Mittwoch, 14. September 2011

Schleswig-Holstein - Alleingang beim Glücksspiel beschlossen

Schleswig-Holstein beschließt die Öffnung des Sportwetten-Marktes. Der Kieler Landtag beschloss damit das „wahrscheinlich modernste Glücksspielgesetz Europas“, so CDU-Fraktionsvize Hans-Jörn Arp. Das Gesetz stieß bei privaten Wettanbietern auf Zustimmung. weiter lesen

Schleswig-Holstein: Neues Glücksspielgesetz

Kommentar zu Glücksspielgesetz
Wer glaubt, er könne im Internetzeitalter Wetten privater Anbieter verbieten, ist weltfremd.
Dass ein vom Staat organisiertes und beworbenes Glücksspiel weniger abhängig macht als das von bwin, Fluxx & Co., war immer eine Mär. Damit wollten sich die staatlichen Lottogesellschaften nur die Konkurrenz vom Hals halten und ihre Pfründe sichern. weiter lesen

Kiel: Glücksspiel im Norden liberalisiert
Der Landtag in Schleswig-Holstein hat mit seiner schwarz-gelben Mehrheit das umstrittene Glücksspielgesetz beschlossen. Danach behält der Staat zwar das Glücksspielmonopol für Lotto und Toto. Beschränkungen bei deren Vertrieb oder Werbung werden jedoch weitgehend aufgehoben. Auch Casinospiele und Poker im Internet sind künftig im Norden erlaubt. Für Sportwetten können private Anbieter staatliche Lizenzen erwerben. Die anderen Bundesländer peilen bislang einen sehr viel restriktiveren Glücksspielstaatsvertrag an. weiter lesen

Schleswig-Holstein macht sein Glück

- Landtag beschließt in 3. Lesung eigenes Glücksspielgesetz
- Lottoverband begrüßt das neue Gesetz ausdrücklich

Hamburg, 14.09.2011 – Der Kieler Landtag hat heute in 3. Lesung ein Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) verabschiedet. Der Deutsche Lottoverband (DLV) begrüßt diese Entscheidung. "Durch dieses Gesetz ist es den unabhängigen Lotterievermittlern künftig endlich wieder möglich, vollumfänglich tätig zu werden", so DLV-Präsident Norman Faber. Die Regelungen für unabhängige Vermittler stellen einen erfolgreichen, verantwortungsbewussten Vertrieb staatlich veranstalteter Lotterien und ein hohes Maß an Jugend- und Spielerschutz sicher. Sie stärken damit zugleich die staatlichen Lotterien und ihre gemeinnützigen Zwecke.

Das neue Gesetz beseitigt die europarechtswidrigen Beschränkungen des Vertriebs der nachweislich harmlosen Lotterien, insbesondere das Internetverbot, sowie Werbebeschränkungen, die der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) harmlosen Lotterien auferlegt hatte.

Zentrale Änderung ist eine Neuausrichtung der gesetzlichen Ziele des Glücksspielrechts, nachdem der GlüStV vor dem Europäischen Gerichtshof und den deutschen Gerichten wegen Inkohärenz gescheitert ist. Das zentrale Gesetzesziel des bisherigen GlüStV – die Suchtbekämpfung – war nicht aufrichtig und stand im Widerspruch zum wirklichen Interesse des Staates an den Glücksspieleinnahmen. Das neue Glückspielgesetz in Schleswig-Holstein beendet dieses gescheiterte Konzept. Es verfolgt stattdessen das Ziel, Glücksspiele und ihren Vertrieb in geordnete Bahnen zu lenken und zu überwachen. Differenzierte Regulierungen berücksichtigen die unterschiedlichen Gefahren der verschiedenen Glücksspielbereiche. Mit einem strengen Genehmigungsverfahren kann erstmalig ein geordnetes privates Sportwettangebot etabliert und kontrolliert werden. Zugleich wird bei den großen Lotterien (Lotto, Glücksspirale, Klassenlotterien) das Veranstaltungsmonopol neu begründet. Den so kontrollierten Lotterien wird ein freiheitlicher Vertrieb durch private Annahmestellen und Vermittler zur Seite gestellt. "Das Gesetz räumt endlich mit der Fiktion einer 'Lottosucht' auf", so Faber. "Entgegen allen anderen Behauptungen wird durch die Neuausrichtung das Lotterieveranstaltungsmonopol besser gesichert als bisher."

In einigen Bundesländern wird inzwischen das schleswig-holsteinische Gesetz als Vorlage für einen bundesweit gültigen, gerichtsfesten Staatsvertrag diskutiert. Sollten die 15 anderen Länder keinen entsprechenden Konsens mit dem nördlichsten Bundesland finden, drohen ihnen eine Fortsetzung des bestehenden Rechtschaos und erneute Schelte aus Brüssel.
Quelle: Deutscher Lottoverband

Der Kieler Landtag hat am Mittwoch ein neues Glücksspielgesetz verabschiedet, das eine weitreichende Liberalisierung des Glücksspielmarktes ab 2012 vorsieht. Damit bricht Schleswig-Holstein aus der Reihe der übrigen 15 deutschen Bundesländer aus. Während deren Vorschlag von der EU-Kommission als europarechtswidrig eingestuft worden ist, erteilten die Brüsseler Kommissare dem schleswig-holsteinischen Modell bereits grünes Licht. weiter lesen

Schleswig-Holstein hat künftig das liberalste Glücksspielgesetz in der Republik. Der Kieler Landtag beschloss am Mittwoch mit den Stimmen von CDU und FDP den umstrittenen Alleingang des nördlichsten Bundeslandes. Dort können ab 2012 in unbegrenzter Zahl private Anbieter von Sportwetten Lizenzen beantragen. Auch Internetspiele wie Online-Poker und Online-Casinospiele sind möglich. weiter lesen

Wolfgang Kubicki: Schleswig-Holstein schreibt heute Geschichte - und reguliert den Glücksspielmarkt

Wolfgang Kubicki: Schleswig-Holstein schreibt heute Geschichte ­ und reguliert den Glücksspielmarkt. In der Diskussion über den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Top 2) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:

"Schleswig-Holstein schreibt heute Geschichte: Die Koalition aus FDP und CDU schafft als erstes Bundesland eine Regelung des Glücksspielwesens, die auch europarechtlich nicht zu beanstanden ist. Dabei handelt es sich allerdings um keine Liberalisierung, sondern um eine Regulierung des Marktes, der bislang ohne staatliche Aufsicht und Kontrolle,ohne staatliche Einnahmen, ohne Suchtbekämpfung existiert."

Vor diesem Hintergrund sei die Ablehnung des Gesetzentwurfes durch die Opposition mit dem Hinweis auf den Glücksspielstaatsvertrags-Entwurf der anderen 15 Bundesländer nicht nachvollziehbar, so Kubicki. "Unser Gesetzentwurf wurde bereits von der EU-Kommision notifiziert. Von dem Entwurf der anderen Länder wissen wir, dass er rechtswidrig ist. Forderungen, Schleswig-Holstein möge sich dem Kurs der anderen Länder anschließen, sind also absurd." Der Wunsch der Grünen nach einer Bundeskompetenz im Glücksspielwesen setze überdies den Föderalismus aufs Spiel. Die Koalition habe sich auf den richtigen Weg gemacht: "Ich appelliere an die anderen Länder, bis März eine einheitliche Regelung auf Grundlage unseres Glückspielgesetzes zu finden", so Kubicki abschließend.
Quelle: FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hat den Alleingang Schleswig-Holsteins beim Glücksspielgesetz scharf kritisiert.
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Glücksspiel: Sellering kritisiert Schleswig-Holstein
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) hat das Nachbarland Schleswig-Holstein wegen der Liberalisierung des Glücksspielmarktes dort heftig kritisiert.

Bode lobt Kieler Glücksspiel-Alleingang
Ich fühle mich durch die heutige Entscheidung bestätigt», sagte der FDP-Politiker am Mittwoch der dpa in Hannover. weiter lesen

Lotto informiert: Stellungnahme von WestLotto-Geschäftsführer Theo Goßner zur Glücksspiel-Entscheidung in Schleswig-Holstein

Münster, den 14. September 2011 – Anlässlich der Entscheidung im Landtag Schleswig-Holstein zur Liberalisierung des Glücksspielmarktes, erklärt der Geschäftsführer der größten deutschen Lotteriegesellschaft WestLotto, Theo Goßner: "In Schleswig-Holstein haben sich die Interessen der kommerziellen Glücksspielindustrie durchgesetzt. Das Land versucht, durch die Ansiedlung privater Wettanbieter und Spielvermittler zu Lasten der anderen Bundesländer Spielumsätze aus ganz Deutschland auf sich zu ziehen. Ich gehe davon aus, dass sich die anderen Länder das nicht gefallen lassen und angemessen darauf reagieren."

Durch die Entscheidung des Landtags in Schleswig-Holstein, im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern, ein eigenes Glücksspielgesetz zu verabschieden, entsteht zum ersten Mal in Deutschland ein Flickenteppich in der Regulierung von Glücksspiel. Dies wird auch zu einer Untergrabung der föderalistischen Ordnung in Deutschland führen.
Quelle: Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG

Knappe Entscheidung in Schleswig-Holstein
Beschlossen: Sportwetten und Online-Poker im Norden legal! weiter lesen

Top 2 und 26: Glücksspielvertrag/Spielhallengesetz Werner Kalinka: Zuverlässigkeitskriterien werden verschärft, Konzessionen aus anderen EU-Ländern gelten nicht automatisch in Schleswig-Holstein/Landesverordung kommt

In der Debatte des Landtages erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka:

"Es hat ein hartes Ringen um das Gesetz gegeben, gerade auch in den vergangen 14 Tagen. Es gibt deutliche Veränderungen, aus meiner Sicht Verbesserungen. Ein Ergebnis, dass nicht jedem gefallen muss, mit dem man aber leben kann.

Schleswig-Holstein bekommt ein Spielhallen-Gesetz. Dieses Gesetz, über das wir im November im Landtag diskutieren wollen, steht in einem Zusammenhang mit dem Glücksspielgesetz. Dass wir ein Spielhallen-Gesetz bekommen, ist sehr positiv. Wer hätte es noch vor einigen Monaten für möglich angesehen, dass dies so schnell kommen würde.

Lotto bleibt im Block, die Unsicherheit ist weg. Dies ist gerade auch für die Mitarbeiter von großer Bedeutung. Wir bringen dies in einem Landtagsbeschluß heute zum Ausdruck.

Das Tor zum Bund bleibt beim Glücksspiel offen. Das SH-Gesetz tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft, in seiner vollständigen Wirkung allerdings erst am 1. März 2012. Bis dahin ist Zeit, zu einer bundeseinheitlichen Lösung zu kommen.

Die Zuverlässigkeitskriterien für Betreiber werden deutlich verschärft. Sie werden durch eine Landesverordnung geregelt. Lizenzen aus anderen EU-Ländern gelten nicht automatisch in Schleswig-Holstein.

Suchprävention und Spielerschutz werden deutlich verstärkt. Der Spielerschutz wird bundeseinheitlichen Regeln angepasst.

Online-Konzessionen gibt es nur für die in Schleswig-Holstein ansässigen Spielbanken."
Quelle: CDU Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag