Dienstag, 8. März 2011

Staatliche Tricksereien beim Glücksspiel ?

Automatenwirtschaft fordert Entschuldigung
Stuttgarter Nachrichten enthüllen fragwürdiges Vorgehen der Innenministerkonferenz

AWI Aktuell

Mit Entrüstung haben die Verbände der Automatenwirtschaft einen Artikel der Stuttgarter Nachrichten vom 07.03.2011 zur Kenntnis genommen, der den Innenministern der Länder „Staatliche Tricksereien beim Glücksspiel“ vorwirft.

„Wenn die in dem Artikel behaupteten Tatsachen wirklich zutreffen sollten, dann ist unsere Branche Opfer einer skandalösen politischen Falschinformation geworden“, so Dirk Lamprecht, Geschäftsführer der AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH, der Kommunikationsagentur der Branche.

Die Stuttgarter Nachrichten berichten am 07./08.03.2011, dass die Innenministerkonferenz (IMK) im letzten Jahr beim Bundeskriminalamt eine Studie in Auftrag gegeben habe, welche die „Kriminalitätsformen im Umfeld des gewerblichen Glücksspiels“ beleuchten sollte. Das Ziel der Innenminister, in deren Zuständigkeitsbereich das staatliche Glücksspiel fällt, sei es gewesen, Gefahren für die innere Sicherheit nachzuweisen, die ihren Ursprung im gewerblichen Automatenspiel haben. Die Vorlage der Ergebnisse dieser Studie müsse, so die Stuttgarter Nachrichten, für die Innenminister „wohl eine herbe Enttäuschung“ gewesen sein. So seien die Ergebnisse der Studie im Hinblick auf Kriminalität im Umfeld von Spielhallen „überaus dürftig“ gewesen. Es hätten nach dem Bericht der Zeitung, „keine oder mangelhafte Erkenntnisse“ vorgelegen. Aus den Bundesländern habe es sogar die Meldung gegeben, dass “die Delikte im Umfeld von Spielautomaten eher zurückgehen“. Umso „erstaunlicher“ sei der Beschluss der Innenministerkonferenz gewesen, der auf dieser Erkenntnislage basierte: „Dennoch hält die IMK es vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse für erforderlich, auf eine Beschränkung des gewerblichen Automatenspiels hinzuwirken.“

„Es sollte offensichtlich der unbegründete Eindruck erweckt werden, als seien die Unternehmen der Unterhaltungsautomatenwirtschaft und mit ihnen auch mehr als 70.000 Mitarbeiter in unseren Spielstätten ein Sicherheitsrisiko“, so Lamprecht weiter. Allein dies sei schon eine Unverfrorenheit. Noch skandalöser sei es, dass ohne fundierte Erkenntnisse, ordnungspolitische Beschränkungen des gewerblichen Automatenspiels wegen der behaupteten Kriminalität gefordert worden seien. Lamprecht: „Das kann man als politische Willkür bezeichnen.“ Ob sie darauf zielt, das gewerbliche Automatenspiel zugunsten des staatlichen Glücksspielmonopols zurückzudrängen, wie die Stuttgarter Nachrichten vermuten, sei dahingestellt Trotzdem müsse sich die Innenministerkonferenz fragen lassen, welches Ziel sie mit diesem fragwürdigen Beschluss verfolgt habe – zumal, wenn die Studie des BKA, deren Ergebnisse nicht im Sinne der Innenminister waren, unter Verschluss genommen worden sei. Dirk Lamprecht: „Ganz unabhängig davon fordern wir die Innenministerkonferenz auf, sich nicht nur bei unserer Branche, sondern vor allen Dingen bei unseren Mitarbeitern und Spielgästen, zu entschuldigen, die durch die unbegründeten Behauptungen in die Nähe der Kriminalität gerückt worden sind.“

Kontakt: Dirk Lamprecht, Tel.: 030 – 24 08 77 60

Berlin, 8. März 2011
Quelle

Bereits im September 2010 wurde bekannt:
Länder fälschten Gutachten, um Glücksspielmonopol zu erhalten

Auch aus Österreich wurde ähnliches bekannt:
Neues Glücksspielgesetz - rechtswidrige Manipulationen im behördlichen Auftrag ?

Diese Vorkommnisse zeigen, dass die Gewaltenteilung nicht funktioniert – wenn aus fiskalischen Gründen zum Erhalt eines gemeinschaftsrechtswidrigen Monopols in Form eines unzulässigen Kartells Ergebnisse bestellt werden können!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Bundesrecht ist in Deutschland die gesamte Rechtsordnung, die aus den rechtmäßigen materiellen Gesetzen des Bundes besteht.

Konkurrierende Gesetzgebung
Abweichend von der Grundregel, dass für die Gesetzgebung die Länder zuständig sind, weist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung das Gesetzgebungsrecht auch dem Bund zu. Wo der Bund von seinem Recht Gebrauch macht, können die Länder grundsätzlich keine Gesetze mehr erlassen, Art. 72 GG. Schon bestehendes Landesrecht tritt außer Kraft, Art. 31 GG.
In bestimmten Bereichen steht die Konkurrierende Gesetzgebung des Bundes unter der Voraussetzung, dass eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich ist; in anderen Bereichen ist den Ländern die Abweichung vom Bundesrecht erlaubt.

Die Föderalismusreform ist eine Änderung des Grundgesetzes (der deutschen Verfassung), die die Beziehungen zwischen Bund und Ländern betrifft.
Sie wurde im Juni und Juli 2006 von Bundestag und Bundesrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen und trat am 1. September 2006 in Kraft.