Montag, 4. April 2016

Trotz Gesetzesänderung: Spielhallen werden wohl bleiben



Trotz Gesetzesänderung: Kehls 28 Spielhallen werden wohl bleiben

Sie sind seit Jahren Diskussionsthema in Kehl –die 28 Spielhallen in der Stadt und den Ortsteilen. Laut des Landesglücksspielgesetztes müssten fast alle davon zum 1. Juli 2017 schließen weil entweder mehrere von ihnen in einem Gebäude untergebracht sind oder weniger als 500 Meter Abstand zur Konkurrenz haben.

Dass es tatsächlich zu einer Schließung der Spielhallen kommt, bezweifelt die Stadt allerdings. Auf ihrer Homepage teilt die Verwaltung mit, dass die Betreiber aller Spielhallen einen entsprechenden Härtefallantrag gestellt haben. Der kann unter anderem durchgehen, wenn der Spielhallenbetreiber einen langfristigen Pachtvertrag vor dem neuen Gesetz eingegangen ist, den er nicht vorzeitig auflösen kann.

Laut Stadt wird es wohl noch Jahre dauern, bis einzelne Spielhallen in Kehl schließen müssen. Die 100 sogenannten Automaten-Bistros -also die Kleingaststätten mit bis zu drei Geldspielautomaten- sind vom Landesglücksspielgesetz übrigens nicht betroffen.

Die einzige Änderung hier ist für Herbst 2019 angedacht: ab dann soll es nur noch zwei statt bislang drei Geldspielautomaten pro Gaststätte oder Bistro zulässig sein werden.
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