Dienstag, 29. Mai 2018

Ermäßigte Mehrwertsteuersätze für E-Bücher, E-Zeitungen und E-Zeitschriften

Die EU-Finanzminister nehmen ab 10.30 Uhr in Brüssel eine ganze Reihe an Steuerthemen ins Visier. Unter anderem werden sie über mögliche Mehrwertsteuerermäßigungen für Online-Publikationen beraten. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, es den Mitgliedsstaaten künftig freizustellen, ob sie den ermäßigten Mehrwertsteuer-Satz für Printmedien auch für elektronische Angebote anwenden.

Beim Thema Ermäßigte Mehrwertsteuersätze für E-Bücher, E-Zeitungen und E-Zeitschriften konnten sich die Finanzminister nicht einigen. Vor allem Tschechien sperrte sich dagegen, es den EU-Staaten freizustellen, ob sie elektronische Medien ebenso wie Printerzeugnisse geringer besteuern möchten. Die Bundesregierung und die deutschen Verleger dringen seit längerem auf eine Anpassung.

In Deutschland gilt bislang für Online-Angebote von Zeitungen der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, für gedruckte Zeitungen der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Auch bei E-Books wollte die EU-Kommission eine Anpassung ermöglichen.


Die Mehrwertsteuerrichtlinie ist einzuhalten, wie sie ist !

Die EU-Staaten müssen Änderungen einstimmig beschließen !

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Mehr unter: http://www.consilium.europa.eu/de/policies/reduced-vat-epublications/


EuGH zum Umsatzsteuersatz für Hörbücher und E-Books
Urteil vom 11. September 2014, Rechtssache C-219/13

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Steuerwesen – Mehrwertsteuer – Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes – Lieferung von digitalen und elektronischen Büchern“

 5. März 2015       C-479/13
 5. März 2015       C-502/13

Tenor:
Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1 und Anhang III Nr. 6 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2009/47/EG des Rates vom 5. Mai 2009 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie, sofern der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegende Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird, was zu prüfen Aufgabe des vorlegenden Gerichts ist, einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegenstehen, wonach für gedruckte Bücher ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gilt, während Bücher, die auf anderen physischen Trägern wie einer CD oder CD-ROM oder USB-Sticks gespeichert sind, dem normalen Mehrwertsteuersatz unterliegen.

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