EuGH: Deutsche Aufsichtsbehörden für den Datenschutz dürfen nicht staatlicher Aufsicht unterstehen
Betroffen davon sind nicht die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes, die den öffentlichen Bereich überwachen, sondern Behörden wie z.B. das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, das bei der Regierung von Mittelfranken angesiedelt ist.
Der Tenor der Entscheidung lautet:
Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verstoßen, indem sie die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nichtöffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterstellt und damit das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben “in völliger Unabhängigkeit” wahrnehmen, falsch umgesetzt hat.
URTEIL DES GERICHTSHOFS vom 9. März 2010 (Az.: C‑518/07)
Urteil gegen Deutschland - Europa befreit Datenschützer von politischem Druck
Wichtiger Sieg für Deutschlands Datenschützer: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ihre Abhängigkeit von der Politik deutlich reduziert werden muss. Die bisherigen Gesetze verstoßen gegen EU-Recht, die ganze Struktur muss reformiert werden.
Luxemburg/Hamburg - Der Datenschutz in Deutschland muss neu organisiert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der EU-Kommission recht gegeben, die Deutschland eine Vertragsverletzung bei der Umsetzung von EU-Richtlinien vorwirft. Demnach sind die Datenschützer der deutschen Bundesländer nicht unabhängig genug.
Deutschlands Datenschutz: ein bunter Flickenteppich
Datenschützer fühlen sich gestärkt 09.03.2010 Quelle: SPIEGEL
Datenschutz in Deutschland - Die nächste Ohrfeige
Es ist ein vernichtendes Urteil: Der EuGH hat festgestellt, dass Deutschlands Datenschutzbehörden nicht unabhängig agieren können. Nun muss auch hier nachgebessert werden.
Eine Woche, nachdem das Bundesverfassungsgericht die deutsche Praxis der Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig verworfen hat, muss Deutschland schon wieder nachbessern: Dieses Mal hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Land verpflichtet, bei der Ordnung der Datenschutzaufsicht nachzubessern. 09.03.2010 Quelle: SZ
EU-Gericht: Deutsche Datenschützer nicht unabhängig
Die deutschen Bundesländer müssen Firmen und Verbände bei der Verwendung persönlicher Daten von Bürgern besser kontrollieren.
Die Datenschutz-Behörden der Länder seien bei der Aufsicht im privaten Bereich nicht unabhängig genug, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag (Rechtssache C-518/07). Damit verstoße Deutschland gegen EU-Recht.
Quelle: focus
EuGH befreit Datenschutzbeauftragte
Angliederung deutscher Datenschützer an Innenministerien infrage gestellt
Deutsche Datenschützer sind nicht unabhängig genug, urteilten Europas oberste Richter. Sie müssen mehr Freiheiten bekommen und sich von den Innenministerien entfernen.
Der europäische Gerichtshof hat Deutschland dazu verurteilt, seine Datenschützer anders zu organisieren.
mehr: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
FAZ, ZEIT
Nachdem der EUGH feststellte, dass die deutschen Datenschützer nicht unabhängig genug sind, drängt sich die Frage auf, ob dies die deutschen Glücksspielaufsichtsbehörden sind?
Mit dem Beschluss v. 28.3.2006 des BVerfG (Rdnr. 151-154) wurde eine Kontrollinstanz “mit ausreichend Distanz zu den fiskalischen Interessen des Staates” gefordert.
Das OLG Schleswig-Holstein sah es als erwiesen an, dass "die staatliche Glücksspielaufsicht augenscheinlich nicht ausreichend funktioniert" Urteil vom 30.07.2010 mehr
"Eine wirksame Kontrolle der Lottogesellschaften durch die Aufsichtsbehörden ist nach wie vor nicht ersichtlich, obwohl die Oberlandesgerichte München, Oldenburg, Koblenz, Brandenburg, Frankfurt/Main, Hamm und das Kammergericht in Berlin bereits deutlich machten: "Jede zur Absatzförderung geeignete Äußerung über Lotterien und Sportwetten erfüllt den Tatbestand der Werbung. Jackpotbanner, Darstellungen von Annahmestellen, virtuelle Spielscheine, Ankündigungen zu Mehrwochenspielscheine für die Urlaubszeit, Mitteilungen über neue Rubbellose oder Sonderauslosungen sind danach verboten.......Aber trotz dieser eindeutigen Urteile schreiten die staatlichen Glücksspielaufsichtsbehörden offensichtlich in keinem Bundesland gegen die Lottogesellschaften ein." Quelle: GIG-Verband mehr
Nach meiner Ansicht ist es notwendig, dass die Aufsichtsbehörden entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes staatsferner werden müssen um auch die Einhaltung des Glücksspielstaatsvertrages unabhängig leisten zu können.
Die Aufsichtsstrukturen für das deutsche Glücksspielrecht sind durch die unterschiedlichen Kompetenzen (Bundes- und Länderrechte, der Gewerbeordung und des Rundfunkstaatsvertrages) anachronistisch und zerklüftet. Wenn schon eine Reform, dann eine konsequente, konsistente und schlüssige Reform des deutschen Glücksspielrechts wie dies das Bundesverfassungsgericht bereits 2006 gefordert hat.
update vom 26.10.2010