Donnerstag, 24. Januar 2013

Werberichtlinie verfassungswidrig?

Glücksspielanbieter sollen ab dem 1. Februar 2013 ihre Fernseh- und Internetwerbung einer Behörde zur Prüfung vorab vorlegen. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) hat dieses in der Werberichtlinie geplante Verfahren als „verfassungswidrige Zensur von Werbemaßnahmen“ bewertet. Es bestehen zudem Zweifel an der Gesetzmäßigkeit auf europäischer Ebene.
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ZAW kritisiert "Zensur" von Glücksspielwerbung
"Mit dem Zensurverfahren der Werberichtlinie wollen sich die Bundesländer offensichtlich Einblick in die Kommunikationsaktivitäten der privaten Konkurrenten verschaffen und sich die Steuerung des Marktes vorbehalten", sagt ein ZAW-Sprecher.
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