Dienstag, 12. Mai 2015
Landgericht Koblenz: Berufung von Ex-Lotto-Chef abgewiesen
Die Berufung von Ex-Lotto-Chef Schössler ist abgewiesen worden. Es bleibt damit bei der Bewährungsstrafe wegen Betrugs.
In dem Berufungsverfahren wurde auch Finanzstaatssekretär Barbaro am Montag belastet.
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Wegen Betrugs hatte das Amtsgericht Koblenz den damals 66-jährigen Hans-Peter Schössler im November 2014 verurteilt - zu einer Haft von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und einer Zahlung von 72.000 Euro. Das Landgericht sah den Vorwurf nun als bestätigt an, wie eine Sprecherin mitteilte. Es ging um zwei von Tippern nicht abgeholte Gewinne aus den Jahren 2008 und 2009, die von Lotto Rheinland-Pfalz nicht wie vorgeschrieben an den Deutschen Lotto- und Totoblock gemeldet wurden.
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Barbaro dementiert Mitwisserschaft bei Lotto-Skandal
Das Finanzministerium weist Vorwürfe zurück, Staatssekretär Barbaro habe frühzeitig von Missständen bei Lotto Rheinland-Pfalz gewusst.
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Prozess um vergessene Gewinne
Ex-Lotto-Chef bekommt Bewährungsstrafe
Selbstanzeige gestellt
Hans-Peter Schössler war 16 Jahre lang Geschäftsführer bei Lotto Rheinland-Pfalz. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe zeigte er sich bei der Staatanwaltschaft Koblenz selbst an und bat die Behörde, sein Verhalten strafrechtlich zu überprüfen. Nach Erhebung der Anklage räumte er im Frühjahr 2014 seinen Posten - und begründete das ausdrücklich mit dem Betrugsprozess gegen ihn. Schössler sagte damals, er wolle Schaden von Lotto Rheinland-Pfalz abwenden. Das Unternehmen hat die vergessenen Gewinne mittlerweile an den Deutschen Lotto- und Totoblock zurückgezahlt.
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