstaats, das auch Sportwetten beinhaltet, ist nach Inkrafttreten des Glücksspieländerungsstaatsvertrages, der ein Konzessionsverfahren für eine begrenzte Anzahl privater Anbieter vorsieht und die Veranstaltung im Internet für Lotterien und Sportwetten grundsätzlich ermöglicht, eine unverhältnismäßige Beschränkung der europäischen Dienstleistungsfreiheit, ohne dass es darauf ankommt, ob das Konzessionsverfahren als solches mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 21. Februar 2012 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 25.000 EUR festgesetzt.
Gründe
1
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.
2
Zwar mag auf der Grundlage der Rechtslage bei Erlass der in der Hauptsache angefochtenen sofort vollziehbaren Untersagungsverfügung vom 24. August 2011 viel für deren Rechtmäßigkeit im Sinne der Beschwerdebegründung gesprochen haben, weil das über das Internet verbreitete Sportwett- und Glücksspielangebot der Antragstellerin gegen das materielle Verbot der Veranstaltung von öffentlichen Glücksspielen im Internet gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV 2008 verstieß (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 – 8 C 5.10 – BVerwGE 140, 1) und es entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts im Ordnungsrecht Sache des Handlungspflichtigen ist, eine von ihm eröffnete Gefahrenquelle wieder zu verschließen, ohne dass es insoweit auf Überlegungen zu dem dafür erforderlichen Aufwand ankäme (vgl. Senatsbeschluss vom 16. März 2009 – OVG 1 S 224.08 – juris). Dass der Antragsgegner insoweit ermessensfehlerhaft nicht berücksichtigt hätte, dass seine Macht zur Begrenzung des Interneteinflusses nicht weiter als die Macht des maltesischen Lizenzgebers der Antragstellerin reicht, verfehlt die Problematik schon deshalb, weil es die Antragstellerin ist, die die regionalen Einschränkungen ihrer Betätigung zu beachten hat. Insofern durfte der Antragsgegner zugrunde legen, dass der Antragstellerin das seit Januar 2008 in der gesamten Bundesrepublik Deutschland einheitlich geltende Verbot der Veranstaltung im Internet bekannt sein musste, so dass sie über einen langen Zeitraum vor Erlass der streitbefangenen Verfügung Gelegenheit hatte, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass ihr in Deutschland illegales Angebot dort nicht verbreitet werden kann. Unmögliches wurde ihr damit nicht abverlangt, da sie nötigenfalls ihr Internetangebot auch völlig hätte einstellen können. Zweifelhaft erscheint indessen, wenn der Antragsgegner schon in der Begründung des angefochtenen Bescheides zum Ausdruck bringt, seine Ordnungsverfügung unabhängig vom Eingreifen materieller Verbote auf den Verstoß gegen den in § 4 Abs. 1 GlüStV enthaltenen allgemeinen Erlaubnisvorbehalt, die Strafbarkeit unerlaubter öffentlicher Glücksspiele nach § 284 StGB und irgendwelche mit der Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele verbundene Gefahren stützen zu können. Der Erlaubnisvorbehalt rechtfertigt eine vollständige Untersagung nur bei Fehlen der Erlaubnisfähigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 – 8 C 2.10 – juris Rn. 55). Der Erlaubnisvorbehalt und die Strafvorschrift greifen nämlich nur, soweit sie der Durchsetzung von Beschränkungen des öffentlichen Glücksspiels dienen, die ihrerseits sowohl nach ihrem materiellen Gehalt als auch nach der tatsächlichen Anwendung mit höherrangigem Recht, insbesondere den europarechtlich garantierten Grundfreiheiten, vereinbar sind. Sie greifen insbesondere dann nicht, wenn sich einzelne Reglementierungen des öffentlichen Glücksspiels nicht als systematische und kohärente Beschränkungen einer grenzüberschreitenden Betätigung innerhalb der europäischen Union im Interesse legitimer Allgemeinwohlziele erweisen (vgl. EuGH, Urteile vom 6. März 2007 – Rs. C- 338/04 u.a. – Placanica u.a., juris Rn. 53, 65 ff. sowie vom 6. November 2003 – Rs. C-243/01 – Gambelli, juris Rn. 57, 67 ff.).
3
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts erweist sich aber aufgrund geänderter Rechtslage in der Sache als richtig. Die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Untersagungsverfügung beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung, denn es handelt sich insoweit um einen lediglich durch das Vorliegen einer behördlichen Genehmigung auflösend bedingten Dauerverwaltungsakt (vgl. zu den Auswirkungen: BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2012 – 8 B 62.11 – Rn. 13 m.w.N.). Insoweit unterliegt die Rechtmäßigkeit nunmehr ernstlichen Zweifeln. Denn mit der vorliegenden Begründung hätte der Antragsgegner entgegen seiner im Beschwerdeverfahren nach entsprechender Anhörung dargelegten Auffassung die streitgegenständliche Verfügung nach Inkrafttreten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages zum 1. Juli 2012 (vgl. Bekanntmachung vom 10. Juli 2012, GVBl. S. 249) nicht mehr erlassen dürfen. Denn die Neuregelung sieht zwar in § 4 Abs. 4 weiterhin ein Internetverbot vor, weicht dieses aber zugunsten von Lotterien und Sportwetten nach Maßgabe des § 4 Abs. 5 auf. Es kann danach auch nicht mehr von einem bundeseinheitlich geltenden Verbot gesprochen werden; vielmehr stellt sich die Rechtslage innerhalb Deutschlands regional unterschiedlich dar. In Schleswig-Holstein wird derzeit auf der Grundlage einer eigenständigen landesgesetzlichen Regelung ein Vertrieb über das Internet zugelassen; in Nordrhein-Westfalen, das den Änderungsstaatsvertrag noch nicht in Kraft gesetzt hat, gilt die bisherige Rechtslage landesrechtlich fort. Im Übrigen – etwa im Land Berlin - ist ein Vertrieb von Sportwetten über das Internet materiell nicht mehr generell verboten und für konzessionierte Veranstalter grundsätzlich erlaubnisfähig. Es steht auch zu erwarten, dass sich Großanbieter, zu denen die Antragstellerin zählt, nicht ohne Chancen auf einen Zuschlag an dem Konzessionsvergabeverfahren beteiligen werden; jedenfalls hat die Antragstellerin diese Absicht im Beschwerdeverfahren bekundet und es erscheint keineswegs sicher, dass ihr – wie der Antragsgegner angedeutet hat - ihr früheres verbotswidriges Verhalten im Rahmen einer auf die Zukunft gerichteten Zuverlässigkeitsprognose entgegengehalten werden kann. Der Antragsgegner kann sich jetzt nicht mehr auf ein allgemeines Verbot der Veranstaltung im Internet berufen, das – wie ausgeführt - Voraussetzung dafür ist, dass der Erlaubnisvorbehalt und die Strafvorschrift des § 284 StGB der Betätigung entgegenstehen. Vielmehr lässt sich eine vollständige Untersagung im Hinblick auf ein künftig unter bestimmten Umständen erlaubnisfähiges Verhalten nicht mehr rechtfertigen; um dem Übermaßverbot zu genügen, muss sich eine Ordnungsverfügung gegenüber der Antragstellerin bis zur Vergabeentscheidung über die Konzessionen an den Maßgaben für die Öffnung des Internets für Sportwetten orientieren. Es wäre nicht angemessen und im Übrigen auch eine unverhältnismäßige Beschränkung der europäischen Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV), der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Antragstellerin im Land Berlin eine gewerbliche Betätigung zu untersagen, die sie nach Erteilung der Konzession hier ausüben dürfte. Es ist auch unter dem Gesichtspunkt einer Durchsetzung des Rechts, insbesondere des Erlaubnisvorbehalts oder eines Schutzes des Verfahrens zur Konzessionsvergabe, keine andere Sichtweise geboten. Insoweit kann offenbleiben, ob anderes für die Veranstaltung von Sportwetten im Internet durch Anbieter zu gelten hat, die sich nicht am Konzessionsvergabeverfahren beteiligen. Die Verbotslage lässt sich gegenüber nicht konzessionierten Anbietern auch noch nach Abschluss der Konzessionsvergabe mit den im geltenden Recht vorgesehenen Instrumenten durchsetzen, wenn sich das Konzessionsverfahren selbst als mit höherrangigem Recht vereinbar erweisen sollte, was zu prüfen das vorliegende vorläufige Rechtsschutzverfahren noch keinen Anlass gibt.
4
Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 1 GKG, wobei es der Senat – schon in Ermangelung hinreichend konkreter Anhaltspunkte für eine andere Wertbemessung – entsprechend seiner bisherigen Praxis bei dem hälftigen Betrag des in der Untersagungsverfügung angedrohten Zwangsgeldes belassen hat.
5
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).
Mittwoch, 12. September 2012
Montag, 10. September 2012
Wie Geld Politik macht - Im Schattenreich der Demokratie
Exclusiv im Ersten: Die Einflüsterer (ARD 10.09.2012, 21.45 Uhr)
Wiederholungen am:
12. Sep. 2012 20:15 tagesschau24
17. Sep. 2012 06:30 tagesschau24
Lobbyismus - Sind Deutschlands Abgeordnete käuflich?
„Monitor“-Recherche
Ein Berater einer Glücksspiel-Firma steigt groß in ein FDP-Unternehmen ein, zahlt einen außergewöhnlich hohen Betrag. Vom späteren Immobilien-Verkauf profitiert die FDP - und schweigt sich nun zu den Details aus. Juristen hätten Zweifel, ob die stattgefundenen Transaktionen mit dem Parteienrecht vereinbar seien, teilte das Magazin am Sonntag in einer Vorabmeldung mit. Weiter zum vollständigen Artikel ...
mehr unter:
spiegel.de, zeit.de, wdr.de
Der Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) sagte, Politik dürfe nicht käuflich sein und nicht einmal einen solchen Anschein erwecken.
FDP-Unternehmen: Verdacht auf verdeckte Parteispende
Ein enger Berater des Glücksspiel-Automatenherstellers Gauselmann hat anscheinend insgesamt 2,5 Millionen Euro in FDP-Tochterunternehmen investiert, wobei zumindest ein Teil des Geldes letztlich an die Partei geflossen ist. Bei einem Teil der Geschäfte sehen Experten den Verdacht einer verdeckten Spende gegeben. Das berichtet das Politikmagazin MONITOR im Rahmen der Sendung "Exclusiv im Ersten: Die Einflüsterer - Wie Geld Politik macht" am Montagabend (10.09.2012, 21.45 Uhr). ARD-Mediathek
Paul Gauselmann, Patriarch der Glückspiel-Industrie in Deutschland, ist nicht nur Träger des Bundesverdienstkreuzes Erster Klasse. Im vergangenen Jahr wurde er für eine Auszeichnung nominiert, auf die er keinen großen Wert legte: die Lobbykratie-Medaille. "Weil die Spielautomaten-Firma es geschafft hat, über eine Million Euro an Parteien zu überweisen, ohne ein einziges Mal in den Rechenschaftsberichten dieser Parteien aufzutauchen", wie die Berliner Organisation LobbyControl schrieb. Weiter zum vollständigen Artikel
FDP weist Verdacht auf verdeckte Parteispende zurück
Die Liberalen reagieren nun: Sie wollen den Vorwurf prüfen lassen. Die FPD habe der zuständigen Stelle eine Stellungnahme ihrer Wirtschaftsprüfer zugeleitet, sagte FDP-Generalsekretär Patrick Döring. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Angebliche verdeckte Parteispende
Die FDP und das Glücksspiel - Spielverordnung entschärft
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erhob unterdessen den Vorwurf, FDP-Wirtschaftsminister Philipp Rösler verzichte bei der geplanten Spielverordnung vor diesem Hintergrund auf wirksame Schritte gegen die Glücksspielsucht. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Die Einflüsterer: 5.000 Lobbyisten buhlen allein in Berlin um den Zugang zur Macht, beeinflussen offen und verdeckt die Weichenstellungen der Politik.
Was die einen als notwendige Interessenvermittlung sehen, ist für die anderen längst ein perfider Wettlauf um Aufmerksamkeit und Einfluss geworden. Weil der Wettbewerb der Interessen zunehmend vom Geld bestimmt wird, sehen immer mehr Experten und Politiker im Lobbyismus inzwischen eine Gefahr für die Demokratie. Die Reportage zeigt, wie fast alle Forderungen nach strengeren Regeln und mehr Transparenz ignoriert oder gezielt unterlaufen werden. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Verdeckte Spende von Glückspiellobby an FDP?
Nach Recherchen des ARD-Magazins MONITOR soll ein enger Berater des Glückspielautomaten-Herstellers und Lobbyisten Paul Gauselmann insgesamt 2,5 Mio. Euro in Tochterunternehmen der FDP investiert haben. Ein Teil des Geldes soll letztlich an die Partei geflossen sein. Treffen die Aussagen zu, stellt sich die Frage, ob es sich dabei um eine besonders raffinierte Form der verdeckten … Weiter zum vollständigen Artikel ...
Die Organisation LobbyControl sieht den Fall als Beleg dafür, dass die Parteien für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung sorgen müssen: "Der Fall zeigt, dass das Beteiligungsvermögen der Parteien ein Dunkelfeld ist, in dem die Geldströme überhaupt nicht sichtbar sind", so Lobby-Control Geschäftsführer Ulrich Müller gegenüber MONITOR. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Bis heute gibt es keine ausreichende Regelung zur Bestechung von Abgeordneten.
Seit fast zehn Jahren weigert sich Deutschland, eine Konvention gegen Korruption zu ratifizieren. Abgeordnete aus CDU und FDP blockieren eine notwendige Gesetzesänderung. Weiter zum vollständigen Artikel ...
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Politiker in der Wirtschaft - Vom Regieren zum Paktieren
Bleibt die Frage: Wie nahe dürfen sich Politik und Wirtschaft kommen? Ein Überblick über pikante Wechsel zwischen den beiden Welten. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Es ist inzwischen nämlich üblich geworden, an der Zerstörung wichtiger gesellschaftlicher Einrichtungen zu verdienen. Wir sind heute Zeuge eines Wettlaufs um die Prämien und um den Judaslohn, die beim Fleddern öffentlichen Eigentums und öffentlicher Institutionen ausgezahlt werden. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Wirtschaftswissenschaftler schätzen den Schaden durch Bestechung und Vorteilsnahme in Deutschland laut einem Zeitungsbericht auf 250 Milliarden Euro. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Der Deutschland-Clan: Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz, Jürgen Roth (Autor)
Abgeschmiert: Wie Deutschland durch Korruption heruntergewirtschaftet wird; Frank Überall, ISBN-13: 978-3404607303
”Korruption - Netzwerke in Politik, Ämtern und Wirtschaft, ISBN-13: 978-3426776834” und ”Die Deutschlandakte: Was Politiker und Wirtschaftsbosse unserem Land antun, ISBN-13: 978-3442155668” herausgegeben vom Verfassungsrechtler Univ.- Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim
Ermittlungen, etwa wegen Untreue, gegen Politiker in Aufsichts- und Verwaltungsräten, aber auch gegen die Manager staatsnaher Banken sind für Staatsanwälte besonders heikel. Denn die Ermittler agieren nicht unabhängig, sondern unterliegen politischem Einfluss. Vor allem in Fällen mit Wirtschafts- und Politik-Bezug seien Staatsanwälte politischem Druck ausgesetzt. Kommt beides zusammen, wie bei den Landesbanken, ist der besonders groß. Anlass war der Wechsel des Münchner Oberstaatsanwalts Stephan Reich im Februar 2009. Die von Reich geleitete Abteilung hatte damals geprüft, ob sie wegen der vielen verlustreichen Engagements der BayernLB gegen deren Vorstände wegen möglicher Veruntreuung von Bankvermögen ermitteln sollte. Nachdem Reich das Justizministerium vorab darüber informiert hatte, dass er voraussichtlich Ermittlungen aufnehmen werde, sei ihm nahegelegt worden, sich einen neuen Posten zu suchen, berichtete die ”Süddeutsche Zeitung” damals und berief sich auf inoffizielle Justizangaben. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Eine wesentliche Ursache dafür ist die Abhängigkeit der Richter und Staatsanwälte von der Politik. Die wichtigsten Formen der Abhängigkeit wurden oben aufgezeigt, ebenso die Unwilligkeit der Politik, daran etwas zu ändern. Der Deutsche Richterbund sieht darin den Grund für nicht aufzuklärende ”Regierungskriminalität” in Deutschland. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Das Thema wurde bereits vor Jahren, auch in dem Buch "MAFIA IM STAAT" von Leyendecker, ausführlich behandelt. ISBN-13: 978-3882432312
Die Staatsanwaltschaft ist wegen dieser Struktur nicht frei von politischen Einflüssen. So waren vor zwei Jahren vier Frankfurter Steuerfahnder zwangspensioniert worden, die zuvor vor allem auf die Banken angesetzt waren. Vermutlich war dies politisch gewollt, da der Finanzplatz Frankfurt nicht gefährdet werden sollte. Staatsanwälte sollten frei von politischen Interessen ermitteln. In der Praxis scheint der politische Wille aber oft den Ausschlag zu geben. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Der Ausschuss für Recht und Menschenrechte des Europarats stellte 2009 fest, dass neben den Richtern auch deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig sind.
Bis heute hat sich nichts geändert sagt Christoph Frank, Oberstaatsanwalt in Freiburg und Vorsitzender des Deutschen Richterbunds. ”Denn das Weisungsrecht steht im Gerichtsverfassungsgesetz und ist damit Bundesrecht. So bestimmt die ablehnende Haltung vieler Landesjustizminister die Diskussion. Die versichern, dass sie keine Weisungen erteilen, wollen auf die Option aber nicht verzichten.” Weiter zum vollständigen Artikel ...
Die Justizminister der Länder benennen Richter und Staatsanwälte, zudem entscheiden sie über den Justizhaushalt. Juristen halten dieses System für verfassungswidrig. (pdf-download) s.u.
Ein Fall in Rheinland-Pfalz zeigt, wie massiv der politische Einfluss auf die Justiz sein kann. Weiter zum vollständigen Artikel ...
"Natürlich gibt es solche Beeinflussung öfters, die Politik will ihre eigenen Leute durchbringen, um Eignung und Leistung geht es dann dabei nicht", sagt Christine Nordmann, Sprecherin der Neuen Richtervereinigung und selbst Richterin am Verwaltungsgericht Schleswig-Hohlstein. "Der Justizminister als Teil der Exekutive steht an der Spitze der Justiz, daher sind die Gewalten nicht klar getrennt, das ist nicht verfassungskonform", sagt Nordmann. Im Fall Metabox gab es Auffälligkeiten, ebenso bei bei SAP. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Auch die Einflussnahme der Politik auf Strafverfolgungsbehörden in Wirtschaftsverfahren gegen mächtige Personen, aber auch Einflussnahmen auf Verwaltungen, um Auftragsvergaben an bekannte und befreundete Unternehmer zu erreichen, sind in mehreren Strafverfahren belegt. Prof. Dr. Britta Bannenberg, Korruption in Deutschland und ihre strafrechtliche Kontrolle. Weiter zum vollständigen Artikel ...
„In der Phoenix-Runde am 23.2.2012 wurde das anschauliche Beispiel eines dort namentlich genannten Politikers gebracht, der zugab, dass man strafrechtliche Verfolgungen von Mitgliedern der Gegenpartei spätestens dann aufgibt (Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte), wenn man erfährt, welche Gegenmaßnahme der Gegenpartei gegenüber der eigenen zu erwarten sind. Dies gipfelte in den Worten: Deshalb machen beide ihre Schubladen zu.“
In seinem Aufsatz „Verfall von Ethik und Moral und die deutsche Weigerung, die UN-Konvention gegen Korruption zu ratifizieren“ führt Dr. Joachim F. Reuter weiter aus: „Denn wenn der Bürger, aus welcher Quelle auch immer, plötzlich erfährt, dass‚ da oben‘ trotz Konzessionen an Mandatsträger Dinge erlaubt sind, die‚ hier unten‘ allen Wertmaßstäben widersprechen, wird er in seinem Glauben an Werte als Grundfeste der Demokratie erschüttert. Folgen könnten noch mehr Politikverdrossenheit und Abkehr von politischem Engagement sein und damit die Beseitigung der Grundvoraussetzungen funktionierender Demokratie“. (pdf-download)
Anklage unerwünscht!: Korruption und Willkür in der deutschen Justiz von Jürgen Roth, ISBN-13: 978-3453645189
Diese Struktur stört auch den ”Deutschen Richterbund”, er sieht dadurch die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet: "Die Exekutive nimmt einen zunehmenden Einfluss auf uns, vor allem bei Personalentscheidungen", sagt Thomas Edinger vom Richterbund Rheinland-Pfalz. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Der Richter Udo Hochschild führt in seiner Dissertation ”Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip” ISBN 978-3-86624-502-0 aus: ” Die nach dem Ende des 2. Weltkriegs vorgefundene und bis heute in ihrer Grundstruktur unveränderte Verwaltung der ”Dritten Gewalt” durch die Exekutive entspricht nicht den Zielen des Gewaltenteilungsprinzips. Die deutsche Verfassungswirklichkeit der Rechtsprechung kennt keine Schutzgrenzen gegenüber der Exekutive. Es gibt keine Organisationsstrukturen, die subtile Übergriffe der vollziehenden Gewalt auf die Rechtsprechung von vornherein objektiv unmöglich machten. Er führt aus, dass die deutschen Gerichte (mit Ausnahme des Bundesverfassungsgerichts) von den hierfür zuständigen Ressorts der Bundesregierung und der Landesregierungen verwaltet werden. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Die Exekutive fordert denn auch offen in Ausschreibungen von Direktoren- und Präsidentenstellen Loyalität gegenüber dem Justizministerium ein.
Nach Hochschild haben die deutschen Regierungen die faktische Möglichkeit und damit die Macht, die Gerichte unangemessen ärmlich auszustatten, Richter nach ihrem Gusto auszuwählen, Richter über Benotungssysteme gefügig zu machen, Karrieren von Richtern zu manipulieren, Richter nach exekutivischen Bedürfnissen zu befördern, unfolgsame Richter abzustrafen, über die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen der Richter an den in den Prozessordnungen festgelegten Standards vorbei die Qualität der richterlichen Arbeit zu bestimmen, sowie Richter vom Tag der Einstellung an nach ihren Vorstellungen einzupassen und zu prägen. Hochschilds Fazit nach dieser Bestandesaufnahme fällt klar aus: Es gibt in Deutschland keine ausreichende organisatorische und funktionale Trennung von Exekutive und Judikative, d.h. die deutsche Exekutive hat durch die Verwaltung der Justiz die Macht, in einer Art und Weise auf die Richter einzuwirken, dass es nur noch von den Persönlichkeitsmerkmalen des einzelnen Richters abhängt, ob er sich dazu verleiten lässt, unter Hintanstellung seiner originär richterlichen Pflichten die politischen Ziele der Regierung zu unterstützen.
Die vom Autor beschriebene Macht der Exekutive über die Judikative ist nach seinen Worten letztlich in Deutschland ebenso politisch gewollt wie sie andernorts politisch nicht gewollt ist, wobei sich Hochschild als Beispiel auf die Schweiz, Italien und Spanien bezieht. Demzufolge bestimmt Art. 97 I GG, gemäss dem die Richter "unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen" sind, die deutsche Verfassungswirklichkeit nur in einem unzureichenden Maße. In der Realität sind die Richter vom ersten Arbeitstage an der Gewalt einer Regierung unterworfen. Diese Macht ist allein schon durch ihre Existenz wirkungsvoll, unabhängig davon, ob und wie von ihr Gebrauch gemacht wird. Der Rechtswissenschaft wirft Hochschild vor, zu verkennen, dass das, was auf dem Blatt Papier geschrieben steht, ohne eine zureichende Geltung bleibt, wenn die reale Lage der Dinge nicht dem Geschriebenen entspricht. Quelle: Aldo Elsener, Rezension: Udo Hochschild, Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip, in: «Justice - Justiz - Giusti-zia» 2011/1
Verfassungsrechtler Univ.- Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das »System« ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos. ISBN-13: 978-3426272220
Prof. Dr. Rüdiger Zuck:
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Noch zwei Tage bis zum genehmigten Staatsstreich
“Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert.
Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”
(Jean-Claude Juncker in SPIEGEL 52/1999, S. 136)
Ganz Europa schaut auf den 12.09.2012, an diesem Tag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Eilanträge gegen den ESM. Der Erfüllungsgehilfe der Hochfinanz und Bilderberger Teilnehmer vom 2003, Wolfgang Schäuble, tut sich zum wiederholten Mal damit hervor, dass er das Bundesverfassungsgericht unter Druck setzen möchte. Er erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht den Euro-Rettungsfonds ESM und den EU-Fiskalpakt durchwinken werde. (Mehrfach habe ich über die Geheimnis umwobenen Bilderberger-Treffen berichtet: Anmeldung zum kostenlosen Newsletter) Ferner sagte er auf einer Konferenz in Straßburg, Anfang des Monats, er sei sicher, dass das Gericht die europäische Vereinbarung nicht blockieren werde. weiterlesen
Personalentscheidungen in der bayerischen Justiz – politisch steuerbar und ohne ausreichende demokratische Legitimation
Das Grundgesetz fordert: „Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“
Daran haben sich alle Personalentscheidungen zu orientieren.
Auch das Verfahren für die Besetzung der Stellen der Generalstaatsanwälte und der höchsten Richterämter in Bayern muss sich daran messen lassen und gewährleisten, dass politisch motivierte Beförderungsentscheidungen und Postenhandel wirksam ausgeschlossen sind. Diesen Stresstest besteht das derzeitige in Bayern praktizierte Verfahren nicht.
Der Koalitionsvertrag zwischen CSU und FDP sieht vor, dass herausgehobene Personalentscheidungen einvernehmlich getroffen werden. Im Streit entscheidet ein Koalitionsausschuss. Dieser ist weder in der Verfassung noch im bayerischen Richtergesetz vorgesehen. Er verfügt über keinerlei demokratische Legitimation und ist dem Parlament gegenüber nicht verantwortlich. Haben die Koalitionäre Einigkeit erzielt, sind der Staatsregierung, die nach dem Bayerischen Richtergesetz diese Stellen vergibt, demokratisch legitimiert und dem Landtag gegenüber verantwortlich ist, faktisch die Hände gebunden. Dem jeweiligen Ressortminister ist vorgegeben, wer ihr zur Ernennung vorzuschlagen ist. Die Beteiligung der gewählten Mitwirkungsgremien der Richter und Staatsanwälte, die ohnehin nur auf dieser Vorschlagsebene besteht, läuft leer.
Der Bayerische Richterverein fordert deshalb eine grundlegende Reform des Verfahrens im Rahmen einer Selbstverwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften. „Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind nur dann wirklich unabhängig, wenn sie aus der Verwaltung durch die Exekutive in eine nur der parlamentarischen Kontrolle unterliegenden Selbstverwaltung entlassen werden“ fordert der Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins e.V. Walter Groß. „Bis zu deren Verwirklichung muss das derzeitige intransparente Ausguckverfahren durch eine Ausschreibung mit wirksamer Mitwirkung der gewählten Vertretungen der Richter und Staatsanwälte ersetzt und der Koalitionsvertrag abgeändert werden.“
So der Inhalt einer Pressemitteilung vom 17.04.2011, die von unveränderter Aktualität ist.
Quelle (abgerufen am 23.12.12 gg 22:07)
vs
Wiederholungen am:
12. Sep. 2012 20:15 tagesschau24
17. Sep. 2012 06:30 tagesschau24
Lobbyismus - Sind Deutschlands Abgeordnete käuflich?
„Monitor“-Recherche
Ein Berater einer Glücksspiel-Firma steigt groß in ein FDP-Unternehmen ein, zahlt einen außergewöhnlich hohen Betrag. Vom späteren Immobilien-Verkauf profitiert die FDP - und schweigt sich nun zu den Details aus. Juristen hätten Zweifel, ob die stattgefundenen Transaktionen mit dem Parteienrecht vereinbar seien, teilte das Magazin am Sonntag in einer Vorabmeldung mit. Weiter zum vollständigen Artikel ...
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Der Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) sagte, Politik dürfe nicht käuflich sein und nicht einmal einen solchen Anschein erwecken.
FDP-Unternehmen: Verdacht auf verdeckte Parteispende
Ein enger Berater des Glücksspiel-Automatenherstellers Gauselmann hat anscheinend insgesamt 2,5 Millionen Euro in FDP-Tochterunternehmen investiert, wobei zumindest ein Teil des Geldes letztlich an die Partei geflossen ist. Bei einem Teil der Geschäfte sehen Experten den Verdacht einer verdeckten Spende gegeben. Das berichtet das Politikmagazin MONITOR im Rahmen der Sendung "Exclusiv im Ersten: Die Einflüsterer - Wie Geld Politik macht" am Montagabend (10.09.2012, 21.45 Uhr). ARD-Mediathek
Paul Gauselmann, Patriarch der Glückspiel-Industrie in Deutschland, ist nicht nur Träger des Bundesverdienstkreuzes Erster Klasse. Im vergangenen Jahr wurde er für eine Auszeichnung nominiert, auf die er keinen großen Wert legte: die Lobbykratie-Medaille. "Weil die Spielautomaten-Firma es geschafft hat, über eine Million Euro an Parteien zu überweisen, ohne ein einziges Mal in den Rechenschaftsberichten dieser Parteien aufzutauchen", wie die Berliner Organisation LobbyControl schrieb. Weiter zum vollständigen Artikel
FDP weist Verdacht auf verdeckte Parteispende zurück
Die Liberalen reagieren nun: Sie wollen den Vorwurf prüfen lassen. Die FPD habe der zuständigen Stelle eine Stellungnahme ihrer Wirtschaftsprüfer zugeleitet, sagte FDP-Generalsekretär Patrick Döring. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Angebliche verdeckte Parteispende
Die FDP und das Glücksspiel - Spielverordnung entschärft
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erhob unterdessen den Vorwurf, FDP-Wirtschaftsminister Philipp Rösler verzichte bei der geplanten Spielverordnung vor diesem Hintergrund auf wirksame Schritte gegen die Glücksspielsucht. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Die Einflüsterer: 5.000 Lobbyisten buhlen allein in Berlin um den Zugang zur Macht, beeinflussen offen und verdeckt die Weichenstellungen der Politik.
Was die einen als notwendige Interessenvermittlung sehen, ist für die anderen längst ein perfider Wettlauf um Aufmerksamkeit und Einfluss geworden. Weil der Wettbewerb der Interessen zunehmend vom Geld bestimmt wird, sehen immer mehr Experten und Politiker im Lobbyismus inzwischen eine Gefahr für die Demokratie. Die Reportage zeigt, wie fast alle Forderungen nach strengeren Regeln und mehr Transparenz ignoriert oder gezielt unterlaufen werden. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Verdeckte Spende von Glückspiellobby an FDP?
Nach Recherchen des ARD-Magazins MONITOR soll ein enger Berater des Glückspielautomaten-Herstellers und Lobbyisten Paul Gauselmann insgesamt 2,5 Mio. Euro in Tochterunternehmen der FDP investiert haben. Ein Teil des Geldes soll letztlich an die Partei geflossen sein. Treffen die Aussagen zu, stellt sich die Frage, ob es sich dabei um eine besonders raffinierte Form der verdeckten … Weiter zum vollständigen Artikel ...
Die Organisation LobbyControl sieht den Fall als Beleg dafür, dass die Parteien für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung sorgen müssen: "Der Fall zeigt, dass das Beteiligungsvermögen der Parteien ein Dunkelfeld ist, in dem die Geldströme überhaupt nicht sichtbar sind", so Lobby-Control Geschäftsführer Ulrich Müller gegenüber MONITOR. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Bis heute gibt es keine ausreichende Regelung zur Bestechung von Abgeordneten.
Seit fast zehn Jahren weigert sich Deutschland, eine Konvention gegen Korruption zu ratifizieren. Abgeordnete aus CDU und FDP blockieren eine notwendige Gesetzesänderung. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Politiker haben keinen Anreiz, Korruption zu bekämpfen. Auch das Unrechtsbewusstsein von Politikern ist nicht stark ausgeprägt. Im Gegenteil, manche halten ”Provisionen” für einen legitimen Teil ihres Einkommens. (Dr. Regina Sieh, Oberstaatsanwältin in München, in Wirtschaftsethik-Studie Nr. 2005–2 von Ingo Pies, Peter Sass, Henry Meyer zu Schwabedissen).
Politiker in der Wirtschaft - Vom Regieren zum Paktieren
Bleibt die Frage: Wie nahe dürfen sich Politik und Wirtschaft kommen? Ein Überblick über pikante Wechsel zwischen den beiden Welten. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Es ist inzwischen nämlich üblich geworden, an der Zerstörung wichtiger gesellschaftlicher Einrichtungen zu verdienen. Wir sind heute Zeuge eines Wettlaufs um die Prämien und um den Judaslohn, die beim Fleddern öffentlichen Eigentums und öffentlicher Institutionen ausgezahlt werden. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Wirtschaftswissenschaftler schätzen den Schaden durch Bestechung und Vorteilsnahme in Deutschland laut einem Zeitungsbericht auf 250 Milliarden Euro. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Der Deutschland-Clan: Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz, Jürgen Roth (Autor)
Abgeschmiert: Wie Deutschland durch Korruption heruntergewirtschaftet wird; Frank Überall, ISBN-13: 978-3404607303
”Korruption - Netzwerke in Politik, Ämtern und Wirtschaft, ISBN-13: 978-3426776834” und ”Die Deutschlandakte: Was Politiker und Wirtschaftsbosse unserem Land antun, ISBN-13: 978-3442155668” herausgegeben vom Verfassungsrechtler Univ.- Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim
Ermittlungen, etwa wegen Untreue, gegen Politiker in Aufsichts- und Verwaltungsräten, aber auch gegen die Manager staatsnaher Banken sind für Staatsanwälte besonders heikel. Denn die Ermittler agieren nicht unabhängig, sondern unterliegen politischem Einfluss. Vor allem in Fällen mit Wirtschafts- und Politik-Bezug seien Staatsanwälte politischem Druck ausgesetzt. Kommt beides zusammen, wie bei den Landesbanken, ist der besonders groß. Anlass war der Wechsel des Münchner Oberstaatsanwalts Stephan Reich im Februar 2009. Die von Reich geleitete Abteilung hatte damals geprüft, ob sie wegen der vielen verlustreichen Engagements der BayernLB gegen deren Vorstände wegen möglicher Veruntreuung von Bankvermögen ermitteln sollte. Nachdem Reich das Justizministerium vorab darüber informiert hatte, dass er voraussichtlich Ermittlungen aufnehmen werde, sei ihm nahegelegt worden, sich einen neuen Posten zu suchen, berichtete die ”Süddeutsche Zeitung” damals und berief sich auf inoffizielle Justizangaben. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Eine wesentliche Ursache dafür ist die Abhängigkeit der Richter und Staatsanwälte von der Politik. Die wichtigsten Formen der Abhängigkeit wurden oben aufgezeigt, ebenso die Unwilligkeit der Politik, daran etwas zu ändern. Der Deutsche Richterbund sieht darin den Grund für nicht aufzuklärende ”Regierungskriminalität” in Deutschland. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Das Thema wurde bereits vor Jahren, auch in dem Buch "MAFIA IM STAAT" von Leyendecker, ausführlich behandelt. ISBN-13: 978-3882432312
Die Staatsanwaltschaft ist wegen dieser Struktur nicht frei von politischen Einflüssen. So waren vor zwei Jahren vier Frankfurter Steuerfahnder zwangspensioniert worden, die zuvor vor allem auf die Banken angesetzt waren. Vermutlich war dies politisch gewollt, da der Finanzplatz Frankfurt nicht gefährdet werden sollte. Staatsanwälte sollten frei von politischen Interessen ermitteln. In der Praxis scheint der politische Wille aber oft den Ausschlag zu geben. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Der Ausschuss für Recht und Menschenrechte des Europarats stellte 2009 fest, dass neben den Richtern auch deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig sind.
Bis heute hat sich nichts geändert sagt Christoph Frank, Oberstaatsanwalt in Freiburg und Vorsitzender des Deutschen Richterbunds. ”Denn das Weisungsrecht steht im Gerichtsverfassungsgesetz und ist damit Bundesrecht. So bestimmt die ablehnende Haltung vieler Landesjustizminister die Diskussion. Die versichern, dass sie keine Weisungen erteilen, wollen auf die Option aber nicht verzichten.” Weiter zum vollständigen Artikel ...
Die Justizminister der Länder benennen Richter und Staatsanwälte, zudem entscheiden sie über den Justizhaushalt. Juristen halten dieses System für verfassungswidrig. (pdf-download) s.u.
Ein Fall in Rheinland-Pfalz zeigt, wie massiv der politische Einfluss auf die Justiz sein kann. Weiter zum vollständigen Artikel ...
"Natürlich gibt es solche Beeinflussung öfters, die Politik will ihre eigenen Leute durchbringen, um Eignung und Leistung geht es dann dabei nicht", sagt Christine Nordmann, Sprecherin der Neuen Richtervereinigung und selbst Richterin am Verwaltungsgericht Schleswig-Hohlstein. "Der Justizminister als Teil der Exekutive steht an der Spitze der Justiz, daher sind die Gewalten nicht klar getrennt, das ist nicht verfassungskonform", sagt Nordmann. Im Fall Metabox gab es Auffälligkeiten, ebenso bei bei SAP. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Auch die Einflussnahme der Politik auf Strafverfolgungsbehörden in Wirtschaftsverfahren gegen mächtige Personen, aber auch Einflussnahmen auf Verwaltungen, um Auftragsvergaben an bekannte und befreundete Unternehmer zu erreichen, sind in mehreren Strafverfahren belegt. Prof. Dr. Britta Bannenberg, Korruption in Deutschland und ihre strafrechtliche Kontrolle. Weiter zum vollständigen Artikel ...
„In der Phoenix-Runde am 23.2.2012 wurde das anschauliche Beispiel eines dort namentlich genannten Politikers gebracht, der zugab, dass man strafrechtliche Verfolgungen von Mitgliedern der Gegenpartei spätestens dann aufgibt (Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte), wenn man erfährt, welche Gegenmaßnahme der Gegenpartei gegenüber der eigenen zu erwarten sind. Dies gipfelte in den Worten: Deshalb machen beide ihre Schubladen zu.“
In seinem Aufsatz „Verfall von Ethik und Moral und die deutsche Weigerung, die UN-Konvention gegen Korruption zu ratifizieren“ führt Dr. Joachim F. Reuter weiter aus: „Denn wenn der Bürger, aus welcher Quelle auch immer, plötzlich erfährt, dass‚ da oben‘ trotz Konzessionen an Mandatsträger Dinge erlaubt sind, die‚ hier unten‘ allen Wertmaßstäben widersprechen, wird er in seinem Glauben an Werte als Grundfeste der Demokratie erschüttert. Folgen könnten noch mehr Politikverdrossenheit und Abkehr von politischem Engagement sein und damit die Beseitigung der Grundvoraussetzungen funktionierender Demokratie“. (pdf-download)
Anklage unerwünscht!: Korruption und Willkür in der deutschen Justiz von Jürgen Roth, ISBN-13: 978-3453645189
Diese Struktur stört auch den ”Deutschen Richterbund”, er sieht dadurch die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet: "Die Exekutive nimmt einen zunehmenden Einfluss auf uns, vor allem bei Personalentscheidungen", sagt Thomas Edinger vom Richterbund Rheinland-Pfalz. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Der Richter Udo Hochschild führt in seiner Dissertation ”Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip” ISBN 978-3-86624-502-0 aus: ” Die nach dem Ende des 2. Weltkriegs vorgefundene und bis heute in ihrer Grundstruktur unveränderte Verwaltung der ”Dritten Gewalt” durch die Exekutive entspricht nicht den Zielen des Gewaltenteilungsprinzips. Die deutsche Verfassungswirklichkeit der Rechtsprechung kennt keine Schutzgrenzen gegenüber der Exekutive. Es gibt keine Organisationsstrukturen, die subtile Übergriffe der vollziehenden Gewalt auf die Rechtsprechung von vornherein objektiv unmöglich machten. Er führt aus, dass die deutschen Gerichte (mit Ausnahme des Bundesverfassungsgerichts) von den hierfür zuständigen Ressorts der Bundesregierung und der Landesregierungen verwaltet werden. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Die Exekutive fordert denn auch offen in Ausschreibungen von Direktoren- und Präsidentenstellen Loyalität gegenüber dem Justizministerium ein.
Nach Hochschild haben die deutschen Regierungen die faktische Möglichkeit und damit die Macht, die Gerichte unangemessen ärmlich auszustatten, Richter nach ihrem Gusto auszuwählen, Richter über Benotungssysteme gefügig zu machen, Karrieren von Richtern zu manipulieren, Richter nach exekutivischen Bedürfnissen zu befördern, unfolgsame Richter abzustrafen, über die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen der Richter an den in den Prozessordnungen festgelegten Standards vorbei die Qualität der richterlichen Arbeit zu bestimmen, sowie Richter vom Tag der Einstellung an nach ihren Vorstellungen einzupassen und zu prägen. Hochschilds Fazit nach dieser Bestandesaufnahme fällt klar aus: Es gibt in Deutschland keine ausreichende organisatorische und funktionale Trennung von Exekutive und Judikative, d.h. die deutsche Exekutive hat durch die Verwaltung der Justiz die Macht, in einer Art und Weise auf die Richter einzuwirken, dass es nur noch von den Persönlichkeitsmerkmalen des einzelnen Richters abhängt, ob er sich dazu verleiten lässt, unter Hintanstellung seiner originär richterlichen Pflichten die politischen Ziele der Regierung zu unterstützen.
Die vom Autor beschriebene Macht der Exekutive über die Judikative ist nach seinen Worten letztlich in Deutschland ebenso politisch gewollt wie sie andernorts politisch nicht gewollt ist, wobei sich Hochschild als Beispiel auf die Schweiz, Italien und Spanien bezieht. Demzufolge bestimmt Art. 97 I GG, gemäss dem die Richter "unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen" sind, die deutsche Verfassungswirklichkeit nur in einem unzureichenden Maße. In der Realität sind die Richter vom ersten Arbeitstage an der Gewalt einer Regierung unterworfen. Diese Macht ist allein schon durch ihre Existenz wirkungsvoll, unabhängig davon, ob und wie von ihr Gebrauch gemacht wird. Der Rechtswissenschaft wirft Hochschild vor, zu verkennen, dass das, was auf dem Blatt Papier geschrieben steht, ohne eine zureichende Geltung bleibt, wenn die reale Lage der Dinge nicht dem Geschriebenen entspricht. Quelle: Aldo Elsener, Rezension: Udo Hochschild, Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip, in: «Justice - Justiz - Giusti-zia» 2011/1
Verfassungsrechtler Univ.- Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das »System« ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos. ISBN-13: 978-3426272220
Prof. Dr. Rüdiger Zuck:
Das Recht kann nicht der Beliebigkeit der Politik unterworfen werden
mehr:
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Transparency International stellt Studie vor
Wie unabhängig ist die Justiz in Deutschland?
Richter von Ministers Gnaden (s.u.)
Melden Sie Straftaten im Amt !
Geschädigte Bürger sprechen über Terror, Rechtsbeugung und Korruption in Deutschland.
Noch zwei Tage bis zum genehmigten Staatsstreich
“Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert.
Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”
(Jean-Claude Juncker in SPIEGEL 52/1999, S. 136)
Ganz Europa schaut auf den 12.09.2012, an diesem Tag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Eilanträge gegen den ESM. Der Erfüllungsgehilfe der Hochfinanz und Bilderberger Teilnehmer vom 2003, Wolfgang Schäuble, tut sich zum wiederholten Mal damit hervor, dass er das Bundesverfassungsgericht unter Druck setzen möchte. Er erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht den Euro-Rettungsfonds ESM und den EU-Fiskalpakt durchwinken werde. (Mehrfach habe ich über die Geheimnis umwobenen Bilderberger-Treffen berichtet: Anmeldung zum kostenlosen Newsletter) Ferner sagte er auf einer Konferenz in Straßburg, Anfang des Monats, er sei sicher, dass das Gericht die europäische Vereinbarung nicht blockieren werde. weiterlesen
Personalentscheidungen in der bayerischen Justiz – politisch steuerbar und ohne ausreichende demokratische Legitimation
Das Grundgesetz fordert: „Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“
Daran haben sich alle Personalentscheidungen zu orientieren.
Auch das Verfahren für die Besetzung der Stellen der Generalstaatsanwälte und der höchsten Richterämter in Bayern muss sich daran messen lassen und gewährleisten, dass politisch motivierte Beförderungsentscheidungen und Postenhandel wirksam ausgeschlossen sind. Diesen Stresstest besteht das derzeitige in Bayern praktizierte Verfahren nicht.
Der Koalitionsvertrag zwischen CSU und FDP sieht vor, dass herausgehobene Personalentscheidungen einvernehmlich getroffen werden. Im Streit entscheidet ein Koalitionsausschuss. Dieser ist weder in der Verfassung noch im bayerischen Richtergesetz vorgesehen. Er verfügt über keinerlei demokratische Legitimation und ist dem Parlament gegenüber nicht verantwortlich. Haben die Koalitionäre Einigkeit erzielt, sind der Staatsregierung, die nach dem Bayerischen Richtergesetz diese Stellen vergibt, demokratisch legitimiert und dem Landtag gegenüber verantwortlich ist, faktisch die Hände gebunden. Dem jeweiligen Ressortminister ist vorgegeben, wer ihr zur Ernennung vorzuschlagen ist. Die Beteiligung der gewählten Mitwirkungsgremien der Richter und Staatsanwälte, die ohnehin nur auf dieser Vorschlagsebene besteht, läuft leer.
Der Bayerische Richterverein fordert deshalb eine grundlegende Reform des Verfahrens im Rahmen einer Selbstverwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften. „Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind nur dann wirklich unabhängig, wenn sie aus der Verwaltung durch die Exekutive in eine nur der parlamentarischen Kontrolle unterliegenden Selbstverwaltung entlassen werden“ fordert der Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins e.V. Walter Groß. „Bis zu deren Verwirklichung muss das derzeitige intransparente Ausguckverfahren durch eine Ausschreibung mit wirksamer Mitwirkung der gewählten Vertretungen der Richter und Staatsanwälte ersetzt und der Koalitionsvertrag abgeändert werden.“
So der Inhalt einer Pressemitteilung vom 17.04.2011, die von unveränderter Aktualität ist.
Quelle (abgerufen am 23.12.12 gg 22:07)
vs
Montag, 3. September 2012
Finanz - Kasino: Goldman Sachs - Eine Bank lenkt die Welt
Die amerikanische Investmentbank Goldman Sachs ist in den letzten Jahren zum Symbol für Maßlosigkeit und ausufernde Spekulationen im Finanzbereich geworden. Ihre Geschäfte mit der Zahlungsunfähigkeit amerikanischer Privathaushalte haben sie zwar an den Rand des Bankrotts gebracht, aber letztlich wurde sie dank ihrer politischen Verbindungen vor dem Aus bewahrt. Auch gegen den Euro soll Goldman Sachs spekuliert haben und an der Wirtschaftskrise Griechenlands nicht unbeteiligt sein. Sie ist ein Finanzimperium auf der Sonnenseite, das die Welt mit seinen wilden Spekulationen und seiner Profitgier in ein riesiges Kasino verwandelt hat. Die Bank soll gegen die europäische Einheitswährung spekuliert und die griechische Staatsschuldenbilanz mit Hilfe komplexer und undurchsichtiger Währungsgeschäfte geschönt haben.
Die Bank lies sich dank des Einflusses auf die Regierungen vonseiten der amerikanischen und europäischen Justiz völlige Straffreiheit zusichern.Der Dokumentarfilm gibt Einblicke in die Mechanismen der finanziellen und politischen Machenschaften der Bank. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Dienstag, 4. September 2012 um 20.15 Uhr - arte
Wiederholung: 19.09.2012 um 10:25 und 27.09.2012 um 02:50
Trailer ECO - Goldman Sachs - Die Bank die die Welt dirigiert! mehr unter youtube
Die Macht der Ratings gewährt Einblick in die geheimen Analyse-Methoden der für Europa so bedrohlich gewordenen Bewertungsgesellschaften. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Sa, 22. September 2012 um 18:00 - 3sat
Wiederholung: 25.09.2012 um 12:30
"Empört Euch!" "Ohne mich" ist das Schlimmste, was man sich und der Welt antun kann Stéphane Hessel
Die Streitschrift von Stéphane Hessel als Film von Tony Gatlif
Energie und Talent von Filmemacher Tony Gatlif tragen den Dokumentarfilm. "Empört Euch!" steht in der Tradition des gleichnamigen, weltweiten Bestsellers des Lyrikers und ehemaligen Résistance-Kämpfers Stéphane Hessel und zeichnet das Bild einer Welt, die aus dem Ruder läuft, in der sich aber auch neue Hoffnungen und Wege auftun. 10.10.2012 02:50 arte Weiter zum vollständigen Artikel ...
Banken, Banker, Bankster
Als Anfang der 80er Jahre konservative Politiker in Großbritannien und den USA die Regierung übernehmen, ändert sich auch das Gesicht des Kapitalismus. Zunehmende Deregulierung lässt Großbanken und Finanzinstitute immer mächtiger werden. Das freie Spiel der Kräfte drängt den sozialen Aspekt der Marktwirtschaft ins Abseits. Es entsteht ein Spekulationskapitalismus, dessen Akteure auch vor sehr riskanten Geschäften nicht zurückschrecken. Die Gefahr einer Finanzblase steigt. 2007 platzen zunächst zahlreiche Immobilienkredite. Die Folge ist eine weltweite Finanzkrise. Der Themenabend zeichnet die dramatischen Ereignisse in einem zweiteiligen Dokumentarfilm nach. 02.10.2012 um 20:15 arte weiterlesen
Der Tanz der Geier
Der Neo-Liberalismus in der Wirtschaftspolitik hat im Verlauf der letzten 30 Jahre die Banken immer mächtiger werden lassen. Profit hat oberste Priorität, statt Investitionen bestimmen Spekulationen die Geschäfte. Dabei gerät die Politik immer mehr unter den Einfluss omnipräsenter Finanzmanager. Wird die gegenwärtige Finanzkrise daran etwas ändern? 02.10.2012 um 21:25 arte weiterlesen
Die wahre Macht des Vatikan
Seit Gründung des kleinsten unabhängigen Staates der Welt, der Vatikanstadt, im Jahr 1929 sicherten lediglich sieben Päpste, darunter Papst Benedikt XVI. (Foto), die Kontinuität seiner Diplomatie. 02.10.2012 um 22:35 arte weiterlesen
Monti, Draghi, Papademos – wessen Interesse vertreten die Technokraten?
Führen die Goldman-Sachs-Leute das FED-System in Europa ein?
In Europa wird nicht von ungefähr von einer Machtübernahme der EU durch Goldman Sachs gesprochen Weiter zum vollständigen Artikel ...
Der ökonomische Putsch
Gewinne werden privatisiert - Verluste sozialisiert.
Die Finanzwelt verdient an Krisen Milliarden
Die Bürger müssen sparen - das sei alternativlos
Der Bürger als Bürge für die Hütchenspieler!
Für Zocker ein risikoloses Spiel, für den Bürger der Weg der Verarmung!
Organisierte Kriminalität!
Das Werkzeug des Strafrechts ist stumpf.
Falschparker werden gnadenlos verfolgt, Falschspieler mit Boni belohnt!
Quelle: wdr 5-podcast
makro: Das Ende der Banken-Macht?
Fr, 14. Sep · 21:00-21:30 · 3sat
Das Image der einstigen Vorzeigebranche hat seit Beginn der Finanzkrise tiefe Kratzer bekommen. Die Beteiligung der Deutschen Bank an milliardenschweren Zinsbetrügereien in London ist nur das jüngste Glied einer ganzen Skandalserie. Die Finanzbranche hat aber nicht nur ein moralisches, sondern vor allem ein massives finanzielles Problem. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Finanzkrise: Spitzenvertreter aus Finanzwirtschaft, Politik und Wissenschaft diskutieren am 6.9.2012 in Frankfurt Lösungsansätze zur Finanz- und Staatsschuldenkrise -
weiter lesen auf FOCUS Online
Er berät Regierungen in aller Welt und sitzt bei G20-Treffen mit am Tisch: Der Ökonom Heiner Flassbeck kritisiert das Krisenmanagement europäischer Spitzenpolitiker. Auch an Angela Merkel lässt er kein gutes Haar. Der Ökonom Heiner Flassbeck spricht den zentralen Akteuren in der Euro-Krise ausreichenden Sachverstand und echtes Problembewusstsein ab. "Wir haben nicht die Politiker, die in der Lage wären, diese Krise zu managen", sagte der Chefvolkswirt der UN-Organisation für Welthandel und Entwicklung (UNCTAD). Weiter zum vollständigen Artikel ...
Pressemitteilung des BGH vom 19.09.2012 Nr. 153/2012
Der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ein freiwilliges Sonderzahlungsversprechen, das die HSH Nordbank AG zur Zeit der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 zu Gunsten ihrer stillen Gesellschafter abgegeben hatte, für unwirksam erachtet und die auf Zahlung der versprochenen Sondervergütung gerichteten Klagen stiller Gesellschafter abgewiesen.
wird ergänzt
Die Bank lies sich dank des Einflusses auf die Regierungen vonseiten der amerikanischen und europäischen Justiz völlige Straffreiheit zusichern.Der Dokumentarfilm gibt Einblicke in die Mechanismen der finanziellen und politischen Machenschaften der Bank. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Dienstag, 4. September 2012 um 20.15 Uhr - arte
Wiederholung: 19.09.2012 um 10:25 und 27.09.2012 um 02:50
Trailer ECO - Goldman Sachs - Die Bank die die Welt dirigiert! mehr unter youtube
Die Macht der Ratings gewährt Einblick in die geheimen Analyse-Methoden der für Europa so bedrohlich gewordenen Bewertungsgesellschaften. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Sa, 22. September 2012 um 18:00 - 3sat
Wiederholung: 25.09.2012 um 12:30
"Empört Euch!" "Ohne mich" ist das Schlimmste, was man sich und der Welt antun kann Stéphane Hessel
Die Streitschrift von Stéphane Hessel als Film von Tony Gatlif
Energie und Talent von Filmemacher Tony Gatlif tragen den Dokumentarfilm. "Empört Euch!" steht in der Tradition des gleichnamigen, weltweiten Bestsellers des Lyrikers und ehemaligen Résistance-Kämpfers Stéphane Hessel und zeichnet das Bild einer Welt, die aus dem Ruder läuft, in der sich aber auch neue Hoffnungen und Wege auftun. 10.10.2012 02:50 arte Weiter zum vollständigen Artikel ...
Banken, Banker, Bankster
Als Anfang der 80er Jahre konservative Politiker in Großbritannien und den USA die Regierung übernehmen, ändert sich auch das Gesicht des Kapitalismus. Zunehmende Deregulierung lässt Großbanken und Finanzinstitute immer mächtiger werden. Das freie Spiel der Kräfte drängt den sozialen Aspekt der Marktwirtschaft ins Abseits. Es entsteht ein Spekulationskapitalismus, dessen Akteure auch vor sehr riskanten Geschäften nicht zurückschrecken. Die Gefahr einer Finanzblase steigt. 2007 platzen zunächst zahlreiche Immobilienkredite. Die Folge ist eine weltweite Finanzkrise. Der Themenabend zeichnet die dramatischen Ereignisse in einem zweiteiligen Dokumentarfilm nach. 02.10.2012 um 20:15 arte weiterlesen
Der Tanz der Geier
Der Neo-Liberalismus in der Wirtschaftspolitik hat im Verlauf der letzten 30 Jahre die Banken immer mächtiger werden lassen. Profit hat oberste Priorität, statt Investitionen bestimmen Spekulationen die Geschäfte. Dabei gerät die Politik immer mehr unter den Einfluss omnipräsenter Finanzmanager. Wird die gegenwärtige Finanzkrise daran etwas ändern? 02.10.2012 um 21:25 arte weiterlesen
Die wahre Macht des Vatikan
Seit Gründung des kleinsten unabhängigen Staates der Welt, der Vatikanstadt, im Jahr 1929 sicherten lediglich sieben Päpste, darunter Papst Benedikt XVI. (Foto), die Kontinuität seiner Diplomatie. 02.10.2012 um 22:35 arte weiterlesen
Monti, Draghi, Papademos – wessen Interesse vertreten die Technokraten?
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Der ökonomische Putsch
Gewinne werden privatisiert - Verluste sozialisiert.
Die Finanzwelt verdient an Krisen Milliarden
Die Bürger müssen sparen - das sei alternativlos
Der Bürger als Bürge für die Hütchenspieler!
Für Zocker ein risikoloses Spiel, für den Bürger der Weg der Verarmung!
Organisierte Kriminalität!
Das Werkzeug des Strafrechts ist stumpf.
Falschparker werden gnadenlos verfolgt, Falschspieler mit Boni belohnt!
Quelle: wdr 5-podcast
makro: Das Ende der Banken-Macht?
Fr, 14. Sep · 21:00-21:30 · 3sat
Das Image der einstigen Vorzeigebranche hat seit Beginn der Finanzkrise tiefe Kratzer bekommen. Die Beteiligung der Deutschen Bank an milliardenschweren Zinsbetrügereien in London ist nur das jüngste Glied einer ganzen Skandalserie. Die Finanzbranche hat aber nicht nur ein moralisches, sondern vor allem ein massives finanzielles Problem. Weiter zum vollständigen Artikel ...
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Pressemitteilung des BGH vom 19.09.2012 Nr. 153/2012
Der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ein freiwilliges Sonderzahlungsversprechen, das die HSH Nordbank AG zur Zeit der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 zu Gunsten ihrer stillen Gesellschafter abgegeben hatte, für unwirksam erachtet und die auf Zahlung der versprochenen Sondervergütung gerichteten Klagen stiller Gesellschafter abgewiesen.
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