Sonntag, 18. Oktober 2015

Oyten dehnt Glücksspielgesetz



In der Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes ist festgelegt, dass der Abstand zwischen Spielhallen mindestens 100 Meter betragen muss.
Die Gemeinden können allerdings bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besondere örtliche Verhältnisse für ihr Gebiet durch Verordnung einen geringeren Mindestabstand von mindestens 50 Metern oder einen größeren Mindestabstand von bis zu 500 Metern festlegen.
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