Freitag, 19. November 2010

Vergnügungssteuer: Neues Urteil vorab prüfen

Gronau - Ohne Entscheidung hat der Finanzausschuss am Mittwochabend das Thema „Erhöhung der Vergnügungssteuer“ in den Rat vertagt. Der Grund: Die Verwaltung soll vor dem Hintergrund neuerer Rechtsprechung prüfen, ob die geplante Erhöhung der Steuer von 10 auf 20 Prozent des Einspielergebnisses von Spielautomaten möglicherweise nicht zulässig sein könnte.

Hintergrund der neuen Erkenntnis ist ein aktueller Beschluss des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg (AZ: 9 LA 199/09). Das Gericht war bei der Beurteilung eines Falles zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Steuersatz von 15 Prozent an der Obergrenze des rechtlich höchstens Zulässigen liege und daher im Einzelfall besonders sorgfältig auf einen Verstoß gegen das Erdrosselungsverbot überprüft werden müsse.
weiterlesen