Freitag, 26. August 2011

LG Berlin: Deutsche Klassenlotterie Berlin muß Ordnungsgeld zahlen!

Berlin: Sündenfall Jackpotwerbung

- Bereits zweites Ordnungsgeld gegen DKLB verhängt
- Landgericht Berlin setzt 150.000,00 €, ersatzweise 15 Tage Ordnungshaft fest

Wegen schuldhaften fortgesetzten Verstoß gegen ein als endgültige Regelung anerkanntes Urteil des Kammergerichts (Az.: 24 U 145/08) muss die Deutsche Klassenlotterie Berlin AöR (DKLB) erneut ein sechsstelliges Ordnungsgeld zahlen. Dies ordnet der Beschluss des Landgericht Berlin vom 28.06.2011 (Az.: 103 O 134/08) an. Noch fast zwei Jahre nach der Untersagung einer Werbung, in der blickfangmäßig der Jackpotbetrag hervorgehoben wird, ging die DKLB mit der im Kern gleichen Masche hartnäckig auf Kundenfang. Erneut verbotswidrig, wie nun auch das Landgericht entschied. Bereits Anfang März hatte das Kammergericht gegen das von Hansjörg Höltkemeier und Hans-Georg Wieck geführte Lotto-Unternehmen ein erstes Ordnungsgeld von 100.000,00 € wegen schuldhaften Verstoß gegen das rechtskräftige Urteil verhängt. Dieses Verfahren hatte sich bis zum Abschluss gut ein Jahr gezogen.

Pikantes Detail: Die bis Ende Oktober 2010 durchgeführte illegale Werbung wurde von der Berliner Glücksspielaufsicht gedeckt. Statt das rechtswidrige Treiben zu untersagen und empfindliche Ordnungsgelder festzusetzen, stellte die Berliner Behörde der DKLB sogar noch einen Freibrief aus. Doch damit verteidigte sich die DKLB vor der Berliner Zivilgerichtsbarkeit erfolglos. Man habe angesichts des immer noch hervorgehobenen Jackpotbetrages damit rechnen müssen, dass das Gericht eine Zuwiderhandlung feststellt (Kammergericht, Beschluss vom 4 . März 2011 – 24 W 91/10).

Der Standhaftigkeit der beteiligten Berliner Spruchkörper ist Tribut zu zollen. Insbesondere, weil die landeseigene Glücksspielaufsicht und auch der Senat das rechtswidrige Treiben der Landeslotterie scheinbar wohlwollend oder zumindest stillschweigend betrachtet haben. Nichtdestotrotz bleibt trotz des erheblichen Ordnungsgeldes von 150.000,00 € womöglich nur der Makel des verbotswidrigen Handelns. Denn Eigentümer der DKLB, eine Anstalt öffentlichen Rechts, ist das Land Berlin. Das Ordnungsgeld bleibt letztlich in der Familie.

Kontakt:
Rechtsanwalt Boris Hoeller
HOELLER RECHTSANWÄLTE
Wittelsbacherring 1



Dr. Marion Bleß wird Mitglied des Vorstands der Deutschen Klassenlotterie Berlin und der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin

Berlin, 26. August 2011 - Dr. Marion Bleß wurde vom Verwaltungsrat der Deutschen Klassenlotterie Berlin (DKLB) und der Stiftung Deutsche Klassenlotterie (DKLB-Stiftung) zum Mitglied des Vorstands in beiden Gesellschaften bestellt.

Sie tritt ihre neue Aufgabe als Nachfolgerin von Hans-Georg Wieck an, der Ende Oktober nach über 42jähriger Tätigkeit für die DKLB und die DKLB-Stiftung in den Ruhestand geht und bildet gemeinsam mit Hansjörg Höltkemeier eine Doppelspitze.

"Wir freuen uns, mit Frau Dr. Bleß eine erfahrene und unserer Stadt verbundene Managerin für die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung gewonnen zu haben" erklärte dazu Iris Spranger, Vorsitzende des Verwaltungsrats. "Mit dieser Entscheidung sind die Weichen für eine weiterhin erfolgreiche Entwicklung beider Unternehmen gestellt".

Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB)

Die DKLB ist die Lottogesellschaft Berlins. Seit 1946 führt sie – im Auftrag des Landes Berlins – Glücksspiele und Lotterien durch. Unter dem Namen LOTTO Berlin bietet die DKLB heute verantwortlich verschiedene LOTTO-Produkte an, darunter LOTTO 6aus49, KENO, plus 5, TOTO, Spiel 77, SUPER 6, GlücksSpirale, Rubbellose und ODDSET.