Mittwoch, 20. Mai 2015

Justiz-Opfer: Wenn ein Richter zur Entlastung wird – Freispruch für Baronin von Marschall


Pressemitteilung vom 06.05.2015

München – Vor dem Strafgericht des Amtsgerichts München fand gestern, den 05.05.2015, eine außergewöhnliche Hauptverhandlung statt.

Die Angeklagte, Celine Freifrau von Marschall, Vorstandmitglied des Justiz-Opfer e.V., wurde im Jahr 2014 von zwei Münchener Familienrechtsanwältinnen bezichtigt, während einer Verhandlung vor dem Familiengericht uneidlich falsch ausgesagt zu haben.

Das zunächst von der Staatsanwaltschaft eingestellte Verfahren wurde nur deshalb wieder aufgenommen, weil sich die beiden Familienanwältinnen mit der Einstellung des Verfahrens nicht abfinden wollten.

Bereits während der Beweisaufnahme zeichnete sich ab, dass der Vorwurf der Anklage gegen Freifrau von Marschall in sich zusammenfallen würde. Der einzige vom Gericht geladene Belastungszeuge, Richter Dr. Z., musste während seiner Vernehmung letztendlich doch einräumen, dass die Aussagen, wegen derer die Baronin nun vor Gericht stand, einen durchaus weiten Interpretationsspielraum zuließen, er sich darüber aber keine weiteren Gedanken machte und deshalb damals auch keine präziseren Nachfragen für erforderlich hielt.

Auch an den genauen Wortlaut seiner Fragestellung könne er sich nicht mehr genau erinnern. Darüber hinaus seien die Hauptverhandlungsprotokolle inhaltlich doch eher als diktierte Zusammenfassungen zu verstehen.

Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft München hielt trotz dieser eindeutigen Eingeständnisse an dem Vorwurf der uneidlichen Falschaussage fest und beantragte eine Geldstrafe.

Der Verteidiger von Freifrau von Marschall, der Landshuter Rechtsanwalt Maximilian Kaiser Kaiser Hafeneder Zieglmeier - Rechtsanwälte / Steuerberater, machte in seinem sehr engagierten Plädoyer geltend, dass der Angeklagten jedenfalls kein Vorsatz für eine Falschaussage nachweisbar sei, selbst wenn man den Wortlaut der protokollierten Aussagen als widersprüchlich interpretieren könnte.

Vielmehr sei die Angeklagte ihrer staatsbürgerlichen Pflicht als Zeugin nachgekommen und es wäre die Aufgabe des Familiengerichts gewesen, Unklarheiten durch explizites Nachfragen auszuräumen, um inhaltlich gerade keinen Spielraum für Spekulationen und Interpretationen übrigzulassen.

Jeder Zeuge stünde vor Gericht erheblich unter Druck und unterläge keiner Bringschuld für die Eindeutigkeit seiner Aussagen. So aber könne das Strafverfahren allenfalls mit einem Freispruch enden.

Für Gerichtsverfahren durchaus ungewöhnlich, erhielt der Verteidiger für seine Ausführungen tosenden Applaus aus dem gut gefüllten Zuschauerbereich, was die Richterin jedoch zu der Drohung veranlasste, den Sitzungssaal räumen zu lassen, falls nicht endlich Ruhe herrsche. So etwas habe sie noch nie erlebt, bekundete die Juristin.

Schließlich folgte das Gericht auch dem Antrag der Verteidigung und sprach Celine Freifrau von Marschall vom Vorwurf der uneidlichen Falschaussage auf Kosten der Staatskasse frei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

CvM

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Mit freundlichen Grüßen

Celine Freifrau von Marschall, Schatzmeisterin und Pressesprecherin

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In enger Kooperation mit der Internetplattform "Justizalltag und Justizskandale" auf http://www.justizalltag-justizskandale.info/

Der gemeinnützige Verein Justiz-Opfer e. V. richtet sich im allgemeinen nicht auf Einzelfälle, die aber sowohl im Ganzen gewisse Mißstände aufzeigen, somit gegen diese Defizite in Strukturen und Systemen, die diese Mißstände erzeugen. Er umfasst inzwischen über mehrere hundert Opfer der bayerischen Justiz mit zunehmender Tendenz aus dem gesamten Bundesgebiet. Fast täglich kommen neue Fälle hinzu und immer mehr Rechtsanwälte aus ganz Deutschland beklagen und schildern ihre negativen Erfahrungen mit der bundesdeutschen Justiz.


Pressemitteilung zum “Beleidigungsverfahren” gegen Celine Freifrau von Marschall 
Der Beleidigungsmissbrauch durch die deutsche Justiz

Offensichtlich scheint es bei der Justiz sehr beliebt zu sein, dass man versucht Vorstands- und Gründungsmitglieder  des Vereins Justiz-Opfer e. V. zu kriminalisieren. Auch Kritiker werden gerne mit Beleidigungsanzeigen überzogen. Bei einem anderen Gericht hatte das Vorstandsmitglied Christoph Klein ebenfalls ein ähnliches Verfahren – auch die Gründungsmitglieder Heinz Faßbender und Hardy Kaiser werden seit Jahren wegen angeblicher Beleidigungen von der “Justiz” aus Görlitz verfolgt. Zufall oder Absicht……? Das ist die große Frage…. Journalisten sollten hier mal nachfragen!
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