Dezember 24, 2009, Lisa Horn
Schon Ende Oktober 2009 hat sich Schleswig-Holstein gegen den bestehenden Glücksspielstaatsvertrag ausgesprochen. Jetzt folgen dem Bundesland auch Bremen, das Saarland, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Berlin. Das würde heißen, dass die Verlängerung des Glücksspielstaatsvertrages ab 2011 nicht mehr gewährleistet ist – denn stimmen weniger als 13 Länder für die Fortsetzung der Gesetzesnovelle, wird diese nicht weitergeführt. Es käme zu neuen Bestimmungen.
Schon seit seinem in Kraft treten, seit dem 1.1.2008, sorgt der "Neue Deutsche Glücksspielstaatsvertrag" für Aufregung. Die Auslegung des Gesetzes obliegt den Ländern, und diese wissen nicht so recht, wie man damit denn nun umgehen sollte. Die einen nehmen es gelassen, ganz nach dem Prinzip "wo kein Kläger, da kein Richter", Länder wie Nordrhein-Westfalen legen da schon eine strengere Gangart vor, wollen gezielt Poker-, Wett- oder Glücksspiel-Anbieter deutschlandweit verbieten. Doch immer mehr Länder sehen die Rechtfertigung für ein staatliches Monopol nicht mehr gegeben.
Die kritischen Stimmen vermehren sich, ganz offen spricht sich der Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, Peter Harry Carstensen, gegen den "Neuen Deutschen Glücksspielstaatsvertrag" aus: "Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, das bestehende staatliche Glücksspielmonopol zu beenden." Und zielt als neue Lösung auf ein Konzessionsmodell ab, das effektiv Jugendschutzbeschränkungen und Spielerschutz gewährleisten soll. Carstensen meint damit nicht nur Betriebe, sondern auch Online Poker, denn die bisherigen Internet-Sperren oder –Kontrollen hätte nichts gebracht. Und so meint Carstensen weiter: "Diesen unkontrollierten Angeboten aus dem Ausland sollen wieder staatlich kontrollierte Angebote im Internet auf der Grundlage von in Deutschland erteilten Erlaubnissen entgegengesetzt werden."
Neben den Spielerschutzmaßnahmen geht es hier natürlich auch um Geld, viel Geld. Denn durch den "Neuen Deutschen Glücksspielstaatsvertrag" schrumpften die Einnahmen der Länder beträchtlich. Und die, aus dem Glücksspiel, lukrierten Steuergelder werden für Sport- und Sozial-Förderung verwendet. Jetzt fehlt das Geld und die Töpfe der Fördergelder schrumpfen.
Was sagt der Bund zu den Meinungen aus den Ländern? Der will sich, wie es scheint, aus allem raus halten. So zumindest Bundesminister für Inneres, Thomas de Maizière, von der CDU – er will kein generelles Wett- und Glücksspielverbot in Deutschland. Das teilte er letzte Woche beim Bundestags-Sportausschuss mit. Das sei eine Sache der Länder und wäre eine "Kriegserklärung an die Länder".
Nachdem sich nun immer mehr Länder nicht mehr dem bestehenden Glücksspielstaatsvertrag beugen möchten, besteht konkrete Hoffnung, dass mit 2011 eine überarbeitete Novelle auf dem Tisch liegen könnte und es zu neuen Verhandlungen käme.
Quelle: pokernews.com/
Zwei Millionen Deutsche bei Online-Glückspielen
Landgericht Braunschweig spricht Sportwettvermittler Schadensersatzanspruch wegen Strafverfolgungsmaßnahmen zu
Urteil vom 27. März 2009
In einem durch die Rechtsanwaltskanzlei Bongers geführten Klageverfahren vor dem Landgericht Braunschweig hat dieses mit Urteil vom 27. März 2009 (Az.: 4 O 1600/08) einem Sportwettvermittler den eingeklagten Schadensersatz in Höhe von über 8.000,- EUR vollumfänglich zugesprochen, welchen das Land Niedersachsen nunmehr an den Sportwettvermittler zu zahlen hat.
Gegen den Sportwettvermittler war im Jahr 2004 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels, § 284 StGB, eingeleitet worden. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens erfolgten die Durchsuchung der betriebenen Wettbüros sowie die Beschlagnahme von notwendigem Betriebsvermögen. Nachdem das Landgericht Göttingen die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hatte, wurden die beschlagnahmten Gegenstände wieder freigegeben. Für die erfolgten Strafverfolgungsmaßnahmen (Durchsuchung, Beschlagnahme) stellte das Landgericht Göttingen die Entschädigungspflicht nach dem Strafentschädigungsgesetz fest.
Der Sportwettvermittler hat im Rahmen dieses Entschädigungsverfahrens die ihm infolge der Beschlagnahme der Betriebsmittel und der daraufhin erfolgten Schließung der Wettbüros entstandenen Schäden geltend gemacht. Hierbei handelte es sich um die bis zur nächstmöglichen Beendigung der jeweiligen Mietverhältnisse aufgelaufenen Mietzinsverbindlichkeiten.
Die Staatsanwaltschaft lehnte zunächst den Anspruch mit der Begründung ab, der Schaden sei nicht aufgrund der Beschlagnahme der Betriebsmittel erfolgt, sondern resultiere "aus dem Mietvertrag" (!).
Dieser äußerst zweifelhaften Rechtsauffassung folgte das Landgericht Braunschweig auf die diesseits für den Sportwettvermittler erhobene Klage nicht, sondern stellte fest, dass der geltend gemachte Schaden in vollem Umfang zu ersetzen ist.
Damit ist erneut einem durch die Kanzlei Bongers vertretenen Sportwettvermittler ein Schadenersatzanspruch zugesprochen worden.
Auch hier wird wieder deutlich, welche Schadenersatzrisiken Behörden eingehen, wenn sie – trotz offener Rechtslage und gemeinschaftsrechtlicher Bedenken - straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen durchführen, die zur Schließung derartiger Betriebsstätten führen. Da auch seit Inkrafttreten des Glückspielstaatsvertrages mehr als 25 Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte, mehrere Strafgerichte und nicht zuletzt die Europäische Kommission auf die Gemeinschaftswidrigkeit dieses Gesetzes verweisen, ist das Risiko, welches Behörden teilweise durch vollzogene Schließungsmaßnahmen eingehen, geradezu unkalkulierbar, zumal die wirtschaftlichen Schäden der Betreiber in den meisten Fällen deutlich höher liegen und letztlich aus Steuergeldern deren Schäden auszugleichen sein werden.
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Bongers
Rechtsanwalt Guido Bongers
Ludwigstr. 12
D - 61348 Bad Homburg
Tel: 0 61 72 / 10 14 01
Fax: 0 61 72 / 10 14 02
E-Mail: info@ra-bongers.de