Freitag, 25. Mai 2012

Novelle der Spielverordnung: Regierung will auf Suchtpraevention verzichten


Zur Diskussion um eine Novelle der Spielverordnung erklaert die Drogenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:

Die geballte Expertenkritik hat in den bisherigen Entwuerfen fuer eine Novelle der Spielverordnung leider keinen Widerhall gefunden. Die Bundesregierung will keine wirksame Regulierung des Gluecksspiels an Geldspielautomaten, obwohl der neue Drogen- und Suchtbericht gerade zum Ergebnis gekommen ist, dass deutlicher Handlungsbedarf besteht. Insbesondere bei Jugendlichen gibt es eine deutliche Zunahme der Spieler und der Suchtgefahr. Der Markt fuer Geldspielautomaten, von denen eine besonders hohe Suchtgefahr ausgeht, ist in den vergangenen Jahren massiv gewachsen.

Die von der Bundesregierung bisher vorgesehenen Massnahmen sind weisse Salbe. Das hat die Experten-Anhoerung zum SPD-Antrag “Gluecksspielsucht bekaempfen” deutlich gemacht. Alle massgeblichen Experten aus dem Suchtbereich haben der Bundesregierung bescheinigt, dass ihre bisherigen Vorschlaege wirkungslos sind. Zumal die Bundesregierung bisher nicht einmal die suchtfoerdernden Funktionen der Automaten, wie Autostarttasten und das Punktespiel, verbieten will. Der SPD-Antrag erhielt dagegen ueberwiegend Unterstuetzung.

Es sieht danach aus, dass die Branche sich zudem mit ihrer Forderung durchgesetzt hat, auf freiwilliger Basis personenungebundene Spielerkarten einzufuehren. Anders als personengebundene Spielerkarten koennen diese kein dringend notwendiges Sperrsystem fuer Suechtige und keinen besseren Jugendschutz ermoeglichen. Stattdessen bereitet Schwarz-Gelb den Weg fuer eine Kartenloesung, die am Ende eher den Charakter einer Kundenkarte, womoeglich noch mit bargeldlosem Bezahlen, hat. Damit verstaerkt die Bundesregierung die Suchtgefahr.

Mit ueberaus grosszuegigen Uebergangsfristen will die Bundesregierung offenbar dafuer sorgen, dass nicht einmal die angekuendigte Reduzierung der Geldspielautomaten in der Gastronomie in absehbarer Zeit umgesetzt wird. Die Uebergangsfrist soll nach bisherigem Stand bis 2017 gelten. Bis dahin wuerde sich nichts aendern, obwohl neben der Opposition auch der Evaluierungsbericht der Spielverordnung und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung auf die massiven Probleme des mangelhaften Jugendschutzes in der Gastronomie wiederholt hingewiesen haben. Die Bundesregierung laesst die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans damit im Regen stehen.

Die Bundesregierung droht mit der Novelle der Spielverordnung auch den Laendern in den Ruecken zu fallen. Das staatliche Gluecksspielmonopol kann nur erhalten werden, wenn es ein kohaerentes System der Suchtpraevention als Grundlage hat.

Schwarz-Gelb tut alles dafuer, ein solches System zu verhindern.

Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de


Der Glücksspiel-Pate Gauselmann fürchtet nach schärferen Auflagen eine Pleitewelle in der Branche.

Um die Gefahr der Spielsucht zu bekämpfen will die Politik längere Ruhezeiten und Mindestabstände von ein paar Hundert Metern zwischen zwei Hallen durchsetzen, vor allem aber sehr viel weniger Automaten pro Spielothek als jetzt erlauben. Gauselmann hält das alles für vorgeschoben. Die wenigstens Spieler, sagt er, seien krankhaft spielsüchtig. Dem Staat gehe es nur darum, sein Glücksspielmonopol zu verteidigen. Nur darum werde seine Branche "erdrosselt".
Aber das rigorose Handeln der Länder gefährdet womöglich wichtige Grundrechte, etwa die Berufs- oder Dienstleistungsfreiheit, glaubt Paul Gauselmann. "Wir haben doch eine unbefristete Betriebserlaubnis", sagt er. Die könne doch nicht einfach so entzogen werden. "Das wäre, wie wenn man plötzlich die auf Lebenszeit vergebenen Führerscheine einzieht und sagt: In fünf Jahren gelten die nicht mehr."  Quelle


Stellungnahme von Paul Gauselmann zur Anhörung  weiterlesen

Kein ausreichendes Suchtpotenzial

Die von der Stadt Frankfurt beschlossene Regelung, sei nicht mit dem "Grundrecht auf Berufsfreiheit der Spielhallenbesitzer" vereinbar, das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof. weiterlesen

Bereits im September 2010 wurde bekannt:
Länder fälschten Gutachten, um Glücksspielmonopol zu erhalten

Staatliche Tricksereien beim Glücksspiel ?
Automatenwirtschaft fordert Entschuldigung
Stuttgarter Nachrichten enthüllen fragwürdiges Vorgehen der Innenministerkonferenz  weiterlesen


Österreich:
Neues Glücksspielgesetz - rechtswidrige Manipulationen im behördlichen Auftrag ?

Diese Vorkommnisse zeigen, dass die Gewaltenteilung nicht funktioniert – wenn, zum Erhalt eines gemeinschaftsrechtswidrigen Monopols in Form eines unzulässigen Kartells, aus fiskalischen Gründen Ergebnisse bestellt werden !

Europäische Kommission:
Zwei Vertragsverletzungsverfahren (IP/06/436 und IP/08/119) gegen Deutschland. Ein Drittes könnte bald hinzukommen. Studie über Glücksspiele

Noch immer keine Spielautomaten im ehemaligen Autohaus
Duisburg.  Warum in einem ehemaligen Autohaus noch immer keine Spielautomaten hängen, obwohl der Mülheimer Spielhallenbetreiber „Ihr Glückstreff“ offenbar vor neun Monaten grünes Licht bekam, dort ein Automatencasino zu betreiben. weiterlesen


Zocker zieht vor Gericht - Stadt Weiden – Oberpfalznetz
In Weiden gibt es an zwölf Standorten insgesamt 25 Spielhallen mit 281 Automaten. Eine zweifelhafte Entwicklung, die jetzt auch Amts- und Landgericht beschäftigt. Ein Spieler hatte einen Casinobetreiber aus der Bahnhofstraße verklagt, weil dieser ihm nicht den ganzen Gewinn auszahlte. Der Zocker pokerte zu hoch: In letzter Instanz entschied die Berufungskammer jetzt für die Spielbank.  weiterlesen


Steiermark : Glücksspiel: Einsprüche gescheitert
Mehr als 900 Einsprüche gegen die Anhebung der Glücksspielabgabe auf 1400 Euro pro Automat waren beim Land eingebracht worden. Das Land setzte jedoch durch.  weiterlsen
 
Spielbank droht im Landtag eine politische Niederlage - Mannheim Stadt
Schlechte Karten für Mannheim: Nach politischen Signalen aus dem Landtag rollt auch künftig in der Kurpfalz die Kugel vielleicht nur im Casino Bad Dürkheim.  weiterlesen

Hintergrund:

Neue Spielbank für Mannheim?  weiterlesen

Noch 2010 entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg:
In seiner rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung sei das Monopol konsequent am Ziel der Bekämpfung der Wettsucht ausgerichtet. «Der damit verbundene Eingriff in die grundgesetzlich gewährleistete Berufsfreiheit der Kläger sei daher rechtmäßig», urteilte der 6. Senat. Konkret ging es um Klagen von früheren Wettbüro-Inhabern aus Mannheim und Pforzheim. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ der VGH die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu (Az.: 6 S 570/07, 6 S 1110/07, 6 S 1511/07).
Auch mit der europarechtlich garantierten Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit sei das Wettmonopol des Staates vereinbar, hieß es in Mannheim. «Ein Mitgliedstaat der Europäischen Union darf aus Gründen des Verbraucherschutzes, der Betrugsvorbeugung und des Schutzes der Sozialordnung ein Sportwettenmonopol vorsehen.» Die damit verbundenen Beschränkungen dienten dem Ziel, die Gelegenheit zum Glücksspiel zu vermindern. weiterlesen

Bereits am 8.9.2010 wurde die neue Monopolregelung (GlüStV-2008) durch den EuGH, erneut als rechtswidrig eingestuft und die weitere Anwendung als unzulässig erachtet. (Pressemitteilung Nr.: 78/10 des EuGH)  weiterlesen

"In Fragen der Innenpolitik beginnen die Mitgliedsstaaten, Deutschland eingeschlossen, erst langsam zu verstehen, dass Europa hier nach dem Vertrag von Lissabon Standards setzen kann", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Europäischen Volkspartei im Europaparlament, Manfred Weber (CSU), in einem anderen Zusammenhang.  Quelle