Mittwoch, 30. September 2015

Glücksspiel in Deutschland – Veränderung liegt in der Luft


Ein Gesetz auf dem Prüfstand

Seit Ende Juni prüft die EU-Kommission, ob die deutsche Gesetzeslage gegen geltendes EU-Recht verstößt. Auf dem Prüfstand steht unter anderem die Regulierung der Online-Casinos.

Nach Aussage der Behörde entbehre die rechtliche Unterscheidung der verschiedenen Glücksspielformen jeder logischen Grundlage. Auch die fehlende Transparenz im Wettbewerb und der mangelnde Spielerschutz werden kritisiert.

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Bundesverband privater Spielbanken mit neuem Namen
Veröffentlicht am 29. September 2015
Signal für branchenübergreifenden Handlungsbedarf

Berlin, 29. September 2015. Der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e.V. (BupriS) hat sich umbenannt und heißt jetzt Bundesverband deutscher Spielbanken gegr. 2008 als BupriS e.V. „Mit dieser Namensänderung setzen wir ein weiteres Signal für eine faktenbasierte Diskussion der Glücksspielregulierung“, erläutert der BupriS-Vorstandsvorsitzende Martin Reeckmann. „Die Unterscheidung zwischen privaten und staatlichen Glücksspielanbietern führt nicht weiter. Nach den tiefgreifenden Veränderungen des Glücksspielmarktes und dem Scheitern des Glücksspielstaatsvertrages muss zur Kenntnis genommen werden, dass eine glaubwürdige Glücksspielregulierung am Verbaucherschutz ansetzen muss. Das gilt unabhängig davon, ob Glücksspielanbieter in privater oder staatlicher Hand sind.“

Der Bundesverband deutscher Spielbanken gegr. 2008 als BupriS e.V. (BupriS) tritt daher erneut dafür ein, den Verbraucherschutz in den Mittelpunkt der Glücksspielregulierung zu stellen. Reeckmann: „Die mangelhafte Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages und die massive Ausbreitung illegaler Angebote haben nicht nur die wirtschaftliche Grundlage legaler Glücksspiele verschlechtert, sondern vor allem den mit Recht geforderten Verbraucherschutz weiter ausgehöhlt. Dieser unhaltbare Zustand muss bekämpft werden, sonst steht der Sinn der Glücksspielregulierung in Frage.“

Nach Ansicht der Europäischen Kommission muss die Lenkung des Glücksspiels in geordnete und überwachte Bahnen bei einem Marktanteil von 30% nicht regulierter Glücksspiele als gescheitert betrachtet werden. Die EU-Kommission hat deshalb in einem Schreiben vom Juli 2015 der Bundesregierung zahlreiche Fragen zur Eignung und Verhältnismäßigkeit der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages gestellt. Die Anwort der Bundesregierung steht aus.

Bereits im Februar 2015 hat die europäische Medienplattform EurActiv in Kooperation mit BupriS sowie der Schmidt-Gruppe und Löwen-Entertainment in ihrer Publikationsreihe YellowPaper einen Sammelband zum Thema Glücksspiel und Verbraucherschutz herausgegeben. Dort werden in 17 Beiträgen von Experten Ansatzpunkte für eine praxistaugliche, auf Verbraucherschutz beruhende Glücksspielregulierung dargestellt.
Quelle