Montag, 25. November 2013

Werbung für Glücksspiele vor dem Aus?

Vorabentscheidungsersuchen des Unabhängigen Verwaltungssenats des Landes Oberösterreich
Schlussanträge Rs C-390/12

Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hat in ihrem Schlussantrag zur Frage, ob die in Österreich bestehenden Beschränkungen für das Anbieten von Glücksspielen mittels Automaten mit dem EU-Recht vereinbar sind, beantwortet.
Laut EU-Generalanwältin sollen österreichische Gerichte prüfen, ob das Glücksspielgesetz verhältnismäßig ist. Und legt der Justiz gleichzeitig nahe, dass Glückspielwerbung dem Verbraucherschutz widerspricht. 
Was die Glücksspielwerbung betrifft, so wies die Generalanwältin darauf hin, dass Werbung, die zum Spiel anrege, mit dem Ziel eines hohen Verbraucherschutzniveaus - womit das staatliche Glücksspielmonopol begründet ist - offenkundig unvereinbar sei. Derartige Werbung würde nicht auf einen bestimmten Anbieter, sondern auf das Wachstum des gesamten Marktes abzielen und sei somit als expansionistische Geschäftspolitik zu verstehen.
Die begrenzte Zahl der Glücksspiellizenzen müsse aber dem Spielerschutz dienen.
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Glücksspielgesetz: Ruf nach Reparatur laut

Nach der Feststellung der EuGH-Generanwältin zur Glücksspielgesetzgebung, wonach in einem beschränkten Markt wie Österreich nicht überschießend fürs Zocken Reklame gemacht werden darf, wird hierzulande wieder Kritik am Glücksspielgesetz laut.

"Mit Reparaturen allein ist dieser Gesetzespfusch nicht mehr in den Griff zu bekommen", konstatiert Helmut Kafka vom Automatenverband. Mit dem Schlussantrag des Europäischen Gerichtshof zu den oberösterreichischen Automatenlizenzen ist für ihn "wieder nur ein kleiner Stein aus den Europarechtswidrigkeiten im GSpG herausgebrochen", wie er am Donnerstag auf APA-Anfrage sagte.

Ein besonderer Dorn im Auge sind ihm die Abstandsregelungen zwischen Vollcasinos und Automatenhallen, wo, entgegen mehrerer EuGH-Urteile, bestehende Anbieter bevorzugt würden.

Auch Josef Münzker, Gründer und Chef der Spielsalonkette Cashpoint, hat am bestehenden GSpG so einiges auszusetzen. Er sieht gar eine "automatische Bevorzugung der Novomatic unter dem Deckmantel des Spielerschutzes", wie er sagte.

Besonders ärgert ihn, dass der Gesetzgeber mit Spielerschutz argumentiert, in Wirklichkeit jedoch die großen Player Casinos Austria und Novomatic nicht gerade zum Spielerschutz beitrügen.

Mit der GSpG-Novelle wurde der Höchsteinsatz an Automaten von 50 Cent auf 10 Euro erhöht, der maximale Gewinn beträgt jetzt 10.000 Euro statt 20 Euro.
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Argentinien: Der Regulator wirft der Casag Verstöße gegen Geldwäschebestimmungen vor, diese weist das zurück
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