Dienstag, 11. April 2017

Meinungen & Analysen zum Beschluss des BVerfG vom 07. März 2017

Glücksspiele
Verfassungsgericht bestätigt strenge Regeln für Spielhallen


Die Bundesländer dürfen den Betrieb von Spielhallen strengen Regeln unterwerfen. Auflagen wie ein Mindestabstand zwischen Spielhallen seien keine unzulässige Einschränkung der Berufsfreiheit, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilten Beschluss. (Az.: 1 BvR 1314/12 u.a.)
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Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Schlag gegen das legale Spiel in Deutschland! – Bundesverfassungsgericht bestätigt die harten Maßnahmen der Bundesländer gegen das legale Spiel in Deutschland. Automatenwirtschaft befürchtet Wachstum des illegalen Glücksspielmarktes.

„Dies ist ein Schlag gegen das legale gewerbliche Spielangebot in Deutschland“ erklärte Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbands Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.. Mit seiner heute veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken der Automatenwirtschaft leider nicht geteilt. Es werde zu einer radikalen Reduzierung der legalen Spielhallen in Deutschland kommen. „Wir befürchten, dass dadurch illegale Spielangebote im Internet oder in Hinterzimmern massiven Auftrieb erhalten werden. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages.“

Die Deutsche Automatenwirtschaft setzt sich klar für ein legales verbraucherschützendes Spiel ein und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Lenkung der Spielbedürfnisse der Bevölkerung in geordnete und kontrollierte Bahnen. Damit entspricht sie einem wichtigen Ziel der deutschen Glücksspielpolitik. „Es bleibt zu hoffen, dass Politik und Verwaltung ihrer Verantwortung gerecht werden und vernünftige pragmatische Lösungen finden, die auch in Zukunft ein ausreichendes legales Spielangebot gewährleisten und damit ein Ausweichen in die Illegalität verhindern. Die Deutsche Automatenwirtschaft ist dabei ein ehrlicher und verlässlicher Partner.“ Und schließlich gehe es auch noch um die Rettung von Zehntausenden von Arbeitsplätzen in der Automatenwirtschaft. „Die Menschen, die sich in den letzten Jahren besonders in den Bereichen Spielerschutz und Suchtprävention qualifiziert haben und entsprechend verantwortungsvoll arbeiten, können nicht verstehen, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren sollen“, so Stecker im Anschluss an die Urteilsverkündung.

Quelle: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.


Gauselmann über Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts enttäuscht

Mit seiner heute veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht einen Großteil der einschneidenden gesetzlichen Beschränkungen für Spielhallen bestätigt.

Hierzu merkt Paul Gauselmann, Gründer und Vorstandssprecher der Gauselmann Gruppe, an: „Ich respektiere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, obwohl es für mich nicht nachvollziehbar ist. Seit 60 Jahren sorgt unser Unternehmen, unsere Branche, durch unser Spiel mit und um kleines Geld dafür, dass die Spielbedürfnisse der Menschen in geordnete Bahnen gelenkt werden.“

Wie erfolgreich die gewerbliche Automatenwirtschaft dies getan habe, zeige die Feststellung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wonach die Quote spielsüchtiger Menschen seit Jahren auf einem konstant niedrigen Niveau und beim Automatenspiel sogar rückläufig ist. Dies wird in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht angemessen gewürdigt. Ebenso wird nicht berücksichtigt, dass im gewerblichen Spiel in Deutschland mehr für den Jugend- und Spielerschutz geleistet wird, als in jedem anderen europäischen Land. „Insbesondere unser Unternehmen ist hier ein absoluter Vorreiter“, so Paul Gauselmann, „nicht zuletzt durch unsere Entwicklung eines automatischen Zutrittsystems für Spielhallen, das mittels biometrischer Daten den Ausschluss von gesperrten Spielern sicherstellt.“

Bei aller Enttäuschung über das Urteil sei aber doch beachtlich, dass das Gericht die Schwere der Grundrechtseingriffe erkennt und deswegen die Städte und Gemeinden in die Pflicht nimmt, bei bestehenden Spielhallen zu prüfen, ob sie weiterbetrieben werden können, weil ihre Schließung für das Unternehmen eine unbillige Härte darstellen würde. „Wir werden um jede unserer Spielhallen und um jeden Arbeitsplatz kämpfen“, zeigt sich Paul Gauselmann gewohnt kämpferisch. In seiner langen Geschichte habe das Unternehmen schon vielfach bewiesen, dass es mit großen Herausforderungen umgehen kann. „Allerdings waren diese Herausforderungen bisher noch nie so dramatisch. Deswegen können wir nicht ausschließen, dass wir auf lange Sicht in Deutschland Arbeitsplätze verlieren werden“, so Paul Gauselmann.

„Wir werden mit aller Kraft versuchen, die Politik davon zu überzeugen, dass unsere innovativen Spielhallenkonzepte, die ein Höchstmaß an Verbraucher- und Spielerschutz ermöglichen, die bessere Alternative zu einem Kahlschlag bei Spielhallen sind, der letztendlich nur die Ausbreitung illegalen Glückspiels begünstigt – wie die Beispiele von Prohibition beweisen.“

Als größtes deutsches Unternehmen in der Automatenwirtschaft haben wir heute viel von unserem Vertrauen in den Standort Deutschland für das gewerbliche Spiel verloren. Im existenziellen Interesse unseres Unternehmens und unserer mehr als 11.000 Mitarbeiter werden wir uns noch stärker als bisher in Glücksspielmärkten außerhalb Deutschlands engagieren, ohne den Heimatmarkt zu vernachlässigen.

Quelle: Gauselmann AG