Donnerstag, 23. April 2015

Sportwetten: Konzessionsverfahren an die Wand gefahren


Pressemitteilung
22.04.2015 12:25
Deutscher Sportwettenverband e.V.
Sportwetten: Konzessionsverfahren an die Wand gefahren / Vermeidbare Verwaltungsirrfahrt zeigt Reformbedarf beim Glücksspielstaatsvertrag / Dienstleistungsfreiheit wurde unzulässig eingeschränkt

(Berlin) - Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) ist empört über die jahrelange Verwaltungsirrfahrt beim Konzessionsverfahren für Sportwetten und fordert eine politische Debatte über eine sinnvolle Reform der Glücksspielregulierung in Deutschland.

In einer Entscheidung (Aktenzeichen 5 L 1448/14.WI) bestätigte das Verwaltungsgericht Wiesbaden letzte Woche die von vielen Marktteilnehmern lang geäußerte Sorge, dass das Sportwetten-Konzessionsverfahren von seiner Konzeption, seinen Anforderungen und vom Verfahrensablauf her als intransparent und fehlerhaft zu bewerten sei und die europäische Dienstleistungsfreiheit unzulässig einschränke.

Auch die Entscheidungsfindung des Glücksspielkollegiums, so das Gericht, sei intransparent und fehlerbehaftet. Die dem Gericht vorliegenden Sitzungsniederschriften seien inhaltlich nicht nachvollziehbar und wiesen auf Verfahrensfehler hin. Das Gremium aus Verwaltungsbeamten der 16 Bundesländer legt die Richtlinien der Glücksspielregulierung fest und steuert maßgeblich das Konzessionsverfahren.

DSWV-Präsident Mathias Dahms sagte: "Das Konzessionsverfahren wurde sehenden Auges und mit bürokratischer Gründlichkeit gegen die Wand gefahren. Bevor es zum Totalschaden kommt, muss die Politik nun endlich eingreifen und die Kehrtwende einleiten. Seit der Europäische Gerichtshof das deutsche Sportwettenmonopol 2010 für rechtswidrig befunden hat, warten wir auf bundesweite Lizenzen. Dass fünf Jahre später immer noch nicht absehbar ist, wann diese vergeben werden, darf in einem Rechtsstaat nicht vorkommen. Die Antragsteller haben Ihren Teil beigetragen, erfüllen alle Anforderungen, jetzt sind die Bundesländer gefordert."

Mit Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens wies das Gericht darauf hin, dass die siebenjährige Experimentierphase, in der die Öffnung des Sportwettenmarktes bundesweit erprobt werden soll, nicht dafür gedacht sei, den Behörden zu ermöglichen zu experimentieren, wie ein Konzessionsverfahren gestaltet werden kann. Stattdessen müsse den Sportwettenanbietern der gesamte oder jedenfalls der weit überwiegende Zeitraum zur Verfügung stehen.

Mathias Dahms: "Der Kardinalfehler des Verfahrens ist schon im Glücksspielstaatsvertrag angelegt: Die willkürliche Begrenzung der Sportwettenlizenzen auf 20 widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und verstößt zudem gegen die von der EU verbriefte Dienstleistungsfreiheit. Es ist verständlich, dass unterlegene Anbieter sich dagegen wehren. Allein deshalb muss der Glücksspielstaatsvertrag dringend überarbeitet werden."

Die zahlenmäßige Begrenzung der Sportwettenkonzessionen hatte zuvor auch der Sportbeirat, das offizielle Beratungsgremium des Glücksspielkollegiums, scharf kritisiert. Dessen Vorsitzender, der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Olympischen Sportbunds, Dr. Michael Vesper, bezeichnete die Hängepartie zuletzt als unerträglich und kündigte eine Arbeitsniederlegung des Sportbeirats an.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist noch nicht rechtskräftig. Das federführende Hessische Ministerium des Innern und für Sport wird vermutlich Beschwerde einlegen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Sportwettenverband e.V.
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Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 403 680 160, Fax: (030) 403 680 170
E-Mail: presse@dswv.de
Internet: http://www.dswv.de
(dvf, sy)

Quelle

Hintergrund:

Kommission hält deutsche Glücksspielregelungen für europarechtswidrig
Dieses Vergabeverfahren wird im Rahmen einer Gesamtbewertung untersucht, die Aufschluss darüber geben soll, ob die Ziele des Allgemeininteresses, mit denen die Beschränkungen in den deutschen Glücksspielbestimmungen gerechtfertigt werden, in kohärenter und systematischer Weise erreicht werden, wie gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verlangt (siehe das jüngst ergangene Urteil vom 30. April 2014, Pfleger, C-390/12, Randnr. 43). weiterlesen

FOCUS:
Sportbeirat legt Arbeit nieder - Vesper: "Unerträglich"
In der Debatte um die Zulassung neuer Sportwetten ist ein offener Streit ausgebrochen.
Der Sportbeirat zum Glücksspielstaatsvertrag unter Mitwirkung des DOSB-Vorstandsvorsitzenden Michael Vesper hat an dem bisherigen Vorgehen des Glückspielskollegiums heftige Kritik geübt und als Konsequenz seine Mitarbeit aufgekündigt.
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Sportwetten
Rücktritte wegen Lizenzvergabeverfahren
(vorlesen)

Die umstrittene Vergabe der Sportwetten-Lizenzen hat eine neue Dimension erreicht. Der Sportbeirat des für die Lizenzerteilung zuständigen Glücksspiel-Kollegiums hat seine Arbeit aus Protest gegen das Vergabeverfahren eingestellt. Denn der organisierte Sport will sich von der Politik nicht länger als Feigenblatt missbrauchen lassen.

Dazu kommt: Die Zuständigkeit des Glücksspiel-Kollegiums ist höchst umstritten. Nach mehreren Rechtsgutachten kann ein aus Verwaltungen mehrerer Länder bestehendes Gremium nicht in die Entscheidung einer einzelnen Landesregierung wie in diesem Fall beim Glücksspielrecht eingreifen. Das hat schon das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Beschluss bestätigt. Setzt sich diese Rechtsauffassung durch, wären alle Entscheidungen des Glücksspiel-Kollegiums in Sachen Sportwetten-Lizenzen hinfällig.   Weiter zum vollständigen Artikel ...


Auf dieses Problem wies Dirk Uwer in seinem Gutachten, auf Seite 13 bereits hin:

..........Ähnliche Auffälligkeiten zeigten sich bei Errichtung und Besetzung des Fachbeirats Glücksspielsucht, dessen Mitglieder in einem intransparenten Verfahren nach dem Kriterium strikter „Monopoltreue“ ausgewählt wurden.
Jüngstes Beispiel ist die Berufung eines früheren Glücksspielreferenten, der an der Entwicklung des Glücksspielstaatsvertrags maßgeblich beteiligt war, in dieses Gremium; damit ist eine wissenschaftlich unabhängige und objektive Beratung der Länder durch diesen Fachbeirat planmäßig ausgeschlossen.
Ein ähnlicher Ansatz wird mit dem – teilweise verfassungswidrig handelnden (46)  – Glücksspielkollegium verfolgt.
Seinen Vorsitz hat der maßgebliche Autor des 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrags übernommen, der damit nicht nur zum authentischen Interpreten seines eigenen Gesetzentwurfs, sondern auch zum maßgeblichen Vollzugsorgan dieses Gesetzes wird.
(46)    Christoph Degenhart, Rechtsfragen des ländereinheitliches Verfahrens nach dem Entwurf
eines Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, Rechtsgutachten, Dezember 2011, S. 4, 8 ff.;  ders., Poker und Glücksspiel, Handelsblatt vom 13. Dezember 2011, S. 18.

Quelle: Die unwahre Gesetzesbegründung  (pdf-download)

Regulierungschaos bei Sportwetten: Sportverbände ziehen Notbremse
Pressemitteilung des DSWV vom 17. April 2015

Arbeitsniederlegung des Sportbeirats ist konsequent und zeigt Missstände der deutschen Sportwettenregulierung auf


Berlin. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wertet die Entscheidung des Sports, die Zusammenarbeit mit dem Glücksspielkollegium einzustellen, als konsequenten Schritt. Er sieht darin einen weiteren Beleg für die Reformbedürftigkeit der deutschen Sportwettenregulierung.

Der mit hochrangigen Vertretern der deutschen Sportverbände besetzte Sportbeirat des Glücksspielkollegiums hatte seine Arbeit aus Protest gegen die Sportwettenpolitik der Bundesländer niedergelegt.

Der Sportbeirat kritisiert, dass bis heute noch keine einzige Lizenz erteilt wurde. Bereits 2013 hatte er empfohlen, die Begrenzung der Konzessionen auf 20 aufzuheben. Der Beirat empfindet es als Brüskierung durch das Kollegium der Glücksspielreferenten der Länder, dass in seinem Zwischenbericht zur Evaluierung des Staatsvertrages die Kritik an den offenkundigen Mängeln des Verfahrens keinen Eingang fand.

Im Glücksspielkollegium entscheiden Verwaltungsbeamte der 16 Bundesländer über die Richtlinien der Glücksspielpolitik und die Erteilung von Sportwettenlizenzen. Der Sportbeirat, dem Vertreter des Deutschen Olympischen Sportbunds, der Landessportbünde, der Deutschen Sporthilfe, des DFB und der Bundesliga sowie des deutschen Turnerbunds angehören, soll das Glücksspielkollegium dabei beraten.

DSWV-Präsident Mathias Dahms sagte: „Die Entscheidung des Sports ist beachtlich und konsequent, denn die deutsche Sportwettenregulierung ist derzeit ein Konjunkturprogramm für Schwarzmarktanbieter, die Milliarden aus dem deutschen Markt nach Asien und Zentralamerika pumpen und die Integrität des sportlichen Wettbewerbs gefährden. Gleichzeitig ist das Verfahren zur Erteilung von Sportwettenkonzessionen an seriöse Anbieter in Deutschland völlig entgleist. Dessen Ende ist nicht abzusehen.“

Hintergrund ist, dass die Ministerpräsidenten der Länder sich bereits im Dezember 2011 darauf verständigt hatten, den deutschen Sportwettenmarkt in geordnete Bahnen zu überführen und 20 Sportwettenkonzessionen zu erteilen. Das vom Glücksspielkollegium gelenkte Verfahren krankt jedoch an erheblichen Mängeln, mit denen sich derzeit mehrere Verwaltungsgerichte befassen. Nach mehr als drei Jahren ist eine finale, rechtskonforme Lizenzerteilung nicht abzusehen.

Mathias Dahms: „Bisher hat das Regulierungschaos in Deutschland nur Verlierer hervorgebracht: Dem Staat ist jegliche ordnungspolitische Kontrolle über den Markt entglitten, rechtstreue, lizenzierungswillige Sportwettenanbieter stecken seit Jahren in einem Endlosverfahren fest, Verbraucher werden in die Arme von Schwarzmarktanbietern getrieben und der deutsche Sport ist nicht unerheblichen Risiken durch Spielmanipulation ausgesetzt.“

Mathias Dahms weiter: „Selbstverständlich brauchen wir dringend den Sachverstand der Sportverbände, wenn es darum geht, die deutsche Sportwettenregulierung zu verbessern, doch zunächst müssen Politik und Verwaltung einen Weg aus der Sackgasse finden, in der das Lizenzverfahren feststeckt.“

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Über den Deutschen Sportwettenverband
Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wurde im Jahr 2014 von den führenden deutschen und europäischen Sportwetten-Anbietern in Berlin gegründet. Mit Sitz im Haus der Bundespressekonferenz versteht sich der DSWV als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik, Sport und Medien.

Die Mitgliedsunternehmen befinden sich in der letzten Runde des bundesweiten Sportwetten-Konzessionsverfahrens, das vom Bundesland Hessen durchgeführt wird.

Damit sind alle Mitglieder des DSWV einer umfangreichen behördlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen worden und zahlen Steuern in Deutschland. Die meisten Mitglieder sind auch als Sponsoren im Profisport aktiv.

Deutsche Sportwettenverband (DSWV)  Presseportal


Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Ministerpräsident Albig muss nach dem Rückzug des von ihm einberufenen Sportbeirates endlich aktiv werden
Veröffentlicht am 22. April 2015

Sportwetten-Staatsvertrag

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Wolfgang Kubicki, haben Ministerpräsident Torsten Albig nach dem Rückzug des von ihm im Jahr 2012 ins Leben gerufenen Sportbeirates des Glücksspielkollegiums der Länder aufgefordert, sich endlich in das Verfahren zur Vergabe der Glücksspiellizenzen einzuschalten:

„Ministerpräsident Albig hat den Sportbeirat einberufen. Seitdem hat die Ministerpräsidentenkonferenz dieses Gremium komplett ignoriert. Der nun von den Vertretern der Spitzenverbände des Sports verkündete Rückzug ist deshalb auch eine Niederlage des Schleswig-Holsteinischen Ministerpräsidenten“, erklärte Arp heute (22. April 2015) in Kiel.

Der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Olympischen Sportbundes habe in seinem Schreiben anlässlich des Rückzuges bemängelt, dass das Glücksspielkollegium der Länder offenbar weder interessiert noch in der Lage ist, die berechtigten Interessen des organisierten Sports zur Kenntnis zu nehmen. Auch habe die Kritik des Beirates an den offenkundigen Mängeln des 2012 geschossenen Glücksspielstaatsvertrages – bislang konnte auf dessen Grundlage noch nicht eine einzige Lizenz vergeben werden – keinen Eingang in den Zwischenbericht zur Evaluation gefunden.

FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki: „Es ist unglaublich und gleichzeitig bezeichnend, mit welcher Arroganz die Ministerpräsidenten die Spitzenvertreter des Sports in den vergangenen drei Jahren behandelt haben. Auf kritische Schreiben zu dem völligen Versagen bei der Vergabe von Sportwettenlizenzen wurde nicht einmal geantwortet. Diese Brüskierung des Sportes ist nicht wieder gutzumachen.“

Erst vergangenen Freitag hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden einen Eilbeschluss veröffentlicht, der einen namentlich nicht genannten Bewerber aus Österreich weiter im Rennen um eine Konzession hält (Az 5 L 1448/14.WI).
Bereits im vergangenen Herbst hatte das Gericht die Vergabe der Lizenzen an die 20 ausgewählten Bewerber verhindert.

„Angesichts dieses Trauerspiels hätten die Ministerpräsidenten besser ihr Glücksspielkollegium zum Rückzug drängen sollen, als die Berater des organisierten Sports. Letztere haben mit ihrer Kritik bislang Recht behalten, während die Regierungsfachleute bei der Vergabe von Lizenzen nach dem Glücksspielstaatsvertrag kläglich versagt haben“, so Arp.

Einmal mehr erinnerten Arp und Kubicki die Ministerpräsidenten daran, dass nach dem durch Albig gekippten Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins eine Lizenzvergabe – und damit die Suchtprävention, der Spielerschutz und die Bekämpfung von Geldwäsche – problemlos möglich sind.

Kubicki: „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dieses Gesetz den Glücksspielstaatsvertrag ablösen wird.“

Pressesprecher
Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
E-Mail: info@cdu.ltsh.de
Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Pressesprecher
Dr. Klaus Weber
Postfach 7121, 24171 Kiel
E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de
Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de


Lotto:

Richter schelten Land Hessen wegen Sportwetten-Lizenzen

18. April 2015 Redaktion   

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat scharfe Kritik am Vergabeverfahren für bundesweit 20 Sportwettenlizenzen durch das hessische Innenministerium geübt. In einem Eilbeschluss, der am Freitag veröffentlicht wurde, hielten die Richter einen namentlich nicht genannten Bewerber aus Österreich weiter im Rennen um eine Konzession. (Az 5 L 1448/14.WI) Schon im vergangenen Herbst hatte das Gericht auf Antrag eines nicht berücksichtigten Wettunternehmens die Vergabe der Lizenzen an die 20 ausgewählten Bewerber verhindert.

Um das milliardenschwere Geschäft mit Internetsportwetten in Deutschland zu regulieren, hatten die Bundesländer 2012 beschlossen, 20 Konzessionen zu vergeben. Zuständig ist das hessische Innenministerium, dem die Richter nun viele Fehler vorhielten: Das Verfahren habe Mängel bei Konzeption und Durchführung. Die Anforderungen seien «nicht von vornherein verständlich und transparent gewesen». Nur wer die zweite Runde erreicht habe, habe erfahren, welche 600 Fragen er dann beantworten muss. An der ersten Runde hatten 73 Wettfirmen teilgenommen, an der zweiten nur noch 35 ausgewählte Bewerber.

Die Richter bestätigten das Ziel, den Spielbetrieb zu regulieren und Spielsucht zu bekämpfen. Der Staatsvertrag laufe aber nur sieben Jahre. Die Firmen bräuchten diese Zeit, um zu zeigen, dass eine Teilliberalisierung des Wettmarktes funktioniert. Die Frist sei nicht gedacht, «der Behörde ein Experimentieren, wie ein Konzessionsverfahren gestaltet und abgewickelt werden könne, zu ermöglichen», hieß es. (dpa)
Quelle