Donnerstag, 16. Januar 2020

Ein neuer Glücksspielstaatsvertrag soll das staatliche Lotto-Monopol retten


Mit einer Teilverstaatlichung bestimmter Online-Spiele soll das staatliche Lotto-Monopol gerettet werden (mehr zur Verteilung der Lotto-Millionen - weiter unten)
Geheimes Gutachten: Online-Casinos drohen staatliches Lotto-Monopol zu kippen
  • Die Bundesländer diskutieren seit Jahren über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag, bei dem endlich die Nutzung aller Spielformen reguliert werden soll.
  • Ein vertrauliches Gutachten warnt davor, dass eine Legalisierung von Online-Casinos das staatliche Lotto-Monopol kippen könnte.
  • Der beauftragte Rechtsexperte zeigt auf, wie die Länder ihre lukrative Einnahmequelle jetzt noch retten können: nämlich durch ein neues Monopol.
Im Gutachten, das Business Insider vorliegt, werden drei Lösungen vorgeschlagen.

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Zu den Verhandlungen zum 4. Glücksspieländerungsstaatsvertrag – Zum CBH-Gutachten (Ruttig) und Irrungen des Kohärenzbegriffs 

Rechtsanwalt Dr. Ronald Reichert
Sozietät Redeker Sellner Dahs
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Tel.: +49 228 72625-128
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In den Verhandlungen der Bundesländer zum 4. Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der ab dem 01.07.2021 in Kraft treten soll, macht seit Ende November 2019 ein Geheimgutachten von CBH (Prof. Ruttig) die Runde, das sich mit der Kohärenz von Lotteriemonopol und Spielhallenregulierung mit einer Zulassung von Onlinecasino angeboten befasst und fatale Auswirkungen auf deren Verlauf hat.

Das in Länderkreisen als Ruttig-Gutachten bezeichnete Kurzgutachten vertritt die These, dass die Anforderungen an das gewerbliche Geldgerätespiel in Spielhallen und an private Onlinecasinoangebote harmonisiert werden müssten, um eine Kohärenz der Regulierung insgesamt zu erreichen.

Von daher nicht weiter verwunderlich strotzt der aktuelle Stand des Staatsvertragsentwurfes von einer solchen Fülle von Restriktionen für Internetangebote von Glücksspiel und namentlich Onlinecasinoangebote, dass einem solchen Staatsvertrag eines sicher gelingen würde, nämlich den Kunden in unregulierte Angebote zu treiben. Das aber wäre das glatte Gegenteil von dem, was der Gesetzgeber damit eigentlich erhofft, nämlich nach zwei Jahrzehnten endlich einen wirksamen und funktionierenden Verbraucherschutz beim Glücksspiel im Internet zu erreichen.

Bislang war eine rechtliche Diskussion dieses Gutachtens nicht möglich, weil es offenbar nicht veröffentlicht werden sollte. Wie der Unterzeichner erfahren hat, hat es inzwischen über Business Insider aber wohl doch letzte Woche das Licht der Öffentlichkeit erblickt.

Deshalb besteht nunmehr die Gelegenheit, die juristische Auseinandersetzung mit den Inhalten aufzunehmen. Da der Unterzeichner bereits im vergangenen November hierzu Gelegenheit hatte, stellt er sein seinerzeitiges Gegengutachten hiermit ebenfalls öffentlich.

Dieses zeigt auf, dass die tragenden Thesen des Gutachtens durch die Rechtsprechung des EuGH, des BVerfG und des BVerwG sämtlich widerlegt sind.

Die Annahme, die Onlinecasinoregulierung müsse rechtlich derjenigen in Spielhallen angeglichen werden, entbehrt danach jeder Grundlage.
Von daher bleibt zu hoffen, dass am Ende doch noch die Vernunft die Oberhand bekommt.
Gegengutachten zum Kurzgutachten von CBH (Ruttig-Gutachten) PDF Datei-download  

Hintergrund:

Bundesverwaltungsgericht zur neuen Rechtslage

BGH: Noch keine Entscheidung zum Erlaubnisvorbehalt für Sportwetten und Casinospiele im Internet nach dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Das Lotto-Monopol beschert den Ländern jedes Jahr Milliarden-Einnahmen


Günstlingswirtschaft mit Lottomillionen 


Die Piratenpartei Brandenburg steht der Verteilung der jährlich anfallenden Lotto-Konzessionsabgaben kritisch gegenüber. Die Höhe der Gesamteinnahmen sind derzeit nicht öffentlich. Nachvollziehbar sind jedoch rund 16 Millionen Euro, die für die Sportförderung verplant sind.

Jürgen Voigt, Direktkandidat im Wahlkreis 15 der Piratenpartei Brandenburg, erklärt dazu:
”Die Verteilung der Lottogewinne ist ausschließlich politisch motiviert. Das Aufteilungsprinzip zwischen den Ministerien und der Staatskanzlei ist nicht nachvollziehbar. Es fehlt an Tranzparenz. Die Bürger Brandenburgs haben ein Recht darauf zu erfahren, wer durch diese Gelder gefördert wird oder gar wirtschaftlich von diesen profitiert.
Wir fordern, die Verteilung der Millionen aus der Lotto-Konzessionsabgabe umfassend zu reformieren. Dazu muss eine unabhäüngige Kommission geschaffen werden, die sich aus Politikern, Verbänden und Bürgerbewegungen zusammensetzt. Diese Kommision soll vertretbare Konzeptionen erarbeiten und anhand einer Bedarfsanalyse über die Verteilung der Mittel entscheiden. Das entspricht einem demokratischen Entscheidungsprozess.”
Wir Piraten in Brandenburg fordern die Landesregierung auf, alle zugeteilten Finanzmittel und die Antragsteller aus der Lotto-Konzessionsabgabe im Sinne des Brandenburger Informationsfreiheitgesetzes öffentlich zugänglich zu machen. Grundsätzlich sind Daten, insbesondere über die Verteilung größerer Summen, so zu erfassen, dass eine zeitnahe und maschinenlesbare Veröffentlichung möglich ist. Bürger als Bittsteller auftreten zu lassen, um an Daten und Informationen zu kommen, ist eine überholte Vorstellung. Stattdessen ist es die Aufgabe des Staates, Daten und Informationen aktiv zu veröffentlichen.

Piratenpartei Deutschland

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (beschlossen am 5.9.2005) ist seit 1.1.2006 in Kraft.
Jedermann hat, ohne einen Grund für seinen Antrag angeben zu müssen, grundsätzlich freien, ersatzweise beschränkten Informationszugang zu allen – hoheitlichen und fiskalischen – Verwaltungsvorgängen.
Transparency Deutschland bittet alle Bürgerinnen und Bürger, über ihre Erfahrungen bei der Nutzung der Informationsfreiheitsgesetze zu berichten, per E-Mail an office(at)transparency.de, oder per Telefon unter 030-549898-0 oder Fax 030- 549898-22.

Transparency Deutschland kann keine Rechtsberatung erteilen, ist jedoch vor allem unter dem Aspekt der Korruptionsprävention bereit, allgemeine Auskünfte zur Informationsfreiheit im Bund und in den Ländern zu geben.

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