- Diskriminierung privater Glücksspielanbieter durch überzogene Vertriebsbeschränkungen und Erlaubnisanforderungen
- Umfangreiche Änderungen notwendig
- Private Lotterievermittlung muss von bürokratischen Hürden befreit werden
Hamburg, 19. Juli 2011 – Der Deutsche Lottoverband sieht sich durch die Detailed Opinion der EU-Kommission vom 18. Juli 2011 zum Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags in seiner Rechtsauffassung vollständig bestätigt. Die EU-Kommission teilt sämtliche Bedenken des Deutschen Lottoverbandes gegen den Entwurf.
Die Länder hatten den Entwurf am 15. April 2011 zur Notifizierung eingereicht. Die Kommission fordert nun umfangreiche Erklärungen und Nachbesserungen ein. Anders als im Vorfeld von den Ländern erhofft, hat die Kommission sich nicht auf einzelne Kritikpunkte im Sportwettenbereich beschränkt, sondern die tragenden Vorschriften des Änderungsentwurfs – gerade auch im Lotteriebereich – insgesamt kritisiert. Die Länder stehen nun vor einem enormen Nachbesserungsbedarf, wenn sie das Glücksspielsystem in Deutschland noch retten wollen.
Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes: "Die Länder sind gewarnt. Auch das diskriminierende Erlaubnisverfahren für private Lotterie-Vermittler sowie die gleichzeitige Zentralisierung der Vermarktung der Lottogesellschaften verstoßen ganz offensichtlich gegen EU-Recht. Wenn die Länder diese Punkte nicht nachbessern, ist ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission gegen Deutschland absehbar." Bereits 2007 hatten die Länder die Warnungen der EU-Kommission ignoriert und damit ein Vertragsverletzungsverfahren sowie in der Folge ein Rechts-Chaos in Deutschland ausgelöst.
Die EU hinterfragt insbesondere, warum der Vertragsentwurf kein ländereinheitliches Erlaubnisverfahren für private Lotterievermittler vorsieht, wie dies auch für Sportwettenanbieter und Klassenlotterieeinnehmer gelten soll. Für private Lotterievermittler wie Faber, JAXX und Tipp24 sieht der Entwurf der Länder dagegen ein Verfahren vor, das für die Vermittlung von Lotterien die vorherige Einholung von 32 Einzel-Erlaubnissen erfordert. Für diese Diskriminierung gewerblicher Spielvermittler müssen sich die Länder nun vor der Kommission erklären.
Außerdem verlangt die Kommission eine Erläuterung zu der geplanten Einführung eines einheitlichen Eigenvertriebs von Lotto, der anscheinend einem Direktmarketingmodell entspricht. Der Deutsche Lottoverband hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Einführung eines zentralen Vertriebs durch eine Dachmarke unter Lotto.de eindeutig gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstoßen würde.
Weitere zentrale Kritikpunkte der Kommission, die erhebliche Nachbesserungen am Vertragsentwurf erfordern:
Kein transparentes, objektives und diskriminierungsfreies Erlaubnisverfahren
Zu großer Ermessensspielraum der Erlaubnisbehörden
Unverhältnismäßige Vertriebsbeschränkungen (z.B. nicht nachvollziehbare Werbeverbote, überzogene Anforderungen an den Online-Vertrieb)
Nicht nachvollziehbare zahlenmäßige Begrenzung der Sportwetten-Konzessionen
Ungerechtfertigte Besserstellung der staatlichen Lottogesellschaften und der in den Ländern lizenzierten Spielbanken gegenüber privaten Marktteilnehmern
Unionsrechtswidriger Niederlassungszwang für Anbieter von Online-Glücksspielen in Deutschland
Unverhältnismäßige Aufsichtsmaßnahmen wie Internetsperren
Unverhältnismäßige Zutrittshürden für in anderen Mitgliedstaaten lizenzierte Anbieter
Hohe Abgabenlast für Sportwetten-Konzessionsnehmer übersteigt durchschnittliche Marge eines Online-Glücksspielanbieters und wirkt daher marktabschottend
"Die Kommission hat enttarnt: Den 15 Ländern geht es mit ihrem Vertragsentwurf in Wirklichkeit nur darum, die Privilegien der staatlichen Lottogesellschaften zu festigen", so Norman Faber. "Dieser Weg ist ihnen nun verbaut. Der Ausweg aus ihrem Dilemma kann sie jetzt nur nach Schleswig-Holstein führen." Gegen den Entwurf für ein Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein hatte die Kommission keine europarechtlichen Bedenken. Ende August soll das Gesetz in dritter Lesung vom Landtag in Kiel verabschiedet werden und so eine gerichtsfeste Neuregelung des Glücksspielrechts gewährleisten.
Quelle: Deutscher Lottoverband