Mittwoch, 1. Juli 2015

Entlassen und allein gelassen

Die Story in Kontrovers am 1.7.2015
Mi, 1. Jul · 21:00-21:45 · BR

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Gustl Mollath saß jahrelang zu Unrecht in der Psychiatrie. Er ist kein Einzelfall, das bestätigen Gerichte immer wieder. Und ordnen die Entlassung dieser Menschen an. Doch dann beginnt für sie ein neuer Kampf, der Kampf zurück in den Alltag ...

Dabei fühlen sich diese Menschen, denen ohnehin schon viel Unrecht widerfahren ist, oft allein gelassen. Sie brauchen Hilfe bei der Suche nach einer Wohnung, ihnen fehlen offizielle Papiere, sie wissen nicht, wovon sie leben sollen. Und müssen erleben, dass Behörden nur sehr zögerlich oder gar nicht unterstützen. Das ist besonders bitter für diese Menschen, die nur noch wenig Vertrauen in staatliche Institutionen haben. Wäre der Staat hier nicht in der Pflicht, zu helfen?

Der schwierige Weg zurück in einen normalen Alltag

Kontrovers-Autor Jens Kuhn hat Gustl Mollath und andere Psychiatrieopfer nach ihrer Entlassung getroffen und festgestellt: In der Freiheit beginnt für diese Menschen oft ein neuer Leidensweg ...
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Gustl Mollath (Bekanntes Justiz- und Psychiatrieopfer)
Ilona Haslbauer (Bekanntes Justiz- und Psychiatrieopfer)
auf der Informationsveranstaltung des Vereins Justiz-Opfer e.V. vom 07. Mai 2015
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Einmal drin, immer drin?
Der lange Weg aus der forensischen Psychiatrie

Gustl Mollath hatte Glück. Für ihn geht es jetzt vor dem Landgericht Regensburg um seine Rehabilitierung. Für die anderen rund 1200 Patienten einer Straftäter-Psychiatrie in Bayern geht es um die Frage: Einmal drin, immer drin? Wer in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter landet, kommt nur schwer wieder heraus. Die Patienten werden von den Gerichten unbefristet eingewiesen.

Sie haben verletzt, vergewaltigt oder sogar gemordet. Sie gelten als gefährlich – für sich, für andere - und landen deshalb in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter. In Bayern ist die Wahrscheinlichkeit, in die Psychiatrie eingewiesen zu werden höher als in anderen Bundesländern. Rund 1200 Forensik-Patienten gibt es im Freistaat, Gustl Mollath war sieben Jahre lang einer von ihnen. Möglicherweise zu Unrecht. Das wird jetzt vor dem Landgericht Regensburg geklärt.

Fixierungen - obwohl zu dem Zeitpunkt eine Gutchterin längst die Unterbringung in einer offenen Einrichtung empfohlen hatte. Erst als die Zwangsmaßnahmen aufhören, erklimmt Stefanie die Lockerungsstufen. Schritt für Schritt und über drei Jahre lang. Seit 2012 lebt sie im betreuten Wohnen.
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Urteil im Mollath-Prozess
Freispruch mit Makel

Das Landgericht Regensburg hat Gustl Mollath in vollem Umfang freigesprochen, sieht ihn aber als gewalttätig. Für die Zeit in der Psychiatrie ist er zu entschädigen. Mollath ist mit dem Freispruch nicht zufrieden.

Das Gericht sprach Mollath außerdem wegen der Anklagepunkte der Freiheitsberaubung und des Zerstechens dutzender Autoreifen frei. Hier sei es nicht möglich gewesen, die Taten nachzuweisen.

Das Urteil mache eines klar, sagte Verteidiger Gerhard Strate: "Die Verurteilung am 08.08.2006 war ein Unrechtsurteil." Die Kammer habe sich mit großer Sorgfalt bemüht, die Beweise noch einmal zu erheben.

52. G. Mollath
So läuft es in unserem "Rechtsstaat": Meine Ex-Frau beschuldigte mich bei der Polizei einer Tat, die ich nicht begangen habe. Ich hätte sie bedroht und ihr gedroht, sie die Treppe hinunterzustoßen. Ich durfte den erschienenen Polizisten kein Wort zu der Anschuldigung sagen. Vier Polizisten mit Schnellfeuergewehr und Finger am Abzug sperrten mich für 24 Stunden in die geschlossene Psychiatrie ein. Daß es 10 Tage wurden, dafür sorgte die Anstalt. Ich wurde gezwungen zu unterschreiben, daß ich freiwillig dort länger bleiben möchte. Bei Weigerung würde ein Richter mich für unbegrenzte Zeit in die geschlossene Psychiatrie mit Zwangstherapie (Psychopharmaka) einweisen. Wer auch nur einen Tag in der "Klapsmühle" war, ist für sein Leben stigmatisiert. Das interessiert aber keinen Polizisten und keinen Richter. In Deutschland kann jeder Polizist - wenn ihm gerade danach ist - jeden unbescholtenen Bürger für 24 Stunden in die Psychiatrie einsperren. Er muß nichts beweisen. Er muß nur "mit hoher Wahescheinlichkeit annehmen", daß ....(.was ihm gerade so einfällt). Das ist aber sehr einfach, denn er hat einen Katalog mit allen passenden Anschuldigungen.

51. Mollath-Urteil
Dieses Urteil wird in die Justiz-Geschichte eingehen: Freispruch wegen erwiesener Schuld! Im ZDF Heute-Journal am 14. 8. 2014 kam ein befreundeter Zahnarzt zu Wort; Er habe folgendes als Zeuge unter Eid ausgesagt: Frau Mollath habe ihm gesagt "Wenn der mich oder meine Bank anzeigt, dann mache ich ihn fertig!" (Was ihr ja auch gelungen ist.) Wurde diese Zeugenaussage bei der Urteilsfindung nicht berücksichtigt? Fragen über Fragen.
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