Donnerstag, 17. April 2014

VG Neustadt: Keine Vergnügungssteuer für Musik in Spielhalle


Die Stadt Germersheim in der Pfalz darf für ein Musikgerät, das in einer Spielhalle läuft, keine Vergnügungssteuer erheben. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt nach Mitteilung vom Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden. Es gab damit vorerst dem Antrag der Spielhallenbetreiberin Recht.

Laut Gericht lässt die Betreiberin das Gerät tagsüber in der Halle laufen, in der Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit stehen. Die Stadt hält das für vergnügungssteuerpflichtig und schickte ihr eine Zahlungsaufforderung. Dagegen wehrte sich die Betreiberin - unter anderem mit einem Eilantrag.

Die Richter entschieden gegen die Stadt. Denn die Musik laufe ja nicht, weil die Betreiberin mit einer musikalischen Vergnügung Geld verdienen wolle. Zum Geldverdienen gebe es die Spielgeräte. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.
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Klage gegen die Vergnügungssteuer

Spielhallen-Besitzer zieht die Stadt Buchholz vor den Kadi / Mindestabstand zwischen Vergnügungsstätten wird bald ein Thema
Ist die Vergnügungssteuer eine Extrasteuer oder eine verkappte Mehrwertssteuer? Darum geht es am kommenden Freitag vor dem Verwaltungsgericht in Lüneburg. Bernd Peitzker, der in Buchholz eine Spielhalle betrieb, verklagt die Stadt: Seiner Meinung nach ist die Vergnügungssteuer nicht rechtens. "Wir sehen die Sache gelassen", sagt Buchholz'...
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Ludwigsburg - Schon seit 1989 erhebt Ludwigsburg eine Vergnügungssteuer, bislang sind davon Spielhallen oder Gaststätten mit Spielautomaten betroffen. Nach zwei deutlichen Steuererhöhungen sind die Einnahmen seit 2009 von 947-000 Euro jährlich auf mehr als 2,3 Millionen Euro im vergangenen Jahr gestiegen.

In aller Offenheit räumt der Kämmerer Ulrich Kiedaisch ein, dass für Ludwigsburg bei diesem Vorhaben die Gewinnung neuer Einnahmequellen im Vordergrund stehe.

„Die Lenkungswirkung der Vergnügungssteuer ist minimal.“
So sei trotz der Anhebung der Automatensteuer die Zahl der Spielhallen und Spielgeräte in Ludwigsburg nicht zurückgegangen.

Weitere 12 000 Euro jährlich soll eine Steuer auf Wetten in Wettbüros in die Stadtkasse spülen, die ebenfalls bis zum 1. Juli etabliert werden soll.

Auf eine neuerliche Erhöhung der lukrativeren Spielautomaten-Steuer verzichtet das Rathaus aber vorerst. Immer wieder hatten Betreiber von Spielhallen gegen die Abgabe geklagt, auch Ludwigsburg war deshalb mehrfach in juristische Auseindersetzungen verwickelt. „Wir haben immer gewonnen“, sagt Kiedaisch. „Aber wir wissen natürlich, wie umstritten diese Steuer ist.“
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Gemeinde beschließt neue Satzung
Lichtenau. Der Gemeinderat Lichten hat eine neue Satzung für die Erhebung einer Vergnügungssteuer beschlossen, die für die Aufstellung von Geldspielgeräten fällig wird. Die alte Satzung entsprach nach Angaben aus der Gemeindeverwaltung nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung, weil sie nicht zwischen Automaten mit Gewinnmöglichkeit und ohne unterschieden habe. Das sei nun geändert wurden.
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