Dienstag, 4. April 2017

Glücksspielrecht – Kritikpunkte der EU-Kommission am GlüÄndStV


Die Kritikpunkte der EU-Kommission

In einem vertraulichen Schreiben kritisiert die EU-Kommission die zur Notifizierung vorgelegten Reformpläne zum deutschen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Kritisiert werden unter anderem folgende Punkte:

  • Dass Deutschland auch mit der geplanten Änderung keine Lösung für den wachsenden Online-Casinomarkt hat. Damit verweist die Kommission auf ihre grundsätzliche Kritik zum im GlüStV nicht schlüssig begründeten und inkohärenten Verbot von Online-Casinos bei gleichzeitiger teilweiser Erlaubnis von Sportwetten und Spielautomaten, an der sie trotz der geplanten Novellierung festhält.
  • Dass es noch immer keine Evaluation des GlüStV gibt, die ergründet, ob Ziele wie „Schutz der Verbraucher“ und „Bekämpfung der Spielsucht“ erreicht werden. Zu der Evaluation hatte sich Deutschland im GlüStV verpflichtet.
  • Die Kommission fordert die deutschen Behörden auf, darzulegen, wie die folgende geplante Novellierung nicht zu ungleichen Bedingungen für neue Marktteilnehmer führen soll und damit zu einem Verstoß gegen das EU-Grundrecht der Dienstleistungsfreiheit: Zum 1. Januar 2018 sollen 35 Sportwettenanbieter, die sich beworben haben, als von maximal 20 Lizenzen die Rede war, eine vorläufige Lizenz für ein Jahr erhalten. Alle anderen Anbieter, die sich bislang nicht bewarben, weil sie zum Beispiel bei der ersten Bewerbungsphase im Jahr 2012 noch gar nicht existierten, müssen nun möglicherweise bis zu einem Jahr warten, bis ein neues Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist. Erst dann wird ihnen eine Lizenz erteilt. Damit würden sie auf einen Markt treffen, auf dem bereits seit einem Jahr ein reguliertes Angebot von bis zu 35 Firmen besteht.
  • Ferner sorgt sich die Kommission, dass die geplanten Bedingungen für die Sportwettenanbieter wirtschaftlich nicht attraktiv genug sein könnten. So ist im 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag vorgesehen, die einstmals sieben Jahre währende Gültigkeit der Lizenzen effektiv auf dreieinhalb Jahre zu verkürzen: Die Experimentierphase soll mit dem Änderungsvertrag am 30. Juni 2021 enden. Für Sportwettenanbieter, die nicht zu den 35 Firmen gehören, die am 1. Januar 2018 vorläufig eine Lizenz bekommen sollen und sich stattdessen erst noch bewerben müssen, ist die Gültigkeit der Lizenz sogar noch kürzer. Kürzer bedeutet wirtschaftlich weniger attraktiv, da weniger Zeit bleibt, die Kosten für die Bewerbung mit einer gültigen Lizenz zu refinanzieren.
  • Möglicherweise wird die Experimentierphase bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Weil das aber noch nicht feststeht, können die Sportwettenanbieter damit nicht planen.

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