Samstag, 14. September 2024

OGH 8 Ob 21/24g – Spieler(Innen) verlieren? - Gewinne mssen zurückbezahlt werden

 OGH 8 Ob 21/24g – Spieler(Innen) verlieren?

Ein Artikel von Dr. Fabian Maschke

Wie diese Entscheidung aufgenommen wird, liest man ua in den Medien. Hier ein Beispiel:

https://www.heute.at/s/frau-muss-onlinekasino-7000-euro-gewinn-zurueckzahlen-120052739

Die richtige Interpretation dieser Entscheidung ist, entgegen der medialen Stellungnahmen eigentlich sehr einfach:

Der Oberste Gerichtshof hat zu 8 Ob 21/24g ausgesprochen, dass auch dem (in Österreich) nicht konzessionierten Anbieter gemäß § 877 ABGB ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch auf (an den Spieler) geleistete Gewinne zusteht. Auf die Kenntnis oder die fahrlässige Unkenntnis der Unzulässigkeit des Angebots kommt es angesichts des ordnungspolitischen Zwecks des GSpG nicht an (Seite 13 der erwähnten Entscheidung).

In 10 Ob 56/22s hält der Oberste Gerichtshof fest, dass Leistungsort Malta ist (der Anbieter ist in Malta ansässig). In 8 Ob 172/22k hält der Oberste Gerichtshof fest, dass erst ein die Gewinne übersteigender Verlust aus dem verbotenen Glückspiel das Vermögen des Spielers schädigt. Davor, so der Oberste Gerichtshof, schädigt die Einzahlung des Spielers sein Vermögen nicht, weil ihm in gleicher Höhe eine Forderung gegen den Anbieter zusteht, auf Verlangen sich sein Guthaben wieder auszahlen zu lassen.

Somit steht fest, dass jeder dem Spielerkonto zugeschrieben Gewinn als geleisteter Gewinn im Sinne von 8 Ob 21/24g zu sehen ist. Wenn ein Spieler zB bei einem Einsatz von EUR 100 im Laufe seiner Transaktionen zu irgendeinem Zeitpunkt einen Kontostand auf seinem Spielerkonto von zB EUR 1800 hatte, dann ist genau das der Betrag, der als geleisteter Gewinn im Sinne der Entscheidung zu 8 Ob 21/24g zu sehen ist.

Aufgrund der Tatsache, dass die Verjährungsfrist (jetzt gerichtlich bestätigt auch für den Anbieter) 30 Jahre beträgt, könnte die besprochene Entscheidung durchaus Verwirrung auslösen.

Fraglich ist natürlich, welcher Anbieter aus wirtschaftlicher Sicht diesen Weg wählen will und/oder wählen kann.

Kontakt:
Dr. Fabian Maschk
Dr. Fabian maschke consulting GmbH
Dominikanerbastei 17/11, 1010 Wien