Samstag, 28. Januar 2012

Schon mit 18 in die Spielbank

Die bayerische Staatsregierung will mehr Publikum in die neun bayerischen Spielbanken locken und dafür Restriktionen lockern.

Dadurch könne in diesem Punkt „Waffengleichheit“ mit den gewerblichen Spielhallen hergestellt werden, sagte auch der CSU-Abgeordnete Philipp Graf Lerchenfeld.

Auch die Werbemöglichkeiten für die Spielbanken müssten erleichtert werden.

Anstatt die Spielbanken für neues Publikum zu öffnen, „müssen wir bei den privaten Spielhöllen ran“, sagte Eike Hallitzky. weiterlesen

Nach jahrelanger Diskussion geht die Politik gegen die Flut an immer neuen Spielhallen im Freistaat vor. Gleichzeitig sollen jedoch die Regelungen für die staatlichen Spielbanken gelockert werden - um deren Millionen-Verluste auszugleichen.

Während die Politik bemüht ist, bei den Spielhallen Härte zu zeigen, verfolgt die bayerische Staatsregierung bei ihren staatlichen Spielbanken einen anderen Kurs. Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer (CSU) erwägt, die Regeln zum Schutz der Spieler aufzuweichen, um die wirtschaftliche Situation der Kasinos zu verbessern.

Bayerns Spielbanken machen insgesamt Verlust und befinden sich mitten in einem Sanierungsprozess. 2011 mussten die Kasinos erstmals aus dem Staatshaushalt bezuschusst werden. Die Verluste für das vergangenen Jahr dürften sich auf etwa sechs Millionen Euro belaufen. Quelle SZ

Spielbanken fehlen Millionen - zwei sollen schließen
München - Die staatlichen Spielbanken in Bayern schreiben rote Zahlen. Aktuelle Bruttospielerträge, die unserer Zeitung vorliegen, zeigen: Der Abwärtstrend ist nicht gestoppt.
Wie sich im Sommer letzten Jahres bereits angekündigt hat, musste der bayerische Staat jetzt erstmals Geld nachschießen. Das Finanzministerium gewährt den Spielbanken einen Zuschuss von acht Millionen Euro. weiterlesen

Bayernpartei: Unehrlicher Umgang mit dem Glücksspielmonopol
Die Bayernpartei kritisiert den Ruf aus der Staatsregierung nach Ausweitung des Geschäfts der staatlichen Spielbanken. Im Gegensatz zur öffentlichen Selbstdarstellung gehe es dem Staat bei der Verteidigung seines weitgehenden Monopols nur um die eigenen Gewinne, nicht um den vielbeschworenen Schutz der Bevölkerung.

Seit der Staat seine Stellung in diesem Gewerbe in Gefahr sah, geht es ihm also nach eigener Darstellung um den fürsorglichen Schutz der Bevölkerung. Umso erstaunlicher ist es daher, dass Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer (CSU) nun im Haushaltsausschuss des Landtags „Waffengleichheit“ mit den privaten Casino-Betreibern verlangt. Weil das Eintrittsalter dort mindestens 18 Jahre beträgt, solle das Eintrittsalter in die staatlichen Casinos von derzeit 21 Jahren auf 18 abgesenkt werden.

Dass man möglicherweise juristisch volljährige, aber charakterlich noch nicht gefestigte Menschen schützen müsse, darum geht es also gar nicht mehr. Der Staatsregierung geht es ganz einfach ums Geld und nicht um das Wohl der Menschen. Deutliches Zeichen hierfür ist die Forderung Pschierers nach einer Ausweitung der Werbemöglichkeiten für staatlich betriebene Casinos.

Der Staatsregierung geht es ganz einfach ums Geld und nicht um das Wohl der Menschen. Deutliches Zeichen hierfür ist die Forderung Pschierers nach einer Ausweitung der Werbemöglichkeiten für staatlich betriebene Casinos.
weiterlesen
Bayerischer Landtag vom 26. Januar 2012

Das BVerwG (Az: 8 C 2.10 Rn. 45) stellte am 01.06.2011 fest:
Zum einen muss der Mitgliedstaat die Gemeinwohlziele, denen die beschränkende Regelung dienen soll und die diese legitimieren sollen, im Anwendungsbereich der Regelung auch tatsächlich verfolgen; er darf nicht in Wahrheit andere Ziele - namentlich solche finanzieller Art - anstreben, welche die Beschränkung nicht legitimieren könnten (EuGH, Urteile vom 21. Oktober 1999 - Rs. C-67/98, Zenatti - Slg. 1999, I-7289 Rn. 35 ff., vom 6. November 2003, Gambelli, a.a.O. Rn. 67 ff. und vom 8. September 2010, Carmen Media, a.a.O. Rn. 65; vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 a.a.O. Rn. 77, 80). Zum anderen darf die in Rede stehende Regelung nicht durch die Politik in anderen Glücksspielsektoren konterkariert werden.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 ist ein Glücksspiel-Monopol nur dann zulässig und gesetzeskonform, wenn der Staat die Spielsucht seiner Bürger glaubhaft bekämpft, diese Sucht so weit wie möglich eindämmt und ihr Einhalt gebietet.

Mit der Herausstellung von Jackpots bis 90 Millionen €, Live-Wetten bei Lotto und der Herabsetzung der Zugangsbeschränkungen für staatliche Casinos auf 18 Jahre, wird sicherlich nicht die Spielsuchtbekämpfung verfolgt.

Trotz des Glücksspielvertrages (2008) hat sich die Zahl der Spielsüchtigen auf nun über 600.000 Menschen in Deutschland in den letzten Jahren fast verdoppelt. Quelle


FG Urteil: Erhöhung der Vergnügungsteuer von 11% auf 20% verfassungsgemäß

Um Zuwachs von Spielhallen einzuschränken und die Bürger von der Spielsucht fernzuhalten, wurde die Vergnügungsteuer um 9 Prozentpunkte nach oben gesetzt. Ein Spielhallenbetreiber klagte dagegen, das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied darauf hin, dass die Steuererhöhung verfassungsgemäß ist.

Die Erhöhung der Vergnügungsteuer von 11 % auf 20 % ist verfassungsgemäß. Das entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren eines Spielhallenbetreibers mit Beschluss vom 01. Dezember 2011 (Aktenzeichen 6 V 6176/11).

Der Spielhallenbetreiber war der Ansicht, dass die erhöhte Vergnügungsteuer sein Recht auf freie Berufsausübung einschränke, weil er danach voraussichtlich Verluste erwirtschaften werde. Insbesondere könne er die Steuer nicht auf die Spieler überwälzen. Die Richter des Finanzgerichts hatten jedoch keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer.

Sie bezweifelten zum einen, dass die Erhöhung nicht auf die Spieler – die die Steuer in erster Linie treffen soll – übergewälzt werden könne, denn der Spielhallenbetreiber könne die Spieleinsätze erhöhen oder die Mindestquote der auszuschüttenden Gewinne mindern. Zum anderen verneinte das Gericht einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit. Eine erdrosselnde Wirkung der erhöhten Steuer, auf die der Spielhallenbetreiber sich berufen hatte, konnten sie anhand der vorgelegten Zahlen nicht feststellen. Zudem hatte der Spielhallenbetreiber nach Bekanntwerden der geplanten Vergnügungsteuererhöhung noch weitere Spielhallen eröffnet.

Das wertete das Finanzgericht als ein sicheres Anzeichen dafür, dass der Betreiber selbst davon ausgegangen sei, auch nach der Erhöhung der Steuer noch Gewinne erwirtschaften zu können. Schließlich hielten die Richter es auch für legitim, dass der Gesetzgeber mit der Erhöhung der Vergnügungsteuer bezweckt haben dürfte, den Zuwachs an Spielhallen zu beschränken und die Spielsucht einzudämmen. Grundsätzlich dürfe der Gesetzgeber nämlich auch durch steuerliche Belastungen mittelbar Einfluss auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben nehmen.
Quelle: FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung 1/2012 vom 18. Januar 2012

Stadt erhöht Vergnügungssteuer
In Osnabrücker Automaten versickern fast 20 Millionen Euro
Osnabrück. Kann die Osnabrücker Stadtverwaltung etwas tun, um eine Flut von Spielhallen zu vermeiden? Ja, sie kann, allerdings in engen Grenzen. Zudem würden ihr bei allzu restriktiver Behandlung der Betreiberwünsche hohe Steuereinnahmen entgehen.
Die großen Automaten-Kasinos sind also nichts anderes als eine Ansammlung kleinerer Einzel-Spielhallen. In ihnen stehen laut Stadtverwaltung insgesamt 977 Automaten. Genau dieser Umstand könnte den Betreibern nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags zum Verhängnis werden. weiterlesen


update: 19.02.2012