Dienstag, 8. März 2011

Glücksspiele ganzheitlich regeln

Kommentar von Martin Reeckmann, Geschäftsführender Vorsitzender des Bundesverbandes privater Spielbanken
Berlin, 8. März 2011

"Glücksspielmonopol gekippt" hieß es vielfach seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8. September letzten Jahres. Indes hat ein Glücksspielmonopol in Deutschland gar nicht existiert. Gekippt ist denn auch kein Monopol, sondern der Irrtum über seine mögliche Rechtfertigung. Deshalb muss in Deutschland schon wieder eine Entscheidung über die Regulierung des Glücksspiels getroffen werden. Schon wieder deshalb, weil der Lotteriestaatsvertrag von 2004 bereits im März 2006 vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde. Und weil der als Reparaturmaßnahme ins Werk gesetzte Glücksspielstaatsvertrag von 2008 wiederum keine zwei Jahre später vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesverwaltungsgericht mit Maßstäben gemessen wurde, denen er kaum standhalten wird. Diese misslungene Gesetzgebung hat ihren Grund in einer anhaltenden Ignoranz gegenüber dem eigentlich selbstverständlichen Prinzip der Kohärenz. Was darunter zu verstehen ist, zeigt beispielhaft ein Blick in die Medizin: dort spricht man von Herzkohärenz, wenn die Rhythmen von Atmung und Herzschlag und der Blutdruck optimal synchronisert sind.

So gesehen ist die Glücksspielregulierung in Deutschland chronisch krank: eher harmlose Lotterien und bestimmte Sportwetten sind einem staatlichen Monopol vorbehalten, während ein Sonderfall der Sportwette, die Pferdewetten, seit 1922 durch private Buchmacher angeboten werden. Das gewerbliche Automatenspiel an Geldgewinnspielgeräten in Spielhallen (12.300) und Gaststätten (70.000) unterliegt gar seit Jahrzehnten den Prinzipien der Gewerbefreiheit – von dort verzeichnen die Therapieeinrichtungen zur Behandlung von Spielsucht ihren größten Zulauf. Die wenigen Spielbanken in Deutschland (77) werden je nach Bundesland von staatlichen oder privaten Trägern betrieben. Historisch hat es in Deutschland ein staatliches Monopol nur für bestimmte Produkte des Lottoblocks gegeben, in dem die Lotterieunternehmen der Bundesländer versammelt sind.

Vor allem durch das allseits bekannte staatliche Lotto "6 aus 49" wird die Glücksspielkultur in Deutschland geprägt: nur zwei Ziehungen pro Woche und eine niedrige Ausschüttungsquote von 50 Prozent kennzeichnen ein Glücksspielprodukt, das vom sicherheitsorientierten deutschen Publikum in rund 24.000 Annahmestellen nachgefragt wird wie kein anderes Glücks­spiel – das Sparbuch lässt grüßen. Zur Verteidigung dieser kaum angreifbaren Sonderstellung wurden für Lotterien, Sportwetten und Spielbanken ein totales Internetverbot, massive Werbebeschränkungen und konkurrenzlose Anforderungen an den Spielerschutz eingeführt. Konkurrenzlos deshalb, weil etwa das Sperrsystem der Spielbanken und ihre Sozialkonzepte keine Entsprechung in Spielhallen und Gaststätten finden – und schon gar nicht im per Verbot ausgeblendeten Internet.

Das Resultat dieser grotesken Regulierung ist die massenhafte Abstimmung der Kunden mit den Füßen und per Mausklick: Während die Spielbanken seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 30 Prozent ihrer Gäste verloren haben, schießen Spielhallen wie Pilze aus dem Boden. Millionen Deutsche nutzen Casinospiele, Poker und Sportwetten im Internet, finden aber kein einziges kontrolliertes inländisches Produkt vor. Der Gesetzgeber lässt die Verbraucher im Stich und guckt zu, wie die heranwachsende Generation ihre Medienkompetenz an ausländischen Angeboten erprobt und die von paternalistischer Überregulierung genervten Kunden in weniger streng beaufsichtigte Angebote ausweichen. Es wird nicht weniger gespielt, sondern weniger geschützt und besteuert.

Die Ministerpräsidenten und Parlamentarier der Länder sollten endlich die Realität zur Kenntnis nehmen: Menschen spielen gerne, auch um Geld. Über 99 Prozent aller Spielteilnehmer haben dieses Freizeitverhalten im Griff. Eine vernünftige Regulierung des Glücksspiels ermöglicht die Kanalisierung dieses Spielbedürfnisses in geordnete Bahnen, also in begrenzte und konzessionierte Angebote unter effizienter Aufsicht, ausgerichtet an den Belangen der Kanalisierung, der Betrugsbekämpfung und der Suchtprävention. Verbote sind keine Regulierung, sondern Akte der Hilflosigkeit. Synchronisierung der Schutzniveaus erreicht man durch Begrenzungen dort, wo sie fehlen, und Öffnungen dort, wo sie zur Kanalisierung unvermeidlich sind. Das Konzessionssystem für private und staatliche Spielbanken hat sich seit Jahrzehnten bewährt und steht beispielhaft für eine verantwortungsvolle Glücksspielregulierung – es ist Ausgangspunkt für eine umfassende Glücksspielregulierung in allen Bereichen. Wird das Gleichgewicht wiedergefunden, stellt sich die erfreuliche Nebenfolge planbarer fiskalischer Erträge von selbst ein.

Über den Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS)

BupriS vertritt elf staatlich konzessionierte Spielbankenunternehmen in privater Trägerschaft mit 34 Standorten in sechs Bundesländern (Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz).
Sitz des BupriS ist Berlin. Vorsitzender ist Martin Reeckmann (Rechtsanwalt).
In BupriS zusammengeschlossene Unternehmen: Spielbank Bad Neuenahr GmbH & Co. KG; Spielbank Bad Homburg Wicker & Co. KG; Spielbank Berlin Gustav Jaenecke GmbH & Co. KG; Spielbank Frankfurt GmbH & Co. KG; Kurhessische Spielbank Kassel/Bad Wildungen GmbH & Co. KG; Ostsee Spielbanken GmbH & Co. KG; Spielbank Hamburg, Jahr + Achterfeld KG; Spielbank Mainz/Trier/Bad Ems GmbH & Co. KG; Spielbankgesellschaft Mecklenburg GmbH & Co. KG; Spielbank Niedersachsen GmbH; Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG
Die 34 privaten Spielbanken im BupriS ...
- wurden 2010 von 2,7 Mio. Gästen besucht.
- erzielten 2010 einen Bruttospielertrag von 235 Mio. Euro und zahlten hiervon 143 Mio. Euro in Form von Abgaben und Steuern an den Fiskus.
- beschäftigen 2.100 Mitarbeiter.
Pro Spielbankbesuch haben die Gäste 105 Euro aufgewendet, davon 18 Euro für den Tronc und 87 Euro für den Bruttospielertrag.
Quelle



BupriS: Grundsatzurteil zum Glücksspiel erzwingt konsequentes Konzessionssystem
Erstellt am 29. November 2010 von Arendts
Berlin, 29. November 2010.

Zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2010 erklärt Martin Reeckmann, Vorsitzender des Bundesverbandes privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS):

Das Bundesverwaltungsgericht hat verbindlich bestätigt, dass eine Begrenzung des Glücksspiels nur durch eine widerspruchsfreie Regulierung zulässig ist, die alle Regulierungsstufen und den gesamten Glücksspielmarkt umfassen muss. Das ist am besten möglich durch ein konsequentes Konzessionssystem für alle Glücksspiele.

Die Urteile des obersten Verwaltungsgerichts in Leipzig machen deutlich, dass der unabweisbare Regulierungsbedarf für Glücksspiele einheitlich erfolgen muss. Die bestehende Gesetzeslage in Bund und Ländern hat eine wilde Mischung aus Monopol (Lotto und Sportwetten), Totalverbot (Internet) und Gewerbefreiheit (gewerbliches Automatenspiel) beschert, was nicht als widerspruchsfreie Regulierung bezeichnet werden kann. Anstelle dieses Wildwuchses mit seinen negativen Folgen für Verbraucherschutz und Fiskus ist ein konsequentes Konzessionssystem für alle Glücksspiele einzuführen, wie es bereits für Spielbanken besteht. Eine Ausnahme hiervon ist für bestimmte staatliche Lotterien vorzusehen.

Eine vernünftige Regulierung des Glücksspiels ermöglicht die Kanalisierung des Spielbedürfnisses in geordnete Bahnen, also in begrenzte und mit Auflagen versehene Angebote unter effizienter Aufsicht, ausgerichtet an den Zielen der Kanalisierung, der Betrugsbekämpfung und der Suchtprävention. Gleichklang der Schutzniveaus erreicht man durch Begrenzungen dort, wo sie fehlen, und Öffnungen dort, wo sie zur Kanalisierung erforderlich sind. Das Konzessionssystem für private und staatliche Spielbanken hat sich seit Jahrzehnten bewährt und steht beispielhaft für eine verantwortungsbewusste Glücksspielregulierung – es ist Ausgangspunkt für eine abgestufte zukunftsfähige Glücksspielregulierung in allen Bereichen.

Über den Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS)

- Der BupriS vertritt elf staatlich konzessionierte Spielbankenunternehmen in privater Trägerschaft mit 35 Standorten in sechs Bundesländern (Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz).

- Sitz des BupriS ist Berlin.

- Vorstandsvorsitzender ist Martin Reeckmann (Rechtsanwalt).

- 2,9 Mio. Gäste haben 2009 die 36 privaten Spielbanken besucht.

- Die Spielbanken im BupriS erzielten 2009 einen Bruttospielertrag in Höhe von 264,7 Mio. Euro. Hiervon wurden dem Fiskus 147 Mio. Euro in Form von Abgaben und Steuern bereitgestellt.

In BupriS zusammengeschlossene Unternehmen: Spielbank Bad Neuenahr GmbH & Co. KG; Spielbank Bad Homburg Wicker & Co. KG; Spielbank Berlin Gustav Jaenecke GmbH & Co. KG; Spielbank Frankfurt GmbH & Co. KG; Kurhessische Spielbank Kassel/Bad Wildungen GmbH & Co. KG; Ostsee Spielbanken GmbH & Co. KG; Spielbank Hamburg, Jahr + Achterfeld KG; Spielbank Mainz/Trier/Bad Ems GmbH & Co. KG; Spielbankgesellschaft Mecklenburg GmbH & Co. KG; Spielbank Niedersachsen GmbH; Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG

Quelle: Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS)www.wettrecht.de Tel. 0700 / WETTRECHT