Samstag, 12. Juni 2010

EVALUIERUNG GLÜCKSSPIELSTAATSVERTRAG

POSITION DES DEUTSCHEN LOTTOVERBANDS

Die von den deutschen Ländern mit dem geltenden Glücksspielstaatsvertrag erheblich verschärfte Regulierung im Bereich Sportwetten und Lotterien konnte bisher keines der dort angegebenen Ziele erreichen:

Von einer angeblich angestrebten Eindämmung der (empirisch für Lotto und Lotterien ohnehin nicht belegten) Spielsucht kann keine Rede sein. Der Staatsvertrag differenziert nicht zwischen den Gefährdungspotentialen der verschiedenen Glücksspielarten und erfasst einige tatsächlich suchtrelevante Formen des Glücksspiels, z.B. Automatenspiele, überhaupt nicht. Zudem geht das Werbeverhalten der staatlichen Monopolveranstalter weit über die eigentlich nur zulässige Information hinaus. Außerdem planen die staatlichen Lotteriegesellschaften nach zuverlässigen Presseberichten mittelfristig weitere Anreize im Bereich Lotto und der staatlichen Sportwette Oddset, vor allem die Einführung einer Lotterie mit noch höheren Jackpots.

Die mit dem Internetverbot angeblich verfolgten Ziele sind vollends verfehlt worden. Die Spieler weichen auf in Deutschland nicht zugelassene ausländische Anbieter aus, die dadurch einen immensen geschäftlichen Erfolg verbuchen. Das verfehlte Konzept des Glücksspielstaatsvertrages zeigt jetzt schon erhebliche negative ökonomische Folgen für das zu sichern beabsichtigte Monopol, für den Fiskus und die Destinatäre. mehr

Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag (Der Unglücksstaatsvertrag) Unterm Strich nur Verlierer