Sonntag, 12. September 2010

Das Sportwettenurteil des EuGH vom 08.09.2010 - Die VEWU zieht Bilanz

Nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 08.09.2010 müssen die Weichen im Deutschen Glückspielmarkt neu gestellt werden. Aus Sicht der privaten Anbieter von Sportwetten ein Grund zur Freude, aber auch ein Grund Bilanz zu ziehen.

Über 10 Jahre haben die privaten Buchmacher in Deutschland für ihr Recht gekämpft. Bis in die 90iger Jahre haben die Buchmacher in Deutschland nur Pferdewetten angeboten. Das Interesse ihrer Kunden indes verlagerte sich immer mehr auf die Sport- bzw. genaugenommen auf die Fußballwette. Lotto hatte dafür mit dem Fußballtoto kein marktfähiges Produkt. Die Leute wollten zu festen Quoten auf ihre Vereine, Favoriten oder Außenseiter wetten. Viele gaben damals ihren Tippschein per Post in Österreich ab. Nach der Wiedervereinigung kamen dann die sog. DDR-Lizenzen auf. Private Buchmacher wie z. B. Bernd Hobiger, Sportwetten Gera und betandwin fingen an, unter Bezugnahme auf Konzessionen, die von der ehemaligen DDR ausgestellt worden waren, Sportwetten anzubieten. Andere begaben sich notgedrungen in europäische Nachbarländer, die private Sportwetten zulassen und richteten in Deutschland Vermittlungsbüros ein. Parallel dazu führte Lotto die Oddset-Wette ein und bewarb sie massiv in Fußballstadien und in den Medien. Von Suchtprävention oder –gefahren war dabei keine Rede.

Den privaten Buchmacher hingegen wurde der Krieg erklärt. Über Jahre hinweg wurden sie von Ordnungsämtern und Staatsanwaltschaften verfolgt. Aber die Buchmacher blieben standhaft und zogen durch die gerichtlichen Instanzen der Verwaltungs- und Strafgerichte, bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beschwor der Lottoblock dann zur Rettung und Rechtfertigung seines Monopols die Suchtgefahr herauf. Am 28.03.2006 fällte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung: Es erklärte das seinerzeit noch auf dem Lotteriestaatsvertrag bestehende Sportwettenmonopol für verfassungswidrig. Nun war die Politik gefordert. Entweder den Sportwettenmarkt kontrolliert öffnen oder die Suchtgefahr ernst nehmen und sowohl Gesetze als auch tatsächliche Verhältnisse schaffen, die diesem Ziel gerecht werden. Allen Warnungen – ob aus juristischer oder wirtschaftswissenschaftlicher Sicht - zum Trotz, klammerte sich der Lottoblock und der Gesetzgeber am Monopol fest und ließ 2008 den Glückspielstaatsvertrag in Kraft treten. Die privaten Anbieter bewiesen jedoch langen Atem, sie zeigten den Gerichten auf, dass auch mit dem Glückspielstaatsvertrag weder die Gesetzes- noch die tatsächliche Lage auf dem deutschen Glückspielmarkt verfassungs- und europarechtskonform ist. Dankenswerterweise gab es vereinzelte Gerichte, die diese Realität erkannten und die den Europäischen Gerichtshof anriefen.

"Mit seinen Entscheidungen vom 08.09.2010 hat der Europäische Gerichtshof den Schwindel aufgedeckt. Natürlich haben wir uns wahnsinnig über die Entscheidungen gefreut. Ich muss zugeben, dass sie für mich überraschend waren; vor allem in dieser Deutlichkeit" sagt Markus Maul, der Präsident der Europäischen Wettunternehmer (VEWU).

"Ich habe selbst auch einen der Kläger vor dem EuGH vertreten und hatte nach der mündlichen Verhandlung im Dezember 2009 Zweifel, dass wir gewinnen. An dieser Stelle möchte ich nicht nur meinen Kollegen danken, die mit mir seit über 10 Jahren dafür streiten, dass einer Branche, die von staatlicher Seite immer wieder diskriminiert wird, Gerechtigkeit wiederfährt; ich möchte vor allem den privaten Wettanbietern meinen Respekt dafür ausdrücken, dass sie den persönlichen Stress und den finanziellen Aufwand in Kauf genommen haben, um diese Entscheidung herbeizuführen. Aber wie sagt man so schön, nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Im Grunde genommen haben wir jetzt eine Rechtslage wie vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2006. Nur dass heute die Karten für den Gesetzgeber wesentlich schlechter gemischt sind. Der EuGH hat aufgezeigt, dass selbst eine weitere Restriktion von Werbemaßnahmen für staatliches Glückspiel nicht ausreichen würde, um das Monopol zu rechtfertigen, weil dann immer noch das Problem verbleibt, dass nachweislich suchtgefährdendere Glückspiele, wie das Casino- oder Automatenspiel privat betrieben und beworben werden. Dabei ist es dem EuGH egal, dass die Länder dieses Problem nicht regeln können, weil die Regelungskompetenz dafür beim Bund und nicht bei ihnen liegt. Nun wackelt neben dem gefallenen Sportwettenmonopol das Monopol für klassisches Lotto", so Markus Maul.

"Wir haben der Politik diese Gefahr vorhergesagt. Wir haben dabei aber auch stets betont, dass wir an dem Lottomonopol nicht rütteln wollen. Unser Ziel ist es damals wie heute, einen kontrollierten freien Markt für Buchmacher zu schaffen, die Sportwetten anbieten wollen. Die Buchmacher wollen nicht länger in der Schmuddelecke stehen und als "Illegale" tituliert werden. Wir sprechen von einem Beruf, der Fachkenntnisse voraussetzt und einer Branche, die über 2 Milliarden € Umsatz macht. Die Unternehmer wollen in den Standort Deutschland investieren, vernünftige Läden einrichten und hier Arbeitsplätze schaffen; sie wollen auch lieber in Deutschland marktgerechte Steuern zahlen, als ihre Zeit in Ländern wie Gibraltar oder Malta zu verbringen und ständig von Ordnungsbehörden oder Staatsanwaltschaften verfolgt zu werden. Die VEWU hat der Politik konkrete Vorschläge überreicht in denen aufgezeigt wird, wie ein Buchmacher zugelassen und kontrolliert werden kann, und wie auch die Steuerfrage gelöst und sichergestellt werden kann. Mit welchen rechtlichen Argumenten man die Sportwette privatisieren und aus dem Glückspielstaatsvertag herauslösen kann, ohne das klassische Lottomonopol zu gefährden, haben wir mit Gutachten belegt. Vieles davon findet sich bereits in dem Gesetzesentwurf aus Schleswig-Holstein wieder. Aus unserer Sicht ist es jetzt notwendig, schnell zu handeln, denn ansonsten droht erneut ein Wildwuchs von Anbietern, die den Verbraucherschutz nicht gewährleisten. Das schadet nicht nur dem Verbraucher, sondern auch dem Image unserer Branche. Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber sich von dem Einfluss des Lottoblocks löst und sowohl rechtlich tragfähige als auch fiskalisch gewinnbringende Wege beschreitet. Der VEWU steht ihm dabei gerne mit den Berufserfahrungen seiner Buchmacher aus über 50 Jahren für Gespräche zur Verfügung" so Markus Maul abschließend.
Quelle: VEWU – Repräsentanzbüro Deutschland RA Markus Maul