Samstag, 30. Mai 2015

Strauß-Kritiker droht Strafbefehl wegen Verunglimpfung

Ein Strauß-Kritiker soll endlich schweigen
Hat der CSU-Übervater kriminell erwirtschaftete Millionen vererbt?
Ein Ex-Beamter sagt ja - und hat prompt Ärger
Der Strauß-Kritiker Wilhelm Schlötterer ist seit Jahrzehnten ein Widersacher der CSU-Spitze. Nun will die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen ihn verhängen. Doch Schlötterer gibt nicht auf.
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Der frühere Beamte ist seit Jahrzehnten Gegenspieler mächtiger CSU-Politiker. Als Finanzbeamter hatte er Anfang 1993 die Amigo-Affäre ins Rollen gebracht, die zum Sturz des damaligen Ministerpräsidenten Max Streibl (CSU) führte.
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Die Abendzeitung berichtet:
Franz Georg Strauß: "Schlötterer ist ein Denunziant"
Wilhelm Schlötterer bleibt bei der Darstellung, dass FJS ein mit den Einkünften als Ministerpräsident nicht erklärbares Millionen-Vermögen gehortet habe. Der Buchautor erklärte der AZ: „Dafür gibt es zahllose Aussagen.“ Aber auch er muss eingestehen, dass diese Indizien dem OLG nicht reichten.

Spekulationen über illegale Einnahmen begleiteten Franz Josef Strauß schon zu Lebzeiten.Vor allem in seiner Zeit als Verteidigungsminister stolperte er in mehrere Affären. Vor Gericht kam er jedoch nie.

Der „Spiegel“ durfte nach einem heftigen juristischen Schlagabtausch behaupten, dass Strauß der „Ruch der Korruption“ anhefte.
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Strauß darf man auch ungestraft einen "Zwangsdemokraten" nennen.

Verfassungsgericht/Giordano Quelle

Wikipedia: Die Spiegel-Affäre gilt als wesentliche Stärkung der Pressefreiheit und der Rolle des investigativen Journalismus, auch gegenüber machtvollen Politikern wie Strauß.

Im Jahr 2012 wurde bekannt, dass der BND jahrelang die Redaktion bespitzelte und zu manipulieren versuchte. Eine Einsicht in die damaligen Akten wurde den recherchierenden Redakteuren des Spiegel auch fünfzig Jahre nach der „Affäre“ verweigert.
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Die Spiegel-Affäre
Fernsehfilm Deutschland 2014
Die Spiegel Affäre ist ein Politthriller auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges...
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Bundesverfassungsgericht zum Presserecht
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Strauß über seine Gegner
"Arschloch, paranoides (über Rudolf Augstein). Filzpantoffel-Politiker (Helmut Kohl). Gehirnprothesenträger (Studenten). Handlanger Moskaus (die Regierung Brandt). Kryptokommunisten (Bayern-SPD). Mini-Napoleon der Publizistik (wieder Augstein). Pseudoliterarische Subkultur. Ratten und Schmeißfliegen (Schriftsteller). Verhetzte Kreaturen (Demonstranten)."  Weiter zum vollständigen Artikel ...

Mit dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Herbert Wehner, lieferte sich Franz Josef Strauß hitzige Wortgefechte. Die FDP nannte der CSU-Politiker einen "Sauhaufen" und sogar den Partner CDU beleidigte Strauß - als Saustall ohnegleichen. Mit „politische Pygmäen“ beschimpfte er die Truppe um Helmut Kohl 1976:
"Die politischen Pygmäen der CDU - diese Zwerge im Westentaschenformat! Diese Reclam-Ausgabe von Politikern...!"
Franz Josef Strauß
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Pressefreiheit

Propaganda auf Bestellung: Das ist Putins Troll-Fabrik - und so funktioniert sie
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Einen "schwarzen Tag für die Meinungsfreiheit" nennt Amnesty International die Bestätigung des Urteils gegen den saudischen Blogger Raif Badawi. Ihm könnte schon bald wieder die Peitsche drohen. Das höchste Gericht bestätigte ein Urteil vom vergangenen Jahr, demzufolge der 31-Jährige für zehn Jahre ins Gefängnis muss, 1000 Peitschenhiebe erhält und knapp 240.000 Euro zahlen muss, wie die saudische Zeitung Okaz am Sonntag berichtete. Er hatte auch Kritik an der saudischen Religionspolizei geübt. Verurteilt wurde der Blogger dafür, den Islam beleidigt zu haben.
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Erdogan fordert lebenslange Haftstrafe für Chefredakteur
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„Sehr geehrter Herr Staatspräsident, was wollen Sie von uns? Wollen Sie uns einschüchtern?“ In einem offenen Brief wendet sich die türkische Tageszeitung „Hürriyet“ an Präsident Recep Tayyip Erdogan.
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Nur gut, dass wir in Deutschland leben!
Bundesverfassungsgericht zur Pressefreiheit:
„Kritischer Journalismus als Verfassungsauftrag“

Der Autor und frühere Ministerialbeamte Wilhelm Schlötterer soll das Andenken von Franz Josef Strauß verunglimpft haben. Die Staatsanwaltschaft München I hat daher beim Amtsgericht einen Strafbefehl beantragt.

Schlötterer hatte 2009 behauptet, der 1988 gestorbene CSU-Politiker Strauß habe seinen Kindern ein hohes Millionenvermögen vererbt, wobei das Geld zum Teil kriminell erwirtschaftet und nicht versteuert gewesen sei.
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Schlötterer hatte 2009 das Buch „Macht und Missbrauch - Franz Josef Strauß und seine Nachfolger“ veröffentlicht und auf einer Lesereise beworben. Damals forderte der frühere Steuerfachmann im Finanzministerium die Justiz auch auf, einen nachträglichen Einzug illegal erworbenen Strauß-Vermögens zu prüfen.

Anschließend waren die drei Strauß-Kinder sowohl straf- als auch zivilrechtlich gegen den Ex-Beamten vorgegangen. Zivilrechtlich versuchte Strauß-Sohn Max, Schlötterer eine Wiederholung der Äußerung zu verbieten.

Dabei ging es um die Frage, ob Strauß seinen Kindern 300 Millionen Mark vererbt hatte.
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Der Rechtsstreit zog sich fünf Jahre hin - das Oberlandesgericht Köln gab Max Strauß in zweiter Instanz kürzlich recht. Dieses Urteil will Schlötterer ebenfalls nicht akzeptieren.

Gleichzeitig hatten die Strauß-Kinder im Mai 2010 Strafanzeige gegen Schlötterer bei der Münchner Staatsanwaltschaft erstattet. Laut Staatsanwaltschaft soll Schlötterer Strauß im Dezember 2009 bei einer Autorenlesung mit seinen "nicht erweislichen" Behauptungen "verächtlich gemacht haben".
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Der ehemalige Augsburger Oberstaatsanwalt  Reinhard Nemetz ist seit dem 1. August 2014 Präsident des größten deutschen Amtsgerichts in München.
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s.a. Ermittlungsverfahren gegen Mollath-Verteidiger Dr. Strate
Zuletzt war er wegen des Falls Gurlitt in die Kritik geraten.

SPON: CSU-Ikone Strauß kassierte Schmiergelder
Wilhelm Schlötterer : Meine Vorwürfe werden bestätigt
Nun soll Schlötterer für etwas büßen, was FJS zu Lebzeiten, selbst über viele Jahre, hingenommen hatte!
........ wird im Jahre 2015 aufgedeckt, was doch Bernt Engelmann in "Das neue Schwarzbuch über FJS" bei k&w schon 1980 in einer sauberen Dokumentation abgeliefert hatte.
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Schwarzbuch: Franz Josef Strauß
von Wolfgang Roth (Herausgeber), Ingrid Matthäus (Herausgeber), Dieter Lasse (Herausgeber), Bernt Engelmann (Mitarbeiter)
Verlag: Kiepenheuer und Witsch; Auflage: 1. (1972)
Sprache: Deutsch
ISBN-10: 3462009052
ISBN-13: 978-3462009057

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Das neue Schwarzbuch Franz Josef Strauß
von Bernt Engelmann (Autor)
Verlag: Kiepenheuer & Witsch GmbH (November 1982)
ISBN-10: 3462013904
ISBN-13: 978-3462013900
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Franz Josef Strauß starb am 3. Oktober 1988.

Bernt Engelmanns "Das neue Schwarzbuch über FJS" erschien nach dem Schwarzbuch: Franz Josef Strauß ebenfalls zu seinen Lebzeiten. FJS hatte mehrere Jahre Zeit dagegen vorzugehen, was er entgegen der 1. Veröffentlichung aus dem Jahr 1972 nicht tat.

In der ZEIT vom 29. Februar 1980 war zu lesen:
STRAUSS: Es ging und geht darum. 1978 versuchte Engelmann nach dem Fall Filbinger einen Fall Strauß zu konstruieren. Da ging’s ja dann los: So, jetzt können wir dann einen nach dem anderen aufs Korn nehmen, da war auch der Carstens dran, und dann haben sie alles Mögliche damals in jener Pressekonferenz behauptet. Engelmann hat dort das große Wort geführt. Und auf die Frage, ob ich prozessiere, habe ich gesagt: Nein. Warum nicht? Weil ich nicht mit „Ratten und Schmeißfliegen“ einen Prozeß führe. Das hat auch nichts mit Unbesonnenheit zu tun, ich kann eiskalt austeilen.
Strauss wollte eine juristische Auseinandersetzung mit Bernd Engelmann nicht wagen, da er nicht wissen konnte, was Bernd Engelmann mit seinen STASI-Kontakten, dann bei Gericht noch alles hätte vorlegen können.

Als der von Engelmann vertretene Presseausschuß Demokratische Initiative 1978 in einer Broschüre auf die Tatsache verwies, Franz Josef Strauß sei während des Dritten Reiches Nationalsozialistischer Führungsoffizier gewesen,[4] reagierte Strauß mit der Äußerung, er führe „gegen Ratten und Schmeißfliegen“ keine Prozesse, die insbesondere vor der Bundestagswahl 1980 für politische Kontroversen sorgte.[5] Edmund Stoiber wiederholte den Vergleich 1980 als „ausschließlich“ gegen Engelmann gerichtet und seine „seit Jahrzehnte[n] geführten ‚Verleumdungs- und Denunziationskampagnen‘ gegen die CSU und ihren Vorsitzenden“.[6] Gert Heidenreich verfasste 1981 eine Dokumentation unter dem Titel Die ungeliebten Dichter. Die Ratten-und-Schmeißfliegen-Affäre, zu der Engelmann das Nachwort beisteuerte.[7]
Quelle: wikipedia


Staatsregierung verstieß gegen Landesverfassung
Nur gesetzestreu zu sein, reicht nicht!
Bayerischer Verfassungsgerichtshof (VGH):
"Den Kabinettsmitgliedern obliegt eine gesteigerte Sorgfaltspflicht im Umgang mit öffentlichen Mitteln, die noch über die eines einfachen Abgeordneten hinausgeht", heißt es.

"Es ist daher zu erwarten, dass Kabinettsmitglieder gerade bei Ausgaben in eigener Sache zulasten der Staatskasse besondere Sorgfalt walten lassen."
Denn, so der VGH weiter:
"Fehlt es an einem dieser Vorbildfunktion gerecht werdenden Verhalten, kann dies zugleich Folgen im Hinblick auf die Eignung für ein Regierungsamt haben, das in besonderem Maß persönliche Integrität voraussetzt."
Auch das „allgemeine Persönlichkeitsrecht“, auf das sich Seehofer und Landtagspräsidentin Barbara Stamm in der Verwandtenaffäre berufen haben, lassen sie nicht gelten:
„Bei den betroffenen Politikern handelt es sich um Personen, die aufgrund ihrer Wahl zu Abgeordneten und der Ernennung zum Regierungsmitglied ohnehin in der Öffentlichkeit stehen. Die Verhaltensweisen, auf die sich die Anfragen beziehen, sind nicht dem privaten, sondern dem beruflichen Bereich zuzuordnen. weiterlesen
Gleiches muß auch für den mehrmaligen Minister und langjährigen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß gelten! Insbesondere nach der Amigo-Affäre, den vielen Büchern und dem Recht des Spiegels behaupten zu dürfen, dass FJS der „Ruch der Korruption“ anhefte.
Dünnhäutig: Der Angegriffene
Kein anderer Politiker bemühte die Gerichte so oft wie Strauß. Oft ging es gegen den Spiegel, oft gegen andere - mit und ohne Scheunenwand.

Ja, man darf Strauß ungestraft einen "Zwangsdemokraten" nennen - bescheinigte am Ende des Instanzenzugs das Verfassungsgericht dem Publizisten Ralph Giordano.
Quelle

Dr. Winfried Maier, Augsburg; Vortrag anlässlich der 6. Speyerer Demokratietagung der Hochschule Speyer zum Thema „Korruption in Politik und Verwaltung“. Wie Politiker die Strafverfolgung in Deutschland beeinflussen.
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Bundesverfassungsgericht:
BVerfG: "FCK CPS" als Abkürzung für „Fuck Cops“ nicht strafbar
„Kollektivbeleidigung“ nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe
Pressemitteilung Nr. 23/2015 vom 28. April 2015
Beschluss vom 26. Februar 2015
1 BvR 1036/14

Auch Richter und Staatsanwälte dürfen kritisiert werden – die Große Kammer des EGMR schützt das Recht der Anwälte auf Justizkritik.
Die Große Kammer erklärte nun in ihrer Entscheidung, sie sehe darin zwar weiterhin einen legitimen Grund zur Einschränkung der Meinungsfreiheit, jedoch könnten unter bestimmten Bedingungen auch Richter und Staatsanwälte mit Kritik konfrontiert werden.
Wenn ein Anwalt sich mit einem Justizskandal konfrontiert sieht, dann darf er das öffentlich anprangern. Solange er nicht lügt, beleidigt oder irreführende, ins Blaue hinein geäußerte oder nicht zur Sache gehörende Bemerkungen dabei macht, ist er vor Strafverfolgung sicher. In diesem Sinne hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs in Straßburg den verheerenden Eindruck, den das Gericht in der Sache Morice v. Frankreich vor knapp zwei Jahren hatte entstehen lassen, heute wieder korrigiert: Whistleblowing durch Anwälte ist erlaubt und geschützt.
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Haufe – Urteilssammlung zur Beleidigung
Die Beleidigung im engeren Sinne ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. Voraussetzung hierfür ist die vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Beleidigten oder einem Dritten.

Weitere kritische Bücher:

Das Buch "Die Selbstbediener - Wie bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen" von Hans Herbert von Arnim erscheint und tritt die Diskussion um die "Familienaffäre" los. Zwei Tage später diskutiert der bayerische Landtag über Arnims Kritik.
"Aktualisierte Ausgabe" Broschiert – 15. April 2013
von Hans Herbert von Arnim (Autor)
Ein handfester Skandal
ISBN-10: 345360301X
ISBN-13: 978-3453603011
Peer Steinbrücks Honorare sind ein Klacks gegen den Eifer, mit dem bayerische Abgeordnete sich die Taschen füllen. Hans Herbert von Arnim deckt auf, wie die Parteien in trauter Einigkeit das Recht und sämtliche Kontrollen aushebeln, um sich immer neue Geldquellen zu erschließen – eine besonders krasse Form öffentlicher Verschwendung, mit der die etablierten Parteien ihre Herrschaft sichern und sich gegen außerparlamentarische Konkurrenz abschotten. Die fatale Folge: Keiner demokratischen Kontrolle verpflichtet, vertieft sich die Kluft zu den Bürgern immer mehr.

»Niemand außer dem Bundesverfassungsgericht hat schon so viele Gesetze aus den Angeln gehoben wie diese Einmann-Instanz namens Hans Herbert von Arnim.« (Die Zeit)
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Macht und Missbrauch: Von Strauß bis Seehofer
Ein Insider packt aus
Der Bestseller über Amigos und Affären der Politik
Wilhelm Schlötterer (Autor)  

Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt
Wilhelm Schlötterer (Autor)
Die skrupellosen Machenschaften von Politik und Justiz
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Weitere Bücher.....
Politische Justiz in unserem Land.......
Allein gegen Kohl, Kiep & Co.
Ein Ermittler lässt sein Leben bei diesen Ermittlungen und der andere mußte seine Karriere bei der Staatsanwaltschaft beenden.
Ein spannendes Buch über Demokratie in Deutschland.
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Strauß: Aufstieg und Fall einer Familie Taschenbuch
2. Januar 2008

von Werner Biermann (Autor)
Die Geschichte der Familie Strauß ist die faszinierende Geschichte eines Aufstieges vom Handwerkergeschlecht zum Herrscherclan. Im Mittelpunkt ein Politiker, der die Gesellschaft polarisierte, dessen riesiger Schatten seiner eigenen Familie am Ende zum Verhängnis wurde. Eine glänzend geschriebende Familiensage und zugleich ein Kapitel deutscher Zeitgeschichte.
Verlag: rororo (2. Januar 2008)
ISBN-10: 3499623021
ISBN-13: 978-3499623028
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Als Joschka Fischer 2006 sein Bundestagsmandat zurückgab, da tat er dies mit dem Hinweis, mit ihm verlasse der letzte Rock-‘n’-Roller die politische Bühne der Bundesrepublik. Auch wenn Franz Josef Strauß mit Joseph Fischer politisch inhaltlich nur sehr wenig verbunden haben mag -- ein Rock-‘n’-Roller war, in gewisser Weise, auch er: Eine wahrhaft schillernde Persönlichkeit, die, ausgestattet mit einer außerordentlichen Schlagfertigkeit und brillanten Rhetorik, Politik mit einer naturwüchsigen Leidenschaft betrieb, wie man sie heute kaum mehr erlebt. Werner Biermann hat sich über Jahre intensiv mit dem Machtmenschen Strauß beschäftigt und zieht mit Strauß. Aufstieg und Fall einer Familie die lesenswerte Summe seiner Recherchen, die nicht zuletzt zeigt, weshalb die politischen Karrieren seiner Kinder am Ende an seinem Erbe scheitern mussten.

Strauß gehörte schon bald nach dem Beginn seiner politischen Karriere zu den prägenden Figuren der bundesrepublikanischen Nachkriegspolitik. Er gehörte zu den maßgeblichen Kräften, die die Wiederbewaffnungspolitik Adenauers mit durchsetzten. In den Unionsparteien wurde er bereits als Adenauers Nachfolger gehandelt, als er im Zusammenhang mit der von ihm selbst verschuldeten Spiegel-Affäre von seinem Amt als Verteidigungsminister zurücktreten musste -- weniger wegen der Affäre selbst, als wegen seines Versuchs, das Parlament über seine persönliche Verantwortung gezielt zu täuschen. In der Folgezeit stellte sich Strauß gerne als Opfer einer Verschwörung der Presse dar, hinter der er vorzugsweise Kommunisten und andere Verfassungsfeinde am Werke sah. Die waren seiner Meinung nach 1980 natürlich auch Schuld daran, dass er im Kampf um das Kanzleramt gegen Helmut Schmidt unterlag. Dass dann aber ausgerechnet er den Fortbestand der DDR durch einen von ihm eingefädelten Milliardenkredit für ein paar Jahre sichern half, gehört zu den jähen Wendungen ins Abwegige, mit denen Strauß die Welt immer wieder verblüffte. Im Rückblick verblüffend erscheint bei der Lektüre auch, mit welcher Selbstverständlichkeit Strauß in Bayern zum ungekrönten König aufstieg, der sein Wirken als Ministerpräsident ungestraft mit einem geradezu dynastischen Machtanspruch aufzuladen verstand. Völlig folgerichtig dagegen erscheint die Tatsache, dass sich seine Kinder in ihrem kindlichen Glauben, das System Strauß funktioniere auch nach dem Tod des Vaters weiter, in dessen Schatten verirrten. Zu sehr hatte der Patriarch sie der Realität entrückt, in die sie sich nun nicht mehr fügen konnten. So kulminierten letztlich der Aufstieg und der Fall der Familie Strauß in einer einzigen, einzigartigen Person. --Andreas Vierecke -- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.
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Pressespiegel: Schmiergeldaffäre Franz Josef Strauß
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SPON: CSU-Ikone Strauß kassierte Schmiergelder
Wilhelm Schlötterer : Meine Vorwürfe werden bestätigt
........ wird im Jahre 2015 aufgedeckt, was doch Bernt Engelmann in "Das neue Schwarzbuch über FJS" bei k&w schon 1980 in einer sauberen Dokumentation abgeliefert hatte.
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Skript Ehrverletzungsdelikte

Strafgesetzbuch (StGB)


§ 188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine üble Nachrede (§ 186) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(2) Eine Verleumdung (§ 187) wird unter den gleichen Voraussetzungen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Strafgesetzbuch (StGB)

§ 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.

§ 193 Wahrnehmung berechtigter Interessen
Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder Urteile von seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.


Was bedeutet Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nach § 189 StGB?

Im Gegensatz zu den §§ 185, 186, 187 StGB, die die Ehre lebender Personen schützen sollen, wird durch § 189 StGB das Andenken Verstorbener vor Verunglimpfung geschützt.
Verunglimpfung im Sinne des § 189 StGB kann grundsätzlich jede der in den §§ 185, 186, 187 StGB unter Strafe gestellten Tathandlungen sein. Allerdings muss es sich abgesehen von der Verleumdung, die immer verunglimpfenden Charakter hat, um eine besonders schwere Ehrkränkung handeln. Die Frage, ob eine Ehrkränkung besonders schwer ist, wird an Maßstäben wie Inhalt, Form oder Gelegenheit der Äußerung festgemacht. Beispiele hierfür wären besonders üble Schimpfworte oder auch ehrverletzende Äußerungen im Rahmen der Beerdigung des Verstorbenen.

Wann wird die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener strafrechtlich verfolgt?


Ebenso wie die Beleidigung wird auch die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gemäß § 194 Abs.2 S.1 StGB grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigte sind die Angehörigen des Verstorbenen. Deren Antragsrecht ist aber gemäß § 77 Abs.2 StGB gestaffelt. Zuerst sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder antragsberechtigt. Hat der Verstorbene keine solchen Angehörigen, rücken zuerst die Eltern, dann die Geschwister und dann die Enkel nach.
Allerdings bedarf es gemäß § 194 Abs.2 S.2 StGB keines Strafantrages, wenn die Verunglimpfung durch Verbreiten von Schriften, in einer Versammlung oder bei einer Darbietung im Rundfunk begangen wurde, und wenn der Verstorbene sein Leben als Opfer der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verloren hat und die Verunglimpfung hiermit zusammenhängt. Die Verfolgung von Amts wegen ist jedoch ausgeschlossen, wenn ein antragsberechtigter Angehöriger der Strafverfolgung widerspricht.

Wie wird die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener bestraft?

Die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ist in § 189 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bedroht.

Was versteht man unter der Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB?

Die Wahrnehmung berechtigter Interessen ist ein spezieller Rechtfertigungsgrund für ehrverletzende Äußerungen im Sinne der §§ 185, 186 StGB. Demnach ist eine Beleidigung oder üble Nachrede nicht strafbar, wenn diese in Wahrnehmung berechtigter Interessen begangen werden.
Das Gesetz nennt in § 193 StGB verschiedene Fälle, die als Wahrnehmung berechtigter Interessen anzusehen sind: tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen; Äußerungen, welche zur Ausführung der Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden; Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen; dienstliche Anzeigen oder Urteile von Seiten eines Beamten.
Dabei muss aber stets eine Interessenabwägung erfolgen. Das Äußerungsinteresse muss mindestens so hoch anzusehen sein wie das Achtungsinteresse desjenigen, dessen Ehre verletzt wurde. Bei Tatsachenbehauptungen im Sinne § 186 StGB muss man zumindest in einem zumutbaren Rahmen versucht haben, den Wahrheitsgehalt der Tatsachenbehauptung aufzuklären.

Soweit die Äußerungen im Bereich der öffentlichen Meinungsbildung stattfinden, ist aber ein großzügiger Maßstab an das Äußerungsinteresse anzulegen.

§ 193 StGB greift aber nur soweit der ehrverletzende Charakter der Äußerung oder Tatsachenbehauptung aus deren Inhalt erwächst. Eine Anwendung des § 193 StGB scheidet aus, wenn der ehrverletzende Charakter der Äußerung aus der Form oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht. Daher kann das Gebrauchen von Schimpfworten zur Wahrnehmung berechtigter Interessen nicht durch § 193 StGB gerechtfertigt werden.
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Hetze gegen Widerstandskämpfer: Staatsanwalt ermittelt gegen Burschenschafter

In ähnlichen Fällen hatten Richter bereits Geld- und auch Haftstrafen verhängt, wenn Widerstandskämpfer als "Landesverräter" bezeichnet wurden.
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