Freitag, 18. Mai 2012

Bayerns falsche Wett-Offensive

Werbung für Sportwetten ist verboten, sie fördert Spielsucht und erhöht das Risiko von Manipulationen.

Werbung für Sportwetten ist verboten, sie fördert Spielsucht und erhöht das Risiko von Manipulationen. Der FC Bayern hat dennoch Spots für ein Onlinewettbüro gedreht.

"Das ist originelle Werbung", sagt Gerhard Meyer, "doch sie ist sehr problematisch, weil sie suggeriert, dass Wetten nur ein Spiel ist, wie beispielsweise Fußball".

Es gibt einen zweiten Aspekt, der über die aktuellen Bayern-Spots wundern lässt: Werbung für Sportwetten ist illegal. Das besagt der Glücksspielstaatsvertrag: In Deutschland dürfen nur staatliche Anbieter Glücksspiele anbieten, zum Beispiel Oddset. Im Fernsehen werben darf Oddset nicht, bwin erst recht nicht.  weiterlesen


Der staatliche Sportwettenanbieter Oddset hat sich mit dem deutschen Fußballmeister Borussia Dortmund auf eine Sponsoring-Partnerschaft geeinigt.

Ab der kommenden Saison wird Oddset als Champion Partner des BVB neben klassischer Banden- und Stadionwerbung auch weiterführende Werbe- und Kommunikationsleistungen in Anspruch nehmen.

Beide Parteien verstehen ihre Kooperation als rechtzeitige Positionierung vor der Neuregulierung des deutschen Sportwettenmarkets. Zum 1. Juli soll ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten, der neben den staatlichen Anbietern Lizenzen für bis zu 20 private Wettanbieter vorsieht.

Einzig Schleswig-Holstein schloss sich dem Entwurf nicht an und setzte stattdessen ein eigenes Vertragswerk auf, das auch Werbung und Sponsoring ermöglicht.

Es ist denkbar, dass zahlreiche weitere Bundesländer dem Beispiel aus dem hohen Norden folgen - nicht zuletzt deshalb, weil gegen den Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages Bedenken hinsichtlich seiner Europarechtskonformität bestehen.  weiterlesen


Das staatliche Wettmonopol dient eher der Sicherung einer staatlichen Einnahmequelle und wirkt in keiner Weise der Entstehung von Spielsucht wirksam entgegen.
Dies entschied das Verwaltungsgericht Gera mit Urteil vom 14.12.2010 Aktenzeichen:5 K 155/09


Spielsucht: Forscher bemängeln nutzlose Regeln

update:
22.05.2012

ZAK-Pressemitteilung 10/2012; ZAK untersagt Glücksspielwerbung bei Sport1

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat heute bei ihrer Sitzung in Bremen festgestellt, dass der Sender Sport1 mit der Ausstrahlung eines Werbespots für den Sportwettenanbieter „bwin“ gegen geltendes Recht verstoßen hat. Die ZAK hat Sport1 die weitere Ausstrahlung von allen Fernsehwerbeformen für „bwin“ untersagt und darüber hinaus den Sofortvollzug der Untersagung angeordnet. Sport1 hatte am 10. Mai in einem Werbeblock einen Spot mit Spielern des FC Bayern München ausgestrahlt, in dem für „bwin“ geworben wurde. Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel ist verboten. Quelle