Montag, 18. Juli 2011

1. GlüÄndStV - Stillhaltefrist bis zum 18. August 2011 verlängert

Glücksspielstaatsvertrag: EU-Kommission verlängert Stillhaltefrist bis zum 18. August 2011

Die Bundesländer überarbeiten derzeit den Glücksspielstaatsvertrag. Der Entwurf mit dem Titel: „Erster Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag – 1. GlüÄndStV- Stand: 14.04.2011)“ wurde bei der EU-Kommission zur Notifizierung am 15.04.2011 eingereicht.

Gegen Ende der heute endenden Frist für Einsprüche, Bedenken oder Unklarheiten betreffend den Vertragsentwurf, Notifizierungsnummer 2011/188/D, hat Malta heute eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme führt zu einer Verlängerung der Stillhaltefrist bis zum 18. August 2011. Die vom Vereinigten Königreich abgegebenen Bemerkungen hingegen, haben auf die Stillhaltefrist keinerlei Auswirkungen.

Über den Fortgang werden wir informieren. Quelle www.baberlin.de