Mittwoch, 20. Juli 2011

EU-Kommission bestätigt Europarechtswidrigkeit des neuen Glücksspielstaatsvertrags

- Diskriminierung privater Glücksspielanbieter durch überzogene Vertriebsbeschränkungen und Erlaubnisanforderungen
- Umfangreiche Änderungen notwendig
- Private Lotterievermittlung muss von bürokratischen Hürden befreit werden

Hamburg, 19. Juli 2011 – Der Deutsche Lottoverband sieht sich durch die Detailed Opinion der EU-Kommission vom 18. Juli 2011 zum Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags in seiner Rechtsauffassung vollständig bestätigt. Die EU-Kommission teilt sämtliche Bedenken des Deutschen Lottoverbandes gegen den Entwurf.

Die Länder hatten den Entwurf am 15. April 2011 zur Notifizierung eingereicht. Die Kommission fordert nun umfangreiche Erklärungen und Nachbesserungen ein. Anders als im Vorfeld von den Ländern erhofft, hat die Kommission sich nicht auf einzelne Kritikpunkte im Sportwettenbereich beschränkt, sondern die tragenden Vorschriften des Änderungsentwurfs – gerade auch im Lotteriebereich – insgesamt kritisiert. Die Länder stehen nun vor einem enormen Nachbesserungsbedarf, wenn sie das Glücksspielsystem in Deutschland noch retten wollen.

Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes: "Die Länder sind gewarnt. Auch das diskriminierende Erlaubnisverfahren für private Lotterie-Vermittler sowie die gleichzeitige Zentralisierung der Vermarktung der Lottogesellschaften verstoßen ganz offensichtlich gegen EU-Recht. Wenn die Länder diese Punkte nicht nachbessern, ist ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission gegen Deutschland absehbar." Bereits 2007 hatten die Länder die Warnungen der EU-Kommission ignoriert und damit ein Vertragsverletzungsverfahren sowie in der Folge ein Rechts-Chaos in Deutschland ausgelöst.

Die EU hinterfragt insbesondere, warum der Vertragsentwurf kein ländereinheitliches Erlaubnisverfahren für private Lotterievermittler vorsieht, wie dies auch für Sportwettenanbieter und Klassenlotterieeinnehmer gelten soll. Für private Lotterievermittler wie Faber, JAXX und Tipp24 sieht der Entwurf der Länder dagegen ein Verfahren vor, das für die Vermittlung von Lotterien die vorherige Einholung von 32 Einzel-Erlaubnissen erfordert. Für diese Diskriminierung gewerblicher Spielvermittler müssen sich die Länder nun vor der Kommission erklären.

Außerdem verlangt die Kommission eine Erläuterung zu der geplanten Einführung eines einheitlichen Eigenvertriebs von Lotto, der anscheinend einem Direktmarketingmodell entspricht. Der Deutsche Lottoverband hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Einführung eines zentralen Vertriebs durch eine Dachmarke unter Lotto.de eindeutig gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstoßen würde.

Weitere zentrale Kritikpunkte der Kommission, die erhebliche Nachbesserungen am Vertragsentwurf erfordern:

Kein transparentes, objektives und diskriminierungsfreies Erlaubnisverfahren
Zu großer Ermessensspielraum der Erlaubnisbehörden
Unverhältnismäßige Vertriebsbeschränkungen (z.B. nicht nachvollziehbare Werbeverbote, überzogene Anforderungen an den Online-Vertrieb)
Nicht nachvollziehbare zahlenmäßige Begrenzung der Sportwetten-Konzessionen
Ungerechtfertigte Besserstellung der staatlichen Lottogesellschaften und der in den Ländern lizenzierten Spielbanken gegenüber privaten Marktteilnehmern
Unionsrechtswidriger Niederlassungszwang für Anbieter von Online-Glücksspielen in Deutschland
Unverhältnismäßige Aufsichtsmaßnahmen wie Internetsperren
Unverhältnismäßige Zutrittshürden für in anderen Mitgliedstaaten lizenzierte Anbieter
Hohe Abgabenlast für Sportwetten-Konzessionsnehmer übersteigt durchschnittliche Marge eines Online-Glücksspielanbieters und wirkt daher marktabschottend

"Die Kommission hat enttarnt: Den 15 Ländern geht es mit ihrem Vertragsentwurf in Wirklichkeit nur darum, die Privilegien der staatlichen Lottogesellschaften zu festigen", so Norman Faber. "Dieser Weg ist ihnen nun verbaut. Der Ausweg aus ihrem Dilemma kann sie jetzt nur nach Schleswig-Holstein führen." Gegen den Entwurf für ein Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein hatte die Kommission keine europarechtlichen Bedenken. Ende August soll das Gesetz in dritter Lesung vom Landtag in Kiel verabschiedet werden und so eine gerichtsfeste Neuregelung des Glücksspielrechts gewährleisten.

Quelle: Deutscher Lottoverband

Rote Karte aus Brüssel für neuen Glücksspielstaatsvertrag

VEWU fordert: "Endlich diskriminierungsfreie Öffnung des Wettmarkts"

Seit gestern liegt die ausführliche Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Entwurf des neuen Glückspielstaatsvertrages vor. "Der Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags, auf den sich die Bundesländer im April 2011 verständigt hatten, ist bei der EU-Kommission mit Pauken und Trompeten durchgefallen – und zwar nicht aus politischen Gründen, sondern weil die Kommissare in Brüssel zahlreiche eklatante Verstöße gegen die Dienstleistungsfreiheit und gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs feststellen. Mit anderen Worten: die Länder wollen ein Vertragswerk zum Gesetz machen, das gegen zwingendes Recht verstößt" kommentiert Markus Maul (Präsident Verband Europäischer Wettunternehmer, VEWU) die Stellungnahme der Kommission.

"Die privaten Sportwettenanbieter und deren Verbände haben schon im Vorfeld die willkürliche Zahl von sieben Sportwettkonzessionen und das absolut intransparente Genehmigungsverfahren kritisiert; das ist auch der Kommission ein Dorn im Auge. Die Kommission führt aus, sie könne nicht erkennen, wie die Beschränkung der Zahl der Konzessionen geeignet wäre, die Ziele der Bekämpfung von Straftaten und die Lenkung der Verbrauchernachfrage zu erreichen. Damit bestätigt die Kommission, die in ihrem Schreiben der Bundesrepublik Deutschland offen mit einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) droht, die von Anfang an geäußerte Kritik, die Wettaktivitäten würden nicht begrenzt, sondern nur von privaten auf staatliche Anbieter umgelenkt und so das eigentlich schon 2010 vom EuGH für rechtswidrig erklärte Monopol des Staates durch die Hintertür wieder eingeführt", erläutert Markus Maul. So sei es auch gar kein Zufall, dass sich nach dem Vertragsentwurf ab dem 1. Januar 2012 Private um eine Konzession bemühen müssen, während staatliche Anbieter erst mal keine Erlaubnis benötigen und weitermachen dürften. Auch dies wird von der Kommission heftig kritisiert.

"Der Verband Europäischer Wettunternehmer fordert die Politik auf, den Realitäten ins Auge zu sehen. Wir wollen endlich eine diskriminierungsfreie Öffnung des deutschen Wettmarkts. Dies wird dem Spitzen- und Breitensport gleichermaßen zugute kommen und es werden sichere Arbeitsplätze geschaffen" sagt Markus Maul.

"Der Staat hat viel Zeit und Geld aufgewendet, um seine privaten Konkurrenten aus dem Wettmarkt zu drängen – und er hat immer verloren: 2006 vor dem Bundesverfassungsgericht, 2010 vor dem EuGH und nun erneut vor der Europäischen Kommission. Zahlreiche wirtschaftswissenschaftliche Studien, die belegen, dass die Marktöffnung das Wirtschaftswachstum fördert, sind von den Glücksspielfunktionären in den Bundesländern ignoriert worden. Man will diese Argumente oft nicht einmal anhören. Doch jetzt wird man sich damit auseinandersetzen müssen. In nahezu allen anderen EU-Ländern werden private Sportwetten etwas Selbstverständliches und die Regierungen sind damit zufrieden. Auch in Deutschland muss die Zeit der juristisch unhaltbaren Verbote jetzt endlich vorbei sein. Eine vierte Niederlage könnte ein Desaster werden, wenn die Kommission, wie angedroht, Deutschland vor dem EuGH verklagt. Die Ministerpräsidenten würden endgültig ihr Gesicht verlieren. Dabei ist die Sache ganz einfach. Denn ein Gesetzesentwurf für einen europa- und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Glückspielstaatsvertrag liegt bereits vor – und zwar aus Schleswig-Holstein. Dieser Entwurf wurde bereits von der Kommission abgesegnet und soll Ende August in dritter Lesung vom Kieler Landtag verabschiedet werden – die anderen Bundeländer müssen also nur noch auf den Zug aus Norden aufspringen" sagt Markus Maul abschließend.

Kontakt:
RA Markus Maul - Präsident VEWU

Verband Europäischer Wettunternehmer
Repräsentanzbüro Deutschland

Quelle: VEWU - Verband Europäischer Wettunternehmer

Peinliche Blamage der Länder

Von Rechtsanwalt Dieter Pawlik

Nach langen rechtlichen Auseinandersetzungen hatte das BVerfG im Frühjahr 2006 die Monopolgesetzgebung der Länder im Glücksspielwesen für verfassungs- und auch europarechtswidrig erklärt. In der den Ländern gesetzten 2-Jahresfrist suchten diese dann durch Übergangsregelungen den Anschein einer rechtmäßigen Gesetzeslage zu wahren; dies misslang jedoch, viele Gerichte hielten diese Praxis nach wie vor für rechtswidrig.

Erst ganz am Ende der Zweijahresfrist verabschiedeten die Länder gemeinsam eine gesetzliche Neuregelung, die allen ausführlich erörterten rechtlichen Anforderungen entsprechen sollte.
Bezeichnenderweise wurde auch dieses Gesetzeswerk nicht nur vom Europäischen Gerichtshof, sondern zwischenzeitlich von allen deutschen Obergerichten für europarechtswidrig und damit gesetzeswidrig erklärt.

Auch danach bedurfte es erneut zahlreicher Besprechungen der Glücksspielreferenten und verschiedener Sitzungen der Ministerpräsidenten, bis diese schließlich im April 2011 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der nunmehr allen rechtlichen Bedenken gerecht werden und ab 2012 für neun Jahre Gültigkeit haben sollte.
Lediglich Schleswig Holstein beharrte auf einem eigenen Gegenentwurf.

Zwischenzeitlich nahm die Europäische Kommission, der dieser Länderentwurf zur Prüfung vorgelegt wurde, in einer ausführlichen 10seitigen Ausarbeitung (detailed opinion) vom 18.07.2011 Stellung und beanstandete die beabsichtigten Regelungen gleich in 10 (in Worten: zehn!) Punkten erneut als europarechtswidrig.

Es ist mehr als peinlich, dass die Glücksspielreferenten der Länder auch nach über zehnjähriger Auseinandersetzung mit der Materie wieder einmal ein Ergebnis vorgelegt haben, das wegen unverständlich zahlreichen rechtswidrigen Regelungen erneut zum Desaster geriet. Es bleibt hier die ernste Frage, wie es möglich ist, dass mit erheblichen Steuergeldern bezahlte "Spezialisten" nichts als wertlose Machwerke produzieren und hierdurch ihren Regierungen wie auch dem Ansehen Deutschlands eine Blamage nach der anderen bereiten.

Kontakt:
Rechtsanwalt Dieter Pawlik
Kuentzle Rechtsanwälte
An der Raumfabrik 29
76227 Karlsruhe