Dienstag, 17. März 2015

Mysteriöser Mordfall in Babenhausen

Handfeste Beweise für Darsows Schuld, DNA-Spuren am Tatort etwa, gab es nicht, die Tatwaffe ist verschwunden.

Die Anklage gegen den Mann, der seine Unschuld beteuert, gründete auf Indizien, genauso die spätere Verurteilung, die vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde.

Für die Familie gibt es jetzt nur noch einen, den allerletzten Strohhalm: ein Wiederaufnahmeverfahren anzustrengen. „Die Erfolgsquote liegt bei unter fünf Prozent“, sagt Anja Darsow und dass sie im Moment zuversichtlich sei. Der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate hat sich ihres Falles angenommen. Bundesweit bekannt wurde der Jurist, weil er die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Gustl Mollath erreicht hatte, einen Mann, der aufgrund einer richterlichen Verfügung sieben Jahre lang in der geschlossenen Psychiatrie einsaß, bevor er im vergangenen Sommer entlassen wurde.
„Gerhard Strate sagt nicht, dass mein Mann unschuldig ist.
Aber er sagt, so hätte er nie verurteilt werden dürfen.“
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Der renommierte Strafverteidiger Dr. jur. h.c. Gerhard Strate hat offiziell das Mandat für das Wiederaufnahmeverfahren von Andreas Darsow angenommen.

Die 290 Seiten umfassende Urteilsbegründung widme sich in der Beweiswürdigung allein auf 80 Seiten der Frage, wie der Täter sich in dem kleinen Reihenhaus in Babenhausen bewegt haben soll, aus welchem Schusswinkel er auf seine Opfer geschossen habe, wie viele Schüsse er abgegeben habe, so Strate.
„Das alles hat nichts mit der Frage zu tun, ob Andreas Darsow der Täter war. Diese breite Darstellung von Sachverhalten, deren Bedeutung für den damaligen Schuldspruch gegen Herrn Darsow tatsächlich begrenzt war, sollte ein Urteil von höchster Gründlichkeit suggerieren. Der Versuch, das Urteil gegen die Revision abzusichern, ist deutlich zu spüren und war erfolgreich“, sagt Strate.
Wenn ein Wiederaufnahmeantrag gestellt werde, könne es allein darum gehen, „den Schuldspruch zu erschüttern“, sagt er.

Folgende Fakten sprechen gegen eine Täterschaft von Andreas Darsow:

Es wurden keine DNA-Spuren von Andreas Darsow am Tatort gefunden.
Einen Tag nach der Tat wurden Metall- und Personen-Spürhunde eingesetzt.
Die Hunde verließen zielstrebig das Haus der Tolls und verloren auf einem nahegelegenen Schotterfeld die Spur. Die Hunde sind nicht zum Eingang von Andreas Darsows Haus gelaufen.

Ein Spürhund wurde auf Geruchsproben von drei verschiedenen Personen (u.a. auch von Andreas Darsow) angesetzt. Der Hund reagierte auf keine der Proben. Somit konnte festgestellt werden, dass Andreas Darsow nicht am Tatort war. Dies sagte der Hundeführer vor Gericht aus.

Astrid Toll sprach im Krankenhaus nicht von einem Täter sondern von den Tätern und reagierte nicht auf das Foto von Andreas Darsow.
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Die Dunkelziffer bei Fehlurteilen ist sehr hoch!

"Super-Gau in der Justiz-Geschichte"
Wenn der Richter sich irrt

Der renommierte Jurist und Journalist Thomas Darnstädt beschreibt anhand wahrer Fälle, wie leicht Unschuldige in die Fänge der Justiz geraten können. Selten kommt es heraus, wenn Richter sich irren - umso unbefangener sind sie bei der Wahrheitsfindung.
Quelle

Eigentlich sollte vor Gericht gelten: "Im Zweifel für den Angeklagten". Doch ist dem auch so? Zeigen nicht vielmehr die jüngsten spektakulären Fehlurteile, wie schnell man zu Unrecht im Gefängnis oder in der Psychiatrie landen kann?

Zwar gibt es keine amtliche Statistik, die Justizirrtümer auflistet. Und die Zahl der Wiederaufnahmeverfahren ist mit offiziell 1176 bei 800.000 Fällen im Jahr 2010 verschwindend gering. Allerdings rechnen einige Juristen mit einer hohen Dunkelziffer bei Fehlurteilen. Besonders verheerend ist die Einschätzung von Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof, den Darnstädt zitiert: Dass es "kaum falsche Strafurteile gebe", sei eine "Lebenslüge der Justiz", so Eschelbach. Er geht davon aus, dass jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil ist. Konkret hieße das: An jedem Werktag würden in Deutschland 650 Menschen unrechtmäßig wegen einer Straftat verurteilt.

Schließlich begeben sich manche Richter, so Darnstädt, so verbissen auf die Suche nach der Wahrheit, dass sie sich die Realität zurechtlegen, wie sie gerade passt. Oft sind sie dabei offenbar überfordert, die Fakten richtig zu rekonstruieren, wird das doch in der Richterausbildung nicht vermittelt.
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Ohne Beweise wurde der Angeklagte Ulvi K., wegen Mordes, rechtsfehlerfrei, so der BGH, durch das LG Hof zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
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