Montag, 23. November 2015

Automatenmanipulation - Ali T verurteilt

Fünfeinhalb Jahre muss Ali T. (54) ins Gefängnis, weil er Automaten in Spielhallen derart geschickt manipulierte, dass er innerhalb eines Jahres rund 1,85 Millionen Euro kassierte.
Edgar Loch, Vorsitzender der I. Kammer, erinnerte daran, dass sich Ali T. seit Jahrzehnten in der Spielautomatenbranche bewege. In dieser Zeit habe er großes Wissen über die Schwachstellen der Automaten gesammelt. Loch: „Er gilt als Branchenintimus.“

Dieses Wissen hätte er später Automatenherstellern angeboten. Dafür hätte er von den Firmen einen „stattlichen Geldbetrag“ erhalten. Allerdings hinderte ihn das laut Urteil nicht daran, seine neue Position für weitere Manipulationen zu nutzen. Zum Teil arbeitete er dabei auch mit Vorstandsmitgliedern der Firmen zusammen.
Quelle:  WAZ.de

Löwen Entertainment war in dem Prozess als Nebenkläger vertreten.

Löwen Entertainment begrüßte die Urteile des Landgerichts Essen. Wie es aus Bingen heißt, war das "Unternehmen in diesem Fall Opfer krimineller Angriffe geworden - trotz modernster Technik und höchsten Sicherheitsvorkehrungen."
Quelle: games & business


Durch diesen Prozess wurde aufgedeckt, dass sich die angeblich “manipulationssicheren” Geldspielgeräte doch manimulieren lassen.

Die rechtlichen Vorgaben verlangen jedoch Geräte die sich nicht manipulieren lassen!

Damit wurde juristisch geklärt, dass diese Geräte nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen.

Bei einem Glücksspiel, darf weder der Anbieter, noch der Spielteilnehmer den Spielablauf und -Ausgang kennen, oder beeinflussen.

Die Kenntnis der Programmierung führt jedoch zu ungewöhnlichen und ganz und gar unmöglichen Spielverläufen, wodurch im Ergebnis die Gewinne entgegen dem Spielplan vertragswidrig, willkürlich zuteilt werden.

Dies lässt sich mit folgendem Fall vergleichen:
Ein Veranstalter verstößt u.U. gegen § 263 StGB wenn er arglistig vom Spielplan zum Nachteil der Spielteilnehmer abweicht, indem er die besten Gewinnlose herausnimmt. Dann schädigt er sie bei Erfüllung des Spielvertrages; da sie gutgläubig die Ausspielung als ordnungsmäßig hinnehmen (BGH 8, 289) Tateinheit ist weiter möglich mit § 148 GewO (RG 14, 386), § 16 UWG (BGH 2, 139), § 23 RennwG; vgl.  Fischer-Kommentar. § 287 Rn 16

Computerbetrug ist in Deutschland gemäß § 263a des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar.
wikipedia

Hintergrund:

Die Geheimwaffe
Ali T. ist in der Branche offenbar eine janusköpfige Figur. Lange Zeit nämlich galt er den Automatenherstellern als Geheimwaffe ......
Was aber die Urheberschaft der „Manipulationen“ angeht, könnte der Kreis noch einen viel größeren Radius haben. 
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Spielhallen-Bande betrog Kunden und Finanzamt um Millionen
Riesen-Betrug in Spielotheken?
Durch angeblich manipulierte Automaten sollen die Besucher abgezockt worden sein. Das enthüllt der „Spiegel“, die Staatsanwaltschaft ermittelt!

Gewinnen konnten nur die Betrüger
„Geschädigt wurden Millionen namenloser Spieler“, sagt Kriminalhauptkommissar Uwe-Dieter Matschat.
Eine Bande um den jetzt verhafteten Gelsenkirchener Spielhallenbetreiber Ali T. (53) und den Programmierer Benjamin P. (32) soll eine Software entwickelt haben, um Spielautomaten zu manipulieren: Sie schütten dann weniger Geld aus als vorgeschrieben. Die Software, so die Polizei, habe T. bundesweit an Spielhallenbetreiber verkauft, die ihre Kunden damit übers Ohr hauen wollen. Was die Käufer aber nicht ahnen: Dieselbe Software soll es Zuträgern von T. ermöglicht haben, aus den Automaten wiederum mehr Geld zu holen, als normalerweise möglich wäre. „Betrogene Betrüger“, sagt Matschat daher. Der Trick war übrigens bis ganz zum Ende durchdacht: Die betrogenen Betreiber merkten nichts von ihren Verlusten, weil sie durch den eigenen Betrug am Kunden mehr Geld übrig behielten als bei regulärem Spiel.
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s.a.
Schutz vor Manipulation im gewerblichen Automatenspiel
Kleine Anfrage
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6635  (pdf-download)