Luxemburg - Einzelhandelsgeschäfte und andere Unternehmen dürfen Kunden künftig mit Gewinnspielen locken: Voraussetzung ist, dass die Verbraucher dadurch nicht wesentlich beeinflusst werden, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Das generelle Verbot in Deutschland verstößt danach gegen EU-Recht. Den konkreten Fall des Discounters Plus muss nun der Bundesgerichtshof abschließend prüfen. weiterlesen - Kommentar zum Urteil
Vorgeschichte: Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung für den Handel erwartet: Nationales Verbot der Gewinnspielkoppelung an den Warenabsatz auf europäischem Prüfstand. Der Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) die Frage der Vereinbarkeit des Koppelungsverbots mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG) vor. Das Verfahren der Wettbewerbszentrale wurde ausgesetzt. Gewinnspielwerbung ist für den Handel inzwischen zu einem fast unverzichtbaren Instrument geworden, um Kunden für das eigene Warensortiment zu interessieren. Quelle: Wettbewerbszentrale
14.01.2010 // EuGH kippt generelles deutsches Verbot der Gewinnspielkopplung
In seiner heutigen Entscheidung kommt der EuGH (Europäische Gerichtshof) zu dem Ergebnis, dass eine Regelung wie sie § 4 Nr. 6 UWG vorsieht, nämlich das grundsätzliche Verbot der Teilnahme an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware abhängig zu machen, nicht mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar ist (Urteil in der Rechtssache C-304/08). Ein solches Verbot sei nur zulässig, wenn es nicht absolut ausgesprochen wird, sondern unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls zur Unzulässigkeit einer Werbemaßnahme führt. Dabei kommt es darauf an, ob die Werbemaßnahme im Licht der in der Richtlinie aufgestellten Kriterien „unlauter“ ist. Quelle: Wettbewerbszentrale
Schlussantrag im Verfahren über die „Millionenchance“ des Discounters „PLUS“
03.09.2009 // Generalanwältin beim EuGH: Deutsches Verbot der Kopplung von Gewinnspiel und Absatz (§ 4 Nr. 6 UWG) ist nicht mit europäischem Recht vereinbar
Es gibt einen neuen Aufsatz von RA Dr. Bahr zum Glücksspiel-Bereich: "Gewinnspielrechtliche Kopplung in Deutschland erlaubt".
BGH: Zur Zulässigkeit der Kopplung von Preisausschreiben und Warenbezug - Millionen-Chance II Urteil vom 05.10.2010