Mittwoch, 4. November 2015

Verwaltungsgericht kippt Zweitwohnungssteuer


Zweitwohnungssteuer-Klagen erfolgreich

Bad Wiessee und Schliersee unterliegen
Zwei Kläger haben sich erfolgreich gegen die bayerische Zweitwohnungssteuer zur Wehr gesetzt. Das Münchner Verwaltungsgericht gab den beiden Männern aus dem Markt Schliersee (Lkr. Miesbach) und Bad Wiessee (Lkr. Miesbach) Recht.

Unverhältnismäßige Sprünge


Bisher wurden entsprechende Klagen abgewiesen, aber jetzt gibt es neue Voraussetzungen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr entschieden, dass die zugrunde liegende Satzung gegen die Zweitwohnungssteuer unzulässig ist.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Die Zweitwohnungssteuer müsse sich als örtliche Aufwandsteuer nach der finanziellen Leistungsfähigkeit richten, erklärten die Karlsruher Richter. Dies leite sich aus dem Gleichheitsgebot in Artikel 3 des Grundgesetzes ab. "Der degressive Steuertarif bewirkt eine Ungleichbehandlung der Steuerschuldner, weil er weniger leistungsfähige Steuerschuldner prozentual höher belastet als wirtschaftlich leistungsfähigere."
weiterlesen

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat im vergangenen Jahr die Satzung der Stadt Konstanz für nichtig erklärt, die dem Zweitwohnungssteuerbescheid zu Grunde liegt. Damit argumentiert der Verteidiger des 87-jährigen Klägers. Und auch der Vorsitzende Richter Michael Eder machte klar, dass er dieser neu vorliegenden Rechtsauffassung wohl folgen wird. Die Zweitwohnungssteuer wird in Bad Wiessee, in Schliersee und in vielen anderen bayerischen Gemeinden mit einem Stufenmodell berechnet. In den Stufen kommt es laut Eder zu einer „internen Degression“. Vereinfacht heißt das: Es gibt unterschiedliche prozentuale Steuerbelastungen. Wenn der Betroffene das Pech hat und am unteren Ende einer neuen Stufe steht, zahlt er einen deutlich höheren Anteil als jemand, der an der Stufen-Obergrenze liegt. Das sei unverhältnismäßig.
Weiter zum vollständigen Artikel ...


Gemeinden kündigen Berufung an
Bad Wiessee und Schliersee müssen nun wohl vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stellvertretend für alle 102 bayerischen Gemeinden, die die Steuer mit oft ähnlicher Satzung erheben, einen Prozess führen.

„Als die Steuer bei uns eingeführt wurde, stieg die Einwohnerzahl schlagartig um 300“, sagt Höß. 300 Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nach Bad Wiessee verlegten – mehr Einkommenssteuer für die Gemeinde. „Auf diesem Gebiet hat die Steuer ihren Zweck erfüllt.“
Weiter zum vollständigen Artikel ...


weitere Entscheidungen zur Zweitwohnungssteuer

Entscheidungsdatenbank der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit