Freitag, 10. April 2015
Abmahnanwalt Thomas Urmann zu Schadensersatz verurteilt
Das AG Regensburg verurteilte Thomas Urmann wegen einer „vorsätzlich [begangenen, unerlaubten] Handlung“, wie es auf dem Jura-Blog heißt.
Im Dezember 2013 verschickte die Kanzlei Urmann + Collegen Massenabmahnungen im Namen der Firma „The Archive AG“.
Diese soll Rechteinhaber von diversen Videos auf dem Erotik-Portal Redtube sein, die von den abgemahnten Nutzern angeblich illegal gestreamt wurden.
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Hier das Versäumnis-Urteil des AG Regensburg vom 20.03.2015, Aktenzeichen 3 C 451/14, im Volltext.