Mittwoch, 8. Juli 2015

Glücksspieländerungsstaatsvertrag: Deutschland droht Vertragsverletzungsverfahren


EU erhöht den Druck beim Sportwetten-Monopol

Es gibt nur noch wenige Monopole in Deutschland. Selbst die Schornsteinfeger müssen sich inzwischen dem Wettbewerb stellen. Nur die Sportwetten, die sind hierzulande nach wie vor streng geregelt: Lediglich der staatliche Monopolist Oddset darf sie anbieten.

Der EU-Kommission ist das schon seit Jahren suspekt – und nun starten die Bürokraten aus Brüssel erneut einen Angriff auf das Monopol. Die Bundesregierung muss einige unangenehme Fragen beantworten. In einem mehrseitigen Brief fordert die Kommission unmissverständlich Auskunft darüber, wann das Geschäft endlich liberalisiert wird. Die Bürokraten wollen in dem Schreiben, das dem Handelsblatt vorliegt, unter anderem wissen, „welche Schritte die deutschen Behörden unternehmen werden, um das gegenwärtig fortdauernde unionsrechtswidrige Sportwettmonopol unverzüglich zu beenden“.
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G L Ü C K S S P I E L
KOMMISSION ERÖFFNET PILOTVERFAHREN 
GEGEN DEUTSCHLAND WEGEN DES GLÜSTV
Die Kommission hat am 07.07.2015 ein Pilotverfahren gegen Deutschland wegen des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) eröffnet.
Binnenmarktkommissarin  Elżbieta Bieńkowska  sieht die Regelungen des Staatsvertrags von 2012 als möglicherweise  europarechtswidrig an. Erstens werde die beabsichtigte Lenkung des Glücksspiels zur Vermeidung von Gefahren der Spielsucht angesichts des Marktanteils nicht regulierter Glücksspiele von 30 % nicht erreicht. Deutschland soll deshalb Stellung nehmen, wie das Ziel des Schutzes von Spielern und Jugendlichen bei Online-Casinospielen sichergestellt wird und ob das geltende Verbot dieser Spiele nicht zu überdenken sei. Der Kommission erscheint zweitens die Differenzierung unterschiedlicher Glücksspielformen nach dem Suchtpotential nicht kohärent. Insbesondere äußerte die Kommission Bedenken zur Gewährleistung des Jugendschutzes  beim Automatenspiel in Spielhallen und Gaststätten, das weiterhin den größten Anteil am Gesamtvolumen des deutschen Glücksspielmarktes hat. Drittens kritisierte die Kommission die Regelungen zu Sportwetten und forderte Deutschland auf, Stellung zu nehmen,  welche Maßnahmen zur Beseitigung des Sportwettenmonopols ergriffen werden und wann die in Aussicht gestellten 20 Sportwettenkonzessionen mit einer Laufzeit von sieben Jahren vergeben werden sollen. Die Bundesrepublik ist im Rahmen des Pilotverfahrens aufgefordert, bis zum 07.09.2015 zu insgesamt zehn Fragen Stellung zu nehmen. Sollte Deutschland den Fragenkatalog der Kommission aus deren Sicht nicht zufriedenstellend beantworten, kann diese ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Weitere Informationen:
Bericht von „Lotto News“:
http://www.lotto-news.de/sz-eu-kommission-kritisiert-gluecksspielgesetze-in-deutschland-201530682 
Hintergrundinformationen der DG Growth:
http://ec.europa.eu/growth/sectors/gambling/index_en.htm
Quelle: Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 14/2015 vom 17.07.2015


Kritik der EU-Kommission an mangelndem Jugendschutz
Die Regulierung der deutschen Glücksspielbranche droht laut einem Zeitungsbericht erneut zu scheitern. Die EU-Kommission habe ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet und kritisiere die geltenden Glücksspielgesetze auf mehreren Ebenen, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf ein Schreiben an die Bundesregierung und die für die Regulierung der Branche zuständigen Bundesländer. Darin stelle die Kommission die Regeln für Online-Casino- und Pokerspiele, zur Veranstaltung von Sportwetten sowie das gesamte Konstrukt der Regulierung infrage.
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Staatsvertrag unter Beschuss aus Brüssel

Die EU-Kommission lässt laut Medienberichten kein gutes Haar am Glücksspielstaatsvertrag. In einem Brief an die Regierungen der Bundesländer heißt es laut Süddeutscher Zeitung unter anderem, das „erhebliche Zweifel am Erreichen der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags“ seitens der Kommission bestünden. Deutschland muss handeln, sonst droht ein Vertragsverletzungsverfahren.

In dem Brief kritisiert die Kommission die Regelungen bezüglich aller Glücksspielformen. Bei den Sportwetten fragt die Kommission, was Deutschland tut, um das Monopol „unverzüglich zu beenden“. Bei den Lotterien wird das Regionalisierungsprinzip kritisiert. Durch den mangelnden Vollzug gegen illegales Glücksspiel müsse das Ziel der Lenkung „als gescheitert betrachtet werden“, zitiert die Schleswig-Holsteinische Zeitung aus dem Brief.

Insgesamt hat die Kommission 10 Fragen gestellt, die bis zum 7. September beantwortet werden sollen.
Quelle


Süddeutsche Zeitung:
Die von den Bundesländern ausgehandelten Regeln schreiben vor, was im Glücksspiel legal ist.
Die Regeln traten in ihrer aktuellen Fassung Mitte 2012 in Kraft.
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hegt die EU-Kommission jetzt erhebliche Bedenken gegen dieses Gesetz.
Ende Juni hat die für den Binnenmarkt zuständige Abteilung der Kommission ein Pilot-Verfahren eröffnet. Solche Verfahren dienen dazu, mögliche Europarechtsverstöße zu prüfen und ein Vertragsverletzungsverfahren durch Gespräche mit den Mitgliedstaaten noch abzuwenden. In einem sechsseitigen Schreiben an die Bundesregierung und die Länder, das der SZ vorliegt, lassen die Mitarbeiter von Binnenmarktkommissarin Elżbieta Bieńkowska keine Zweifel, wie sie die Sache sehen.
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Schleswig-Holsteinische Zeitung:

Der Glückspielstaatsvertrag wird dem Schutz vor Spielsucht nicht gerecht – so lautet ein Kritikpunkt der EU-Kommission.

Die bemängelt, dass der Glückspielstaatsvertrag weder – wie versprochen – dem Schutz vor Spielsucht gerecht wird noch gängige Wettbewerbsregeln einhält.

Die EU hat laut Arp erkannt, „dass es den Bundesländern, anders als von SPD-Chef Stegner behauptet, beim Sportwettenmonopol nicht um Suchtprävention, Geldwäschebekämpfung und Spielerschutz geht, sondern ausschließlich um ihre Pfründe“.

Die Lenkung des Glücksspiels „in geordnete und überwachte Bahnen“ müsse bei einem 30-prozentigem Schwarzmarktanteil „als gescheitert betrachtet werden“, schreibt die Kommission mit besten Grüßen.
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vgl. Schreiben der Kommission im EU Pilot v. 29.6.2015, EU PILOT 7625/15/GROW – Deutsche Glücksspielgesetzgebung, S. 5 unter der Überschrift „Kohärenz der deutschen Glücksspielregulierung“: „Auch die Bewertung des Gefahrenpotenzials einzelner Glücksspielformen wird nicht kohärent dargestellt. Zum Beispiel wird das Verbot der Vermittlung von Lotterieprodukten in andere deutsche Bundesländer damit gerechtfertigt um spielanreizenden Wirkungen vorzubeugen. Diese sind im Bereich der Lotterien wegen des geringen Suchtpotentials nicht nachvollziehbar.“ Zugleich werden die Urteile des EuGH Placanica u.a., verb. Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04, EU:C:2007:133; Pfleger und Stoß u.a., verb. Rs. C-316/07, C-258/07, C-359/07, C-409/07 und C-410/07 zitiert.
Quelle: Prof. Dr. Ulrich Haltern, Seite 6 (pdf-download)

Wirtschaftswoche:
Zusammenfassung von Veröffentlichungen zum Glücksspiel

EU-Kommission kritisiert erneut die unverhältnismäßigen Einschränkungen für die Vermittlung deutscher Lotterien


Die EU-Kommission hat im Rahmen des EU Pilot ihre europarechtlichen Bedenken gegen den im Dezember 2012 von 15 Länderchefs unterzeichneten Glücksspieländerungsstaatsvertrag bekräftigt (7625/15/GROW). Die Kritik der Kommission richtet sich u.a. auch gegen das sogenannte Regionalisierungsprinzip bei "Lotto 6aus49". Das Verbot der Vermittlung in andere deutsche Bundesländer wird von den Ländern damit gerechtfertigt, spielanreizenden Wirkungen vorzubeugen. Diese seien jedoch im Bereich der Lotterien wegen des sehr geringen Suchtpotentials nicht nachvollziehbar.

"Das Regionalisierungsprinzip dient allein der Verdrängung unabhängiger Lotterievermittler, die im Internet mit den staatlichen Veranstaltern im Wettbewerb stehen", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Die Lottogesellschaften hatten infolge der Regionalisierungspflicht die Vergütung der Lotterievermittler um bis zu 40 % reduziert. Faber: "Gleichzeitig quersubventionieren die staatlichen Anbieter ihre eigenen Online-Angebote offensichtlich mit dem Geld der Steuerzahler." Die Monopolkommission der Bundesregierung hatte die Länder bereits 2012 vor einer Diskriminierung unabhängiger Lotterievermittler gewarnt.

"Die Macher des Glücksspieländerungsstaatsvertrages haben es in den vergangenen vier Jahren nicht geschafft, die Fragen der Kommission schlüssig zu beantworten, nun droht ein Vertragsverletzungsverfahren", so Faber. Wider besseren Wissens habe Deutschland einen sowohl politisch wie auch wirtschaftlich völlig unnötigen und desaströsen Streit mit Europa vom Zaun gebrochen. "Es wird allerhöchste Zeit, dass der Glücksspielstaatsvertrag erneuert wird." Schon im Juli 2011 hatte die EU-Kommission einen Vorentwurf des neuen Staatsvertrages in zahlreichen zentralen Punkten beanstandet. Im März 2012 bestärkte die EU-Kommission in einem Schreiben an die Bundesregierung ihre Kritik, insbesondere auch an der Regionalisierungspflicht.

Namhafte Verfassungs- und Europarechtsexperten wie Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier (Universität München), Prof. Dr. Bernd Grzeszick (Universität Heidelberg), Prof. Dr. Andreas Fuchs (Universität Osnabrück), Prof. Dr. Matthias Rossi (Universität Augsburg) und zuletzt Prof. Dr. Hans Dieter Jarass (Universität Münster) kritisieren den Glücksspieländerungsstaatsvertrag als verfassungs- und europarechtswidrig. Schwerpunkt der Kritik ist der inkohärente und unsystematische Regelungsansatz, weil gefährliche Glücksspiele liberalisiert werden, während hingegen das harmloseste Glücksspiel, LOTTO, monopolisiert und im Vertrieb erheblich beschränkt wird. Als Begründung dient die nicht nachvollziehbare und vielfach widerlegte Argumentation, Lotto mache süchtig. "Mit diesem Märchen werden unabhängige Lotterievermittler seit Jahren diskriminiert", so Norman Faber. "Sie müssen aufgrund des auch von der EU-Kommission kritisierten Regionalisierungsprinzips in jedem Bundesland unterschiedliche Erlaubnisse einholen; klare und objektive Kriterien gibt es dafür ebenso wenig wie einen Rechtsanspruch."

Nur das Land Schleswig-Holstein hatte sich 2012 mit einem eigenen Glücksspielgesetz auf einem rechtssicheren Kurs befunden. Dieser Alleingang endete jedoch nach den Neuwahlen der Landesregierung wenige Monate später. Faber: "Die Lösung für eine bundesweite, europarechtskonforme Regelung liegt schon lange auf dem Tisch. Das Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein wurde seinerzeit von der Kommission im Notifizierungsverfahren als europarechtskonform gebilligt und ist international anerkannt."

Der EU Pilot ist der letzte Ausweg vor Einleitung eines formellen Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission. Er dient der Klärung oder Lösung von Problemen bezüglich der Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht. Deutschland hat nun 10 Wochen Zeit, um auf den EU Pilot der Kommission zu antworten.

Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
Tel.: 040/89 00 39 69
info@deutscherlottoverband.de

Quelle


EU Pilot zum Glücksspielstaatsvertrag: letzte Warnung für das staatliche Glücksspiel-Monopol
Veröffentlicht am 8. Juli 2015

Europäische Kommission droht Deutschland mit Vertragsverletzungsverfahren

Düsseldorf 08.07.2015 – Die EU-Kommission droht Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren zum Glücksspielstaatsvertrag. Mit einem EU Pilot, der Vorstufe zu einem Vertragsverletzungsverfahren, hat die Kommission ihre Kritik an der deutschen Glücksspielregulierung bekräftigt (7625/15/GROW).

In einem mehrseitigen Schreiben an Deutschland hinterfragt die EU-Kommission das faktisch weiterhin bestehende Sportwetten-Monopol, das Verbot von Casino- und Pokerangeboten, die Einschränkungen bei der Lotterievermittlung, sowie die unsystematische und uneinheitliche Gesamtregulierung des deutschen Glücksspielmarktes. Die Kommission kritisiert u.a.:

„Online Casino- und Pokerspiele sind verboten, für Lotterieprodukte besteht ein staatliches Monopol, für Sportwetten ist die Vergabe einer beschränkten Anzahl von Konzessionen vorgesehen, Automatenspiele unterliegen einer Genehmigungspflicht. Diese Differenzierungen scheinen im Hinblick auf die unterschiedlichen Glücksspielformen nicht kohärent zu sein.“

„Das Schreiben aus Brüssel ist eine letzte Warnung“, sagt Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Verbandes für Telekommunikation und Medien (DVTM). „Der Glücksspielstaatsvertrag ist gescheitert. Wir brauchen eine neue liberale, berechenbare und verbraucherfreundliche Regulierung.“

Der DVTM fordert eine neue und offene politische Debatte, um die Glücksspielregulierung in Deutschland neu aufzustellen. Zilles: „Es kann nicht sein, dass in Zeiten der digitalen und konvergente Agenda eine gesamte Branche im regulativen Mittelalter feststeckt. Ob Telekommunikation, Internet oder Medien – in allen Bereichen ist Glücksspiel Realität und findet statt. Wir brauchen eine moderne und rechtssichere Regulierung, die wirtschaftliches Wachstum, Verbraucherschutz und staatliche Einnahmen gleichermaßen sicherstellt.“

Der DVTM ist mit seiner erfolgreichen Konvergenz-Strategie seit über 5 Jahren Vorreiter für das Thema „Konvergenz als Zukunftsmotor der digitalen Wirtschaft“. Dazu gehört auch eine zeitgemäße und europarechtskonforme Regulierung der „Online-Gaming“-Branche. Mit der Erweiterung des „Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien“ um das Kapitel „Responsible Online-Gaming“ setzt der DVTM nicht nur die Vorgaben und Empfehlungen der EU-Kommission erfolgreich um, sondern gibt seinen Mitgliedern und der Politik ein richtungsweisendes Lösungsmodell für einen konvergenten und einheitlich regulierten “Online Gaming“-Markt an die Hand.

Die EU-Kommission hatte bereits 2011 den Vorentwurf des Glücksspielstaatsvertrages beanstandet und diese Kritik 2012 erneuert. Der EU Pilot ist die Vorstufe zur Einleitung eines formalen Vertragsverletzungsverfahrens. Deutschland hat bis zum 7. September Zeit, um auf den EU Pilot zu antworten.
Quelle: DVTM Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien e.V.

Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Vernichtender kann das Urteil der EU-Kommission nicht ausfallen
Veröffentlicht am 8. Juli 2015

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, haben die Einleitung eines Pilotverfahrens durch die EU-Kommission wegen des Glücksspielmonopols als letzte Chance für die Ministerpräsidenten der Länder bezeichnet, ihren Irrweg zu korrigieren:

„Wer die üblicherweise diplomatischen Formulierungen der EU kennt, der weiß, dass es kaum eine schlimmere Klatsche geben kann. Die EU-Kommission fragt unzweifelhaft an, wie die deutschen Behörden das fortdauernde unionsrechtswidrige Sportwettenmonopol unverzüglich beenden wollen. Die Frage, ob die von den Bundesländern zu verantwortende Regelung rechtswidrig ist, wird überhaupt nicht mehr gestellt“, erklärte Arp heute (08. Juli 2015) in Kiel.

Die Kommission stelle zu Recht fest, dass 90 Prozent des Sportwettenumsatzes in Höhe von 3,8 Milliarden Euro derzeit im nicht regulierten Online-Angebot stattfänden. Vor diesem Hintergrund sei das mit dem Glücksspielstaatsvertrag verfolgte Ziel, das Spiel zur Sicherstellung von Spielerschutz und Suchtprävention in geregelte Bahnen zu lenken, offensichtlich gescheitert.

„Genau deshalb hatten CDU und FDP ein eigenes Glücksspielgesetz erlassen. SPD, Grüne und SSW haben die Spieler mit ihrem Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag nachweislich zurück in die Arme illegaler Anbieter getrieben. Auch wenn Herr Dr. Stegner das Gegenteil behauptet: Die Begründung der Einleitung dieses Pilotverfahrens durch die EU-Kommission entlarvt ihn als den wahren Schutzpatron der Zocker- und Geldwäschemafia“, sagte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.

Arp und Kubicki forderten die Ministerpräsidenten der Länder auf, nicht länger an diesem zu Lasten der Sucht- und Spielerprävention gehenden Vertrag festzuhalten.

„Dieser Glücksspielstaatsvertrag ist von deutschen und europäischen Gerichten in der Luft zerrissen worden. Jetzt zieht die EU-Kommission nach. Ein Vertragsverletzungsverfahren würde die Ministerpräsidenten endgültig bis auf die Knochen blamieren. Unser Gesetz ist von der EU-Kommission notifiziert worden und hat sich in der Praxis bewährt. Die Länder wären gut beraten, es zu übernehmen“, so Arp und Kubicki.
Quelle: CDU-Fraktion und FDP Landtagsfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag


In Deutschland gelten weiter die Vorschriften der einzelnen Bundesländer für das Online-Glücksspiel. Die Bundesländer sprachen sich gegen eine Harmonisierung aus. Der Glücksspielverband hält dies für unzulässig.
Demnach ist die Veranstaltung öffentlicher Glücksspiele im Internet grundsätzlich verboten. Nur Lotterien und Sportwetten können ausnahmsweise erlaubt werden.
Die Branche sieht zudem in dem Glücksspielstaatsvertrag eine Bevorzugung der staatlichen Lotto- und Totto-Gesellschaften.
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