Sonntag, 12. September 2010

Verfassungsrechtler fordert private Anbieter auf Glücksspielmarkt

Berlin (dts) – Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen das deutsche Monopol für Glücksspiel hat der Verfassungsrechtler Rupert Scholz (CDU) die unverzügliche Zulassung privater Anbieter gefordert.

“Der Markt muss sofort geöffnet werden”, sagte Scholz im Interview mit dem Nachrichtenmagazin “Focus”.

Alle Versuche, das Staatsmonopol aufrecht zu erhalten, seien abwegig. “Es macht keinen Sinn, das untaugliche Konstrukt durch irgendwelche Korrekturen oder Reparaturen retten zu wollen. Die gesamte Rechtslage muss unverzüglich auf den Prüfstand”, so Scholz.

Der Ex-Verteidigungsminister kritisierte die bisherige Gestaltung des Glücksspielmarktes.
Der Staat habe sein Monopol nicht genutzt, um die Spielsucht zu bekämpfen, es sei ihm einzig um die “Erzielung von Einkünften” gegangen.

"Es dient nicht, wie immer behauptet wird, der Spielsuchtbekämpfung. Es war und ist ein Fiskal-Monopol. Der Staat nutzt es allein zur Erzielung von Einkünften. Deshalb wird für Glücksspiele massiv geworben, was die Richter völlig zu Recht beanstandet haben. Der deutsche Staat hat sein Monopol missbraucht ", so Scholz.

"Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2006 klargestellt, dass private Anbieter ein Grundrecht auf Berufs- und Gewerbefreiheit haben. Der EuGH hat dies nun bestätigt. Der Markt muss deshalb sofort geöffnet werden für alle Anbieter, sowohl für staatliche als auch für private", so Scholz.

Nach den Vorstellungen des Verfassungsrechtlers müssten sich sämtliche Glücksspiel-Veranstalter lizenzieren lassen und einer strikten Kontrolle unterwerfen, besonders hinsichtlich des Jugendschutzes und der Suchtbekämpfung. Quelle



Es geht und ging immer nur um die staatlichen Einnahmen, wie dies in dem Gastbeitrag "Gier nach Geld und Glück" in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bereits am 04. Dezember 2008, von Prof. Dr. Bodo Pieroth treffend beschrieben wurde. mehr und mehr
Eine Umsatzsteigerung ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (Grundsatzurteil vom 28.3.2006 mehr) und den Entscheidungen des EuGH mit dem GlüStV nicht möglich !