Trotz guter Noten ist Deutschland nicht gefeit vor Korruption - zu diesem Schluss kommt Transparency International in einer Studie.
Abgeordnetenbestechung und Parteiensponsoring - besonders in Wirtschaft und Parteien gebe es Handlungsbedarf.
Es gebe keine ausreichende Regelung zur Bestechung von Abgeordneten, kritisiert Transparency-Chefin Müller. weiterlesen
BR-Kontrovers - 18.01.2012 Streit um Anti-Korruptionsgesetz
BR: "Die Doppelmoral der Politik" Was haben Deutschland, Saudi-Arabien und Syrien gemeinsam? Alle drei Länder haben die UN-Konvention gegen Korruption zwar unterschrieben, aber bisher nicht in nationales Recht umgesetzt. Bananenrepublik Deutschland? BR-Podcast mp4 download
Mehr über Ämterpatronage, Machtmissbrauch und Korruption:
Parteibuchwirtschaft in öffentlichen Unternehmen - ersehen Sie aus dem Tagungsbericht über die Jahreskonferenz von Transparency Deutschland
Transparency Deutschland begrüßt SPD-Vorstoß zur Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
Berlin, 12.01.2012 - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt, dass die SPD-Bundestagsfraktion einen eigenen Vorschlag zur Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung vorlegt. Heute wurde der Vorschlag von der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Christine Lambrecht vorgestellt.
Die Verschärfung ist Voraussetzung für die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) durch Deutschland. Die Konvention ist inzwischen von über 150 Ländern weltweit ratifiziert worden; Deutschland gehört nicht dazu. weiterlesen
„In der Phoenix-Runde am 23.2.2012 wurde das anschauliche Beispiel eines dort namentlich genannten Politikers gebracht, der zugab, dass man strafrechtliche Verfolgungen von Mitgliedern der Gegenpartei spätestens dann aufgibt (Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte), wenn man erfährt, welche Gegenmaßnahme der Gegenpartei gegenüber der eigenen zu erwarten sind. Dies gipfelte in den Worten: Deshalb machen beide ihre Schubladen zu.“
In seinem Aufsatz
„Verfall von Ethik und Moral und die deutsche Weigerung, die UN-Konvention gegen Korruption zu ratifizieren“führt Dr. Joachim F. Reuter weiter aus: „Denn wenn der Bürger, aus welcher Quelle auch immer, plötzlich erfährt, dass‚da oben‘ trotz Konzessionen an Mandatsträger Dinge erlaubt sind, die ‚hier unten‘ allen Wertmaßstäben widersprechen, wird er in seinem Glauben an Werte als Grundfeste der Demokratie erschüttert. Folgen könnten noch mehr Politikverdrossenheit und Abkehr von politischem Engagement sein und damit die Beseitigung der Grundvoraussetzungen funktionierender Demokratie“. http://www.cleanstate.de/Aufsatz_Dr_Joachim_F_Reuter.pdf (pdf-download)
Das Problem ist in der Politik um vieles größer, weil die dort inzwischen geläufig gewordene politische Korruption eine ganz andere Dimension hat. Es ist inzwischen nämlich üblich geworden, an der Zerstörung wichtiger gesellschaftlicher Einrichtungen zu verdienen. Und – so mein Eindruck – langsam fallen alle Barrieren. Wir sind heute Zeuge eines Wettlaufs um die Prämien und um den Judaslohn, die beim Fleddern öffentlichen Eigentums und öffentlicher Institutionen ausgezahlt werden. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Verfassungsrechtler Univ.- Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim "Das System"
Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.
Schon in seinen bisherigen Schriften hat Hans Herbert von Arnim der herrschenden Klasse dieses Landes keine guten Zensuren erteilt. Nun zieht der bekannte Politikwissenschaftler eine schockierende Gesamtbilanz: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes.
Das »System« ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.
Wer dieses Buch gelesen hat, macht sich keine Illusionen mehr über den Charakter derer, die uns regieren. ISBN-13: 978-3426272220 Weiter zum vollständigen Artikel ...
Neues Gutachten zu Wulff-Kredit
"Grenze der Strafbarkeit eindeutig überschritten" Weiter zum vollständigen Artikel ...
Zinsvorteile als steuerpflichtiges Einkommen deklariert, Herr Bundespräsident?
Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland zinslose oder zinsgünstige Darlehen mit einem nicht marktgerechten Zinssatz erhalten, müssen für die sich daraus ergebenen Zuwendungen und finanziellen Vorteile nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH, Urteil vom 27.10.2010 - II R 37/09; BFH, Beschluss vom 12.09.2011 - VIII B 70/09) Steuern zahlen. Das war schon so, als Bundespräsident Christian Wulff in Niedersachsen Ministerpräsident und damit auch oberster Chef des Finanzministeriums dieses Bundeslandes gewesen ist. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Ehrensold von Merkels Gnaden, in: Spiegel Online vom 1.2.2012 (zu von Arnim, Warum der Bundespräsident nicht zurücktreten kann, in: NVwZ Online - Extra, Ausgabe 4/2012)
Passauer Neue Presse vom 31.1.2012
Strauß-Erben haben ein 300-Mio. Problem
Der Sohn des ehemaligen Ministerpräsidenten soll mit ererbtem Schwarzgeld seines toten Vaters hantiert haben. Sollte sich der Verdacht gegen die Familie Strauß bewahrheiten, so ist der Schuss ordentlich nach hinten los gegangen. Denn eigentlich waren es die Kinder des ehemaligen CSU-Ministerpräsidenten Bayerns, die vor Gericht gezogen waren. Jetzt stehen sie als Beschuldigte da. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Schwere Vorwürfe gegen die Strauß-Erben Weiter zum vollständigen Artikel ...
stern: Zeuge berichtet über dreistelliges Millionenvermögen von StraußDer Sohn des ehemaligen Ministerpräsidenten soll mit ererbtem Schwarzgeld seines toten Vaters hantiert haben. Sollte sich der Verdacht gegen die Familie Strauß bewahrheiten, so ist der Schuss ordentlich nach hinten los gegangen. Denn eigentlich waren es die Kinder des ehemaligen CSU-Ministerpräsidenten Bayerns, die vor Gericht gezogen waren. Jetzt stehen sie als Beschuldigte da. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Schwere Vorwürfe gegen die Strauß-Erben Weiter zum vollständigen Artikel ...
Ein ehemaliger Bank-Manager behauptet in einer Aussage vor der Staatsanwaltschaft, der Sohn von Franz Josef Strauß, Max Strauß, habe 1992 versucht, 300 Millionen Mark in bar nach Luxemburg zu bringen. Dabei soll es sich um das Erbe des 1988 verstorbenen CSU-Chefs gehandelt haben, wie das Hamburger Magazin stern in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe berichtet. Das Vermögen des langjährigen bayerischen Ministerpräsidenten war schon zu dessen Lebzeiten Gegenstand von Gerüchten und Spekulationen. Der Zeuge Knieß hatte sich gemeldet, weil die Strauß-Kinder den früheren bayerischen Ministerialbeamten Wilhelm Schlötterer angezeigt beziehungsweise verklagt hatten. Schlötterer hatte in seinem im Jahr 2009 erschienen Buch "Macht und Missbrauch" ebenfalls über ein möglicherweise dreistelliges Millionenvermögen von Franz Strauß geschrieben. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Transparency: Doch das Buch ist keine Strauß-Biographie; zynisch ausgedrückt, könnte man es vielmehr als Lehrbuch für Bestechung und Verfilzung, Begünstigung, Ämterpatronage und Amtsmissbrauch, Steuerbetrug und Strafvereitelung bezeichnen. Tatsächlich aber sind es die „Aufzeichnungen eines Ministerialbeamten“, der reale politische Verhältnisse im Freistaat Bayern wiedergibt. Diese Verhältnisse sind wesentlich mit Franz-Josef Strauß verbunden, der seit 1961 Vorsitzender der CSU und von 1978 bis zu seinem Tod 1988 bayerischer Ministerpräsident war. Die Darstellung reicht aber bis in die Gegenwart hinein. Ein Fokus von Schlötterers Darstellung liegt auf dubiosen Geschäften, die Strauß zu seiner persönlichen Bereicherung betrieb. Wie der „Bäderkönig“ (und Steuerflüchtling) Eduard Zwick 1994 gegenüber dem „Spiegel“ angab, habe Strauß Geld in dreistelliger Millionenhöhe an der Steuer vorbei in die Schweiz gebracht. Bei mindestens sechs verschiedenen Schweizer Banken, so Schlötterer, habe Strauß über Konten verfügt. In diesem Zusammenhang zitiert er den „Spiegel“, demzufolge Strauß „ein der Korruption schuldiger [Verteidigungs] Minister“ und „ein der Korruption schuldiger Ministerpräsident“ gewesen sei (S. 146). Das Buch zeigt sachlich genau und unter Verzicht auf jegliche Polemik auf, wodurch die Regierungszeit von Strauß und seinen Nachfolgern wesentlich gekennzeichnet war: durch persönliche Raffgier, den Missbrauch des Staatsapparates für Partei- und persönliche Interessen und eine demokratiegefährdende Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Die Menschen haben ein Bedürfnis, die Wahrheit zu erfahren
Ein Gespräch mit dem Ministerialrat a.D. Wilhelm Schlötterer
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Als oberster Steuerfahnder bekam Wilhelm Schlötterer - wegen seiner Unbestechlichkeit von der Strauß-Clique schikaniert und verfolgt - hautnah das mit, was vertuscht werden sollte. Jetzt rechnet er mit Strauß und seinen Nachfolgern gnadenlos ab und deckt die Machenschaften der bayerischen Politik auf. Ein Blick hinter die Kulissen der Macht, der längst fällig war.
Franz Josef Strauß gilt als Ikone der CSU. Edmund Stoiber bezeichnete ihn als »größten Sohn« der Partei. Andere CSU-Spitzenpolitiker verlangen für Strauß gar einen Platz in der Ehren- und Ruhmeshalle Walhalla bei Regensburg. Mehr als 20 Jahre nach Strauß Tod wird so ein Mythos gehegt, der im krassen Gegensatz zur Realität steht. Seine Gier nach Macht und Geld ließ den einstigen CSU-Vorsitzenden und Ministerpräsidenten sich selbst zum Gesetz erheben: Er setzte ihm genehme Beamte in Schlüsselpositionen ein, begünstigte befreundete millionenschwere Unternehmer und griff in amtliche Entscheidungen ein. Wer sich ihm entgegenstellte, wurde ausgeschaltet. Dieser Regierungsstil, die Ausbeutung des Staates für Partei- und Privatinteressen, endete jedoch nicht mit der Ära Strauß, sondern reicht über Max Streibl und Edmund Stoiber bis hin zu Erwin Huber. Wilhelm Schlötterer arbeitete fast 30 Jahre im bayerischen Finanzministerium. In der Ära Strauß war er mit dubiosen Steuerfällen betraut, die sich später zu spektakulären Affären ausweiteten und schließlich in der Amigo-Affäre mündeten. Er führt die Ausmaße des Strauß-Netzwerkes sowie dessen Machenschaften auch unter den Nachfolgern vor Augen und berichtet von seinem persönlichen Widerstand gegen ein schamloses Machtsystem, das Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in besorgniserregender Weise missachtet. Quelle
Dr. Wilhelm Schlötterer liest aus "Macht und Mißbrauch" (YouTube-Video)
Ein pensionierter Finanzbeamter seziert in einem neuen Buch das System Franz Josef Strauß. Die CSU scheut die Debatte mit dem Autor. Weiter zum vollständigen Artikel ...
s.a.:
Das neue Schwarzbuch Franz Josef Strauß, Bernt Engelmann
Schwarzbuch: Franz Josef Strauß, Clarence Williams III
Parteibuchwirtschaft in öffentlichen Unternehmen
Politischer Einfluss auf die Justiz wächst
Tatsächlich ist die Justiz in Deutschland organisatorisch nicht getrennt von der Ministerialbürokratie. weiterlesen
Wolfgang Neskovic, MdB Richter am Bundesgerichtshof a.D.
Die Dritte Gewalt im politischen Diskurs - Vortragsmanuskript für den Vortrag zum Symposium „Justizkritik“ der „Betrifft Justiz“ vom 16.01.2010 (pdf-download)
Pfusch in der Justiz
Das Urteil von Nürnberg
Furchtbare Juristen vor Gericht
Die Nazi-Diktatur von 1933 bis 1945 wäre ohne die Unterstützung einer Vielzahl von Juristen nicht denkbar gewesen. Ausgerechnet Hollywood hält mit einer kaum enden wollenden Riege an Stars der deutschen Justiz den wenig schmeichelnden Spiegel vor. Jochen Thielmann erinnert an den "Das Urteil von Nürnberg" und dessen Weltpremiere vor genau fünfzig Jahren in West-Berlin. weiterlesen
Korruption ältere Fallsammlung
Flughafen-Desaster: Wurden Pannen am BER vertuscht? - Aktuelle Nachrichten - Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt - Berliner Morgenpost – Berlin weiterlesen
Willkür oder rechtmäßig - Prozess um fragwürdigen Polizeieinsatz eingestellt
Willkür oder rechtmäßig - Prozess um fragwürdigen Polizeieinsatz eingestellt
Aus und vorbei – der Prozess um einen aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatz bei Rosenheim ist überraschend eingestellt worden. Es gibt keine Sieger und Verlierer.
Weder die Beamten noch die angeklagte vierköpfige Familie sind schuld. Am Ende lagen drei Familienmitglieder tagelang mit erheblichen Verletzungen im Krankenhaus, auch ein Polizist wurde an der Schulter verletzt.
Als Erfolg wertete er, dass die Politik inzwischen reagiert und eine eigene polizeiinterne Ermittlungsstelle für derartige Fälle eingerichtet habe: “Eine gewisse Kumpanei bei der Polizei und zu Strafverfolgungsbehörden ist schwieriger geworden”. weiterlesen
Als Erfolg wertete er, dass die Politik inzwischen reagiert und eine eigene polizeiinterne Ermittlungsstelle für derartige Fälle eingerichtet habe: “Eine gewisse Kumpanei bei der Polizei und zu Strafverfolgungsbehörden ist schwieriger geworden”. weiterlesen
Vor dem Amtsgericht Rosenheim (Bayern) mussten sich vier Angeklagte wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung verantworten. Es ging dabei um einen aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatz im Herbst 2010, an dem zehn Polizisten beteiligt waren.
Die Beamten hatten damals einen Mann gesucht, der einer psychiatrischen Untersuchung unterzogen werden sollte. Der Mann befand sich nicht in seiner mutmaßlichen Wohnung, sodass die Nachbarn befragt wurden. Diese Befragung endete damals mit Festnahmen, sowie Fixierung und Fesselung der Nachbarn, wobei drei der jetzt angeklagten Nachbarn mit schweren Verletzungen im Krankenhaus landeten.
Die Nachbarn erstatteten Anzeige gegen die Beamten. Diese mussten sich erst gar nicht vor Gericht verantworten, da das Verfahren eingestellt wurde. Allerdings mussten sich die Nachbarn vor Gericht verantworten. Das Verfahren wurde nun nach § 153 Abs. 2 StPO wegen geringer Schuld der Angeklagten eingestellt. Was damals wirklich passierte, wurde nicht festgestellt. weiterlesen
NSU-Untersuchungsausschuss - Spur geht im Kompetenzstreit unter
Der Untersuchungsausschuss zur Mordserie der rechtsextremen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) hat am Freitag sein Programm geändert und eine Spur ins Bundesinnenministerium verfolgt. weiterlesen
Ein Untersuchungsgremium soll die Nazi-Morde in Bayern aufklären weiterlesen
Beckstein verteidigt Behörden - FDP wirft dagegen Bayerns Ex-Ministerpräsident "Verschleierung" der Tatmotive vor. Günther Beckstein sieht “keine substantiellen Versäumnisse” bayerischer Behörden bei den Ermittlungen zu den Morden der Terrorgruppe “Nationalsozialistischer Untergrund”. weiterlesen
Beckstein verteidigt Behörden - FDP wirft dagegen Bayerns Ex-Ministerpräsident "Verschleierung" der Tatmotive vor. Günther Beckstein sieht “keine substantiellen Versäumnisse” bayerischer Behörden bei den Ermittlungen zu den Morden der Terrorgruppe “Nationalsozialistischer Untergrund”. weiterlesen
Justizministerin kritisiert Beckstein-Auftritt vor dem NSU-Ausschuss
"Wenn alle nur feststellen, dass sie nichts falsch gemacht haben, kommen wir nicht weiter" weiterlesen
Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl im "NSU"-Verfahren auf
Beschluss vom 25. Mai 2012 – PM Nr. 073/2012 vom 25.05.2012
Auch dieser Fall bestätigt das aktuelle Gutachten des Max-Planck-Instituts:
Rechtsbeugung: mehr
"Wenn alle nur feststellen, dass sie nichts falsch gemacht haben, kommen wir nicht weiter" weiterlesen
Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl im "NSU"-Verfahren auf
Beschluss vom 25. Mai 2012 – PM Nr. 073/2012 vom 25.05.2012
Auch dieser Fall bestätigt das aktuelle Gutachten des Max-Planck-Instituts:
Vorratsdatenspeicherung ohne messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten
Betrugsprozess eröffnet: Vor dem Landgericht Potsdam muss sich der ehemalige Justizminister Brandenburgs wegen Betrugs und Steuerhinterziehung verantworten. Der Prozess
wurde zuvor mehrfach verschoben. Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte die Taten als Staatssekretär im Bundesinnenministerium begangen. Dabei soll er zu Unrecht rund 100.000 Euro ... weiterlesenRechtsbeugung: mehr
Bundesgerichtshof hebt Freispruch eines Proberichters vom Vorwurf der Rechtsbeugung auf
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil insgesamt mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 31.05.2012 Nr. 079/2012
“Ein Richter, der vorsätzlich ein geltendes Gesetz nicht anwendet, weil er ein anderes Ergebnis für gerechter, für politisch opportuner oder aus anderen Gründen für zweckmäßiger hält, erfüllt den Tatbestand der Rechtsbeugung.” weiterlesen
LG Halle zu Rechtsbeugung
Suspendierter Richter freigesprochen
Bei der nachträglichen Bearbeitung der Urteile handele es sich um Rechtsverletzungen, die aber nicht die erforderliche Schwere erreichten, um als Rechtsbeugung angesehen zu werden, so das Landgericht (LG, Urt. v. 10.10.2012, Az. 3 KLs 16/12). Weiter zum vollständigen Artikel
Mit welchen Methoden begehen Richter und Staatsanwälte Rechtsbeugung? Weiter zum vollständigen Artikel
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil insgesamt mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 31.05.2012 Nr. 079/2012
“Ein Richter, der vorsätzlich ein geltendes Gesetz nicht anwendet, weil er ein anderes Ergebnis für gerechter, für politisch opportuner oder aus anderen Gründen für zweckmäßiger hält, erfüllt den Tatbestand der Rechtsbeugung.” weiterlesen
LG Halle zu Rechtsbeugung
Suspendierter Richter freigesprochen
Bei der nachträglichen Bearbeitung der Urteile handele es sich um Rechtsverletzungen, die aber nicht die erforderliche Schwere erreichten, um als Rechtsbeugung angesehen zu werden, so das Landgericht (LG, Urt. v. 10.10.2012, Az. 3 KLs 16/12). Weiter zum vollständigen Artikel
Mit welchen Methoden begehen Richter und Staatsanwälte Rechtsbeugung? Weiter zum vollständigen Artikel
Rechtsbeugung - Wenn Aufsichtsbehörden den Rechtsbruch decken
Das hessische Innenministerium wurde vom Fachbeirat Glücksspielsucht auf Einhaltung des GlüStV verklagt. Obwohl das Ministerium selbst mit der ihr nachgeordneten landeseigenen Glücksspielaufsicht und der ihr unterstellten Justiz gerade für die Einhaltung des Gesetzes sorgen sollte, wurde die Klägerin über die landeseigene Justiz kalt gestellt. weiterlesen
Unschuldig verhaftet
Fehleinschätzungen, Unachtsamkeit, öffentlicher Druck - es gibt viele Gründe für irrtümliche Verhaftungen - auch wenn die Justiz in Deutschland einen guten Ruf genießt. Kaum einer kann sich vorstellen, dass der riesige Justizapparat
Fehler macht. So bleiben unschuldig Verurteilte oft noch nach ihrem offiziellen Freispruch unter Verdacht. Die geringe Zahl von Wiederaufnahmeverfahren in Deutschland spricht für nahezu unfehlbare Richter – sagen
die einen. Die anderen meinen: Die rechtlichen Hürden, die überwunden werden müssen, bevor ein Verfahren wieder aufgenommen wird, sind nahezu unüberwindbar. Einer der vielen Rechtsanwälte, mit denen
ich im Verlauf der Recherche sprach, erklärte: Justizirrtümer kommen in jeder Demokratie vor. Nur in Diktaturen irrt sich die Justiz nie. weiterlesen Das Forschungsprojekt Watch the Court – was wollen wir?
Ein Forschungsprojekt zum Zustand der Justiz - Univ.-Prof. Dr. Martin Schwab
Das Projekt beschäftigt sich mit der Analyse von Gerichtsentscheidungen.
Es gibt Urteile von Gerichten, die schlichtweg nicht nachvollziehbar und auf den ersten Blick rechtswidrig sind.
Warum ergehen solche Urteile?
Wie viele solcher Urteile ergehen pro Jahr in Deutschland?
Wieviel kosten diese unzureichenden Urteile den Steuerzahler?
Sind Landgerichte sorgfältiger als Amtsgerichte?
Sind die rechtlichen Vorschriften unzureichend?
Juristen in allen Berufen können strittige Urteile einsenden.
Beispiele:
Berufungsgericht erfindet Sachverhalt – allein zur Arbeitsvermeidung Anmerkung zu OLG Koblenz vom 6. 12. 2010 – 10 U 709/10
Kurzfristige Geldanlage mit langer Laufzeit ! – Anmerkung zu OLG München, Urteil vom 5. 10. 2009 – 19 U 2510/09
Unmöglich unzuständig: Anmerkung zu LG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. 11. 2006 – 2-10 O 334/05
Rückblende
Der "Fall Vera Brühne" - Lebenslänglich für die Falsche?
03.06.2012 19:00 bis 19:15 Uhr BR-alpha
Vera Brühne, erst 1979 von Franz Josef Strauß unter der Bedingung begnadigt, dass die Hintergrundrecherchen eines Journalisten zunächst nicht veröffentlicht würden, um einen politischen Skandal zu vermeiden.
Fehlurteile - Wie gerecht kann Justiz sein?
Einseitige Ermittlungen, überschätzte Gutachter, selbstgewisse Richter - es gibt viele Gründe, warum sich die deutsche Justiz immer wider Fehlurteile eingestehen muss.
Der Spiegel 22/2011
Zum Spiegeltitel ”Fehlurteile”: Die Wahrheit der Justiz
Der Artikel stellte einige Fälle bizarrer juristischer Verkennungen der Wirklichkeit dar, die dann im Sinne des Thomas-Theorems in ihren Konsequenzen furchtbar real werden, nämlich in Form mehrjähriger Freiheitsentziehungen (die sich als Freiheitsberaubungen entpuppten).
Immer wieder problematisiert wird ja auch, dass gerade bei Kapitalverbrechen keine zweite Tatsacheninstanz existiert, die von der Erstinstanz ”festgestellten” Tatsachen als unumstößlich gelten – und das bei dem gravierenden Strafmaß, das hier zu erwarten ist. Richter irren sich eben nicht. Und mitunter werden neue Tatsachen dann auch verschleiert.
Fehlurteile - “Im Namen des Volkes”? - “Richterrecht” in Deutschland
Da es in Deutschland - angeblich wegen der richterlichen Unabhängigkeit - weder eine funktionierende Rechsaufsicht noch eine Qualitätskontrolle für Urteile gibt, kann kein Rechtsuchender vor Gericht darauf vertrauen, dass ein faires Zivilverfahren durchgeführt oder gar ein gerechtes Urteil gefällt wird.
Keine Gerechtigkeit vor Gericht - Einer von vielen Einzelfällen
Das Erfinden von Zeugenaussagen, die zum gewünschten Urteil passen, sei kein erlaubtes Mittel in der Rechtsprechung.
Verfassungsblog
In beiden Fällen fällt die jeweilige Streitfrage nach der Richtlinie 2003/119 zwar ins Ermessen der Mitgliedsstaaten. Aber das hört da auf, wo die Ermessensausübung anfängt, der Richtlinie die praktische Wirksamkeit zu nehmen.
“Unabhängige Wissenschaftliche Kommission beim Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit”
Justizirrtümer
In der BRD werden gewünschte Urteile von der Politik bei den Gerichten ganz offensichtlich in Auftrag gegeben. Die Politik respektiert die richterliche Unabhängigkeit nicht. Richter wiederum befördern ihre Karriere mit erwünschten Entscheidungen und seien diese noch so rechtsbeugerisch. Quelle
Die BRD kürzte die für den EGMR vorgesehenen Geldmittel empfindlich.
Kommentar: Wie generieren Finanzbeamte Boni
weiterlesen
Korruption und Bestechlichkeit
weiterlesen
Hier finden Sie einige Aufsätze von Herrn Prof. Dr. iur Dres. h.c. Bernd Rüthers zu dem Verhältnis von Richtern zum Rechtsstaat.
Zwischenruf aus der methodischen Wueste. (pdf-download1.55 MB)
Auszug:
Richter sind eben, das lehrt die Vergangenheit augenfällig, "keine höheren Wesen" 6. "In einer Demokratie ist Mißtrauen gegenüber der Staatsgewalt erste Bürgerpflicht"8. Das gilt nicht nur nach den Erfahrungen der zwei deutschen Diktaturen des vergangenen Jahrhunderts, sondern unverändert auch heute gegenüber der Justiz.
6 Th. Dieterich, ehem. Präsident des BAG, Recht der Arbeit, 1986, 3; näher: R. Lamprecht, Vom Mythos der Unabhängigkeit, Baden-Baden 1995
8 Th. Dieterich, Recht der Arbeit 1986, 3
Rechtsstaat oder Richterstaat
Auszug:
Die methodische Widersprüchlichkeit der Auslegungspraxis des BVerfG ist vielfach belegt. 5 Darauf angesprochen, welche Methode das Gericht wirklich für zutreffend halte, hat Wolfgang Zeidler, damalas Präsident des BVerfG, so geantwortet:
"Ach wissen Sie, bei uns hat eigentlich jeder Fall seine eigene Methode."
Ist damit ergebnisorientierte methodische Beliebigkeit das herrschende Prinzip? Die Praxis des Gerichts spricht jedenfalls nicht gegen die Auskunft des Präsidenten.
5 Hinweise bei B. Rüthers, Rechtstheorie, 2. Aufl. 2005, Rdnr. 799 f:; ders., Geleugneter Richterstaat und vernebelte Richtermacht, NJW 2005, S. 2759-2761; ferner Walter Grasnick, Methodisches zur Methode, Zeitschrift für Rechtsphilosophie 2005, S. 18 ff.
6 BVerfGE 88, 145, 147
Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang einer Regelung sowie deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist allein diese zulässig und geboten (vgl. BVerfGE 69, 1 [55]; - 83, 201 [214 f.]; - 86, 288 [320 f.]; - 88, 145 [166]; - 95, 64 [81, 93]).
Sie erweitert in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise die Normsetzungsmacht und die Eigenwertungsspielräume der Justiz gegenüber der Gesetzgebung. Sie verschiebt die Grenzen der Normsetzungsmacht von der Gesetzgebung auf die Gerichte und sie trägt massiv zur Zersetzung der Rechtssicherheit und einer verläßlichen Dogmatik bei. 7
7 Vgl. Rüthers, Rechtsdogmatik und Rechtspolitik unter dem Einfluß des Richterrechts, Rechtspolitisches Forum 15, Schriftenreihe des Instituts für Rechtspolitik an der Universität Trier, Trier 2003.
Der Blick in die jüngere Rechtsgeschichte - häufiger Systemwechsel
Kaum ein Land und wenige Juristengenerationen konnten soviel methodisches Know-how in der Umdeutung von ganzen Rechtsordnungen gewinnen wie die deutschen Juristen zwischen 1919 und 1990. Die deutsche Jurisprudenz und Justiz haben in diesen 70 Jahren sechs verschiedene Verfassungen erlebt: Kaiserreich,Weimar, NS-Staat, Besatzungsregime, Bundesrepublik alt, DDR und die neue Bundesrepublik mit starken Überformungen durch das supranationale Recht der EU.
Sie sind geradezu "Wende-Experten" 12 und Weltmeister in der pikanten Disziplin "politische Systemwechsel" geworden.
12 B. Rüthers, Die Wende-Experten - Zur Ideologieanfälligkeit geistiger Beruf am Beispiel der Juristen, München 1995; ders., Geschönte Geschichten - Geschonte Biographien, Sozialisationskohorten in Wendeliteraturen, Tübingen 2001
BGH-Präsident Hirsch:
"Es geht also nicht darum, was sich der Gesetzgeber - wer immer das sein mag - beim Erlaß des Gesetzes gedacht hat, sondern darum, was er vernünftigerweise gedacht haben sollte."
"eröffnet die objektive Theorie den Richtern die Möglichkeit, vom subjektiven Willen des historischen Gesetzgebers abzuweichen.
Insoweit gilt dann eben das geflügelte Wort, daß das Gesetz klüger ist als der Gesetzgeber."
Die Kompetenz, solche Gebote zu erlassen oder zu ändern, liegt nach dem Demokratieprinzip der Verfassung und wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung primär bei der Gesetzgebung. Die Rechtsanwender sind dem Gesetz unterworfen (Art. 20 III, 97 I GG)
Die Ermittlung des historischen Normzwecks ist allerdings nicht der Endpunkt, wohl aber der erste, unverzichtbare Schritt jeder verfassungstreuen Gesetzesanwendung. In einem zweiten Schritt ist dann zu fragen ob dieser historische Normzweck auch im Anwendungszeitpunkt des Gesetzes noch verbindlich ist.
Die angestrebte Machtverschiebung vom Parlament auf die Judikative wird unübersehbar. Aus dem schleichenden Verfassungswandel vom Gesetzesstaat zum Richterstaat wird ein offen deklariertes Programm.
Im Hinblick auf die rechtsstaatlich gebotene Gewaltenteilung ist es unerläßlich, Gesetzesanwendung und richterliche Normsetzung möglichst strikt zu unterscheiden.
Methodenfragen sind Verfassungsfragen. Sie betreffen die reale Verteilung der Normsetzungsmacht im Staat. Die Antworten darauf entscheiden darüber, ob die Bundesrepublik eine rechtsstaatliche Demokratie oder ein oligarchischer Richterstaat werden wird.
Schon Carl Schmitt hat gewußt, daß alle Romantik regelmäßig im Dienste sehr realer Interessen steht. Hier dient diese scheinbar wissenschaftliche, angeblich objektive Methode der Verschleierung des Übergangs vom demokratischen Rechtsstaat zum oligarchischen Richterstaat. Quelle (pdf-download 9.55 MB)
Ein Urteil, dass der Vorsitzende einer Strafkammer mit sich selbst im Gespräch findet, kann niemals Rechtsbeugung sein. Irrtümer müssen, so das Bundesverfassungsgericht 1953, dabei "in Kauf genommen werden".
Der Gleichheitssatz, das Verbot einer Widersprüchlichkeit und das Gebot der Verhältnismäßigkeit gelten als immanente Bestandteile eines jeden Rechts.
Auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaften ist der Gleichheitssatz in den Art. 18 Absatz 1 und Art. 157 des AEU-Vertrags verankert. Zudem enthält Titel III der EU-Grundrechtecharta („Gleichheit“) mehrere Artikel (insbesondere Art. 20) zur Gewährleistung des Gleichheitssatzes.
Es muß sich die Einstellung der Beteiligten ändern!
Die Entscheidung muß überprüfbar sein Art 51 Abs 2 BARL
Die Unionsgrundrechte gelten immer - und müssen auch dann eingehalten werden, wenn der betroffene Staat ein nennenswertes wirtschaftliches Interesse hat und zu Einnahmezwecken ein unionsrechtswidriges Kartell installierte. (EuGH v. 10.09.2010)
Das Recht kann nicht der Beliebigkeit der Politik unterworfen werden - dies würde zur Willkür führen !
Auch aus Art. 10 EG folgt eine Schutzpflicht des Staates, sich so zu verhalten, dass Beschränkungen von Grundfreiheiten nicht mehr möglich sind.
Es darf die nationale Vorschrift die Durchsetzung des Unionsrechts nicht praktisch unmöglich machen oder dessen Anwendung wesentlich erschweren. vgl. EuGH, Urt. v. 19.11.1991 - Verbundene Rs. C-6/90 und C-9/90 (Francovich), Slg. 1991, I-5357 Rn. 41-43; EuGH, Urt. v. 05.03.1996 - Rs. C-46/93 (Brasserie du Pecheur), Slg. 1996, I-1029 Rn. 67.
Das BVerfG bestätigt den Vorrang des Unionsrechts bezieht sich nicht nur auf einfachgesetzliche Regelungen, sondern grd.s auch auf das mitgliedstaatliche Verfassungsrecht
Richtlinienkonforme Auslegung:
Im Zuge einer immer stärker werdenden Europäisierung des Rechts basieren viele Rechtsvorschriften auf einer EU-Richtlinie bzw. EU-Verordnung. Die nationalen Gerichte sind nach ständiger Rechtsprechung des EuGH aufgrund des Umsetzungsgebots gemäß Art. 288 AEUV verpflichtet, zur Durchführung einer EU-Richtlinie erlassene Gesetze unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihnen das nationale Recht einräumt, im Lichte des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie auszulegen (BGH 09.04.2002 - XI ZR 91/99). Quelle
update: 11.10.2012
Aktualisierte Neufassung des Artikels mit mehr Details.