Internetvermittlung von Lotterien erlaubt * Werbeverbote aufgehoben * Keine Erlaubnis zur Vermittlung erforderlich
(Hamburg, 3. März 2011) Die Internetvermittlung von staatlichen Lotterien bedarf keiner Erlaubnis, dies hat das Verwaltungsgericht Chemnitz am 3. März 2011 entschieden.
Auch Werbung für Lotterieprodukte ist nach dieser Entscheidung zulässig.
Der Klage der Tipp24 SE wurde damit vollumfänglich stattgegeben.
Das Gericht verwarf außerdem das Regionalitätsprinzip weiterlesen und und
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