30.03.20111 Hamburg (dpa) - Der Internet-Glücksspielvermittler Tipp24 hofft auf eine Rückkehr auf den deutschen Markt. Nach den Entscheidungen mehrerer hoher Gerichte sei das Vermittlungsverbot für Lottospiele im Internet nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag nicht anwendbar, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens vom Mittwoch in Hamburg.
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Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Der Glaube der ehemaligen deutschen Glücksspielvermittler in die deutsche Politik kehrt zurück
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Wolfgang Kubicki, haben die Ankündigung von Tipp24, im Falle einer vernünftigen und zukunftsweisenden Glücksspielrechtsnovelle nach Deutschland zurück zu kehren, begrüßt:
"Die Glücksspielanbieter sind bereit, sich unter strengen Vorgaben konzessionieren zu lassen. Sie sind auch bereit, durch Steuern und Zweckerträge hier in Deutschland ihren Beitrag dazu zu leisten, dass soziale und kulturelle Einrichtungen sowie der Breitensport gefördert werden. Das ist eine klare Aussage. Es ist Aufgabe der Politik, nun verlässliche und mit europäischem Recht in Einklang stehende Regelungen zu treffen", erklärte Hans-Jörn Arp heute (30. März 2011) in Kiel.
Der FDP-Fraktionsvorsitzender Kubicki sieht mit dem heutigen öffentlichen Bekenntnis ein wesentliches Argument der Kritiker gegen die Zustimmung zum schleswig-holsteinischen Vorschlag als widerlegt an: "Wir hören immer wieder, die Unternehmen würden niemals nach Deutschland kommen. Das stimmt nicht, weil die Unternehmen gerade bei einer Tätigkeit im Internet durch einen Sitz im Inland ganz erheblich an Seriosität gewinnen. Wahr ist, dass Deutschland mit dem jetzigen Glücksspielstaatsvertrag seit Jahrzehnten hier ansässige Unternehmen gezwungen hat, außer Landes zu gehen", so Kubicki.
Arp und Kubicki kündigten an, die Schleswig-Holsteinischen Regierungsfraktionen würden einem neuen Glücksspielstaatsvertrag nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass dieser den Ansprüchen des europäischen Rechts gerecht wird:
"Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch. Er entspricht europäischem Recht und bietet eine bessere Suchtprävention als die derzeitigen Regelungen. Das ist unser Maßstab", so Arp und Kubicki.
Beide äußerten die Hoffnung, dass die "Heimkehrer" nach der Verabschiedung des neuen Glücksspielrechts bei der Suche nach einem Standort in Deutschland Schleswig-Holstein in Erwägung ziehen werden.
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