Dienstag, 29. Mai 2018

Schaden durch Karussell- oder "Missing-Trader"-Betrug !


Europäischer Rat
Rat der Europäischen Union

Mehrwertsteuer: Umkehrung der Steuerschuldnerschaft zur Verhinderung von Betrug

Der Rat arbeitet derzeit an einem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates, mit der die Anwendung eines Mechanismus der generellen Umkehrung der MwSt-Schuldnerschaft auf Inlandsumsätze zwischen Unternehmen bei Dienstleistungen oder Waren mit einem Rechnungswert von über 10 000 € ermöglicht werden soll. Für die Anwendung dieses Mechanismus würden bestimmte Voraussetzungen gelten.

Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft verlagert die Verantwortung für die Meldung der Mehrwertsteuer vom Verkäufer auf den Käufer einer Ware oder Dienstleistung.

Die Anwendung des Mechanismus würde eine Abweichung von den wesentlichen allgemeinen Grundsätzen des derzeitigen MwSt-Systems der EU darstellen; daher ist eine Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem erforderlich.

Warum wurde der Vorschlag vorgelegt?

Der Vorschlag erging auf Ersuchen jener EU-Mitgliedstaaten, die ganz besonders von Einnahmenverlusten aufgrund von MwSt-Betrug, insbesondere Karussellbetrug, betroffen sind.

Nach Angaben der Europäischen Kommission beträgt die MwSt-Lücke (der Unterschied zwischen den erwarteten MwSt-Einnahmen und der von den Steuerbehörden tatsächlich erhobenen MwSt) in der EU mittlerweile knapp 160 Mrd. €, wovon etwa 50 Mrd. € auf grenzüberschreitenden Betrug zurückzuführen sind (Stand 2013).

Was ist Karussell- oder "Missing-Trader"-Betrug?
Wie funktioniert ein Karussell- oder "Missing-Trader"-Betrug?


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